Personengesellschaft - Was ist eine Personengesellschaft?
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Unternehmensziels. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haften ihre Gesellschafter persönlich und unbeschränkt.
Neben der Personengesellschaft gibt es viele weitere Unternehmenstypen. Um erfolgreich zu sein, ist es wichtig die richtige Unternehmensform für sich selbst zu finden.
Wer ein Unternehmen gründet, steht vor der Frage nach der richtigen Rechtsform. Neben Einzelunternehmen stehen die Gesellschaftsformen Kapital- und Personengesellschaft zur Auswahl. Die Personengesellschaft bildet dabei das Pendant zur Kapitalgesellschaft.
Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, die sich in Form einer Gesellschaft zusammenschließen, um einen bestimmten Unternehmenszweck zu verwirklichen.
Merkmale einer Personengesellschaft
Personengesellschaften zeichnen sich durch gewisse Merkmale aus, die sie von Kapitalgesellschaften unterscheiden.
Rechtsstellung
Anders als Kapitalgesellschaften sind Personengesellschaften keine juristische Person, haben also keine rechtliche Selbstständigkeit. Sie können dennoch eingeschränkt gewisse selbstständige Rechte und Pflichten haben.
Gründung
Zur Gründung einer Personengesellschaft müssen sich mindestens 2 natürliche oder juristische Personen zusammenschließen. Eine juristische Person kann beispielsweise eine GmbH sein, die sich als Gesellschafter in eine Personengesellschaft einbringt. Eine Kapitaleinlage ist nicht zwingend, aber üblich.
Grundlage für die Gründung einer Personengesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag, der im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag von Kapitalgesellschaften formfrei getätigt werden kann.
Ist die Personengesellschaft gleichzeitig eine Personenhandelsgesellschaft gilt sie als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) nach § 6 Abs. 1 HGB und wird bei Gründung im Handelsregister eingetragen. Sie unterliegt damit der Gewerbesteuer.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung einer Personengesellschaft übernehmen die Gesellschafter selbst, keine angestellten Personen wie bei einer Kapitalgesellschaft.
Dabei haben alle Gesellschafter eine gemeinsame Geschäftsführungsbefugnis nach Außen. Verträge, die von einem Gesellschafter im Namen der Gesellschaft geschlossen werden, können daher nicht von den anderen Gesellschaftern als ungültig erklärt werden.
Jedoch können im Innenverhältnis abweichende Regelungen getroffen werden.
Buchführung
Für Personengesellschaften wie die GbR gelten vereinfachte Aufzeichnungspflichten bei der Buchführung: Für die Gewinnermittlung ist eine Einnahmen-Überschuss Rechnung ausreichend.
Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind (OHG, KG, GmbH & CO KG, GmbH & Co OHG), müssen hingegen der Pflicht zur doppelten Buchführung nachkommen.
Gewinn- und Verlustverteilung
Die Verteilung von Gewinn und Verlust erfolgt in der Regel anteilsmäßig und/oder nach Köpfen.
Haftung
Bei Personengesellschaften haften alle Gesellschafter persönlich, solidarisch und uneingeschränkt. Die Haftung ist nicht – wie bei den Kapitalgesellschaften – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Eine Ausnahme bildet der Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co. OHG und der GmbH & Co. KG – er haftet nur mit seinem eingebrachten Kapital.
Besteuerung
Die steuerliche Behandlung einer Personengesellschaft unterscheidet sich danach, ob sie selbst als steuerpflichtiges Subjekt angesehen wird oder „nur“ als Zusammenschluss einzelner Personen.
Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer: Bei Einkommensteuer und Erbschaftssteuer stehen die Gesellschafter im Vordergrund. Besteuert wird daher nicht das Unternehmen, sondern anteilsmäßig die einzelnen Gesellschafter.
Umsatzsteuer: Bei der Umsatzsteuer verhält es sich anders: Hier wird das Unternehmen als eigenständiges Rechtsobjekt besteuert, nicht die Gesellschafter.
Gewerbesteuer: In Fall der Gewerbesteuer mischen sich beide Besteuerungsformen.
Formen von Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften zählen die GbR als Urform der Personengesellschaft und die Personen_handels_gesellschaften KG, OHG, GmbH & Co. OHG und GmbH & Co. KG. Daneben existieren noch die PartG und die Stille Gesellschaft.
Bedeutung GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form der Personengesellschaft. Beispiele sind unter anderem Gemeinschaftspraxen und Arbeitsgemeinschaften.
Gerade bei Freiberuflern ist diese Unternehmensform beliebt.
Offene Handelsgesellschaft (OHG) bzw. GmbH & Co. OHG
Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der GmbH & Co. OHG schließen sich die Gesellschafter zur Ausübung eines Handelsgeschäftes zusammen. Sie müssen daher ins Handelsregister eingetragen werden.
Bei der GmbH & Co. OHG haftet die GmbH als Kommanditist eingeschränkt nur bis zu einem bestimmten Betrag.
Kommanditgesellschaft (KG) bzw. GmbH & Co. KG
Bei der Kommanditgesellschaft (KG) und der GmbH & Co. KG handelt es sich ebenfalls um Handelsgesellschaften; ein Eintrag im Handelsregister ist erforderlich.
Bei beiden Unternehmensformen übernimmt ein Gesellschafter (Kommanditisten) nur beschränkte Haftung.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
Freiberufler können sich neben der GbR auch in Form einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen.
Die Partnerschaft ist im Partnerschaftsregister einzutragen und führt den Zusatz „& Partner“ oder „Partnerschaft“.
Stille Gesellschaft
Die Stille Gesellschaft besteht nur im Innenverhältnis und ist daher nach außen nicht erkennbar. Der Stille Gesellschafter bringt sich mit Geld oder einer Dienstleistung in die Gesellschaft ein. Er ist am Gewinn beteiligt, seine Beteiligung am Verlust kann ausgeschlossen werden.
Vor- und Nachteile von Personengesellschaften
Im Vergleich zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bringt eine Personengesellschaft gewisse Vor- und Nachteile mit sich.
Zu den Vorteilen von Personengesellschaften zählen:
Keine Mindesteinlage erforderlich
Einfachere Gründung
Freibetrag zur Gewerbesteuer
Als Nachteile von Personengesellschaften gelten:
Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
Schwierige Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen
Gehälter nicht als Aufwendungen absetzbar