Quittung – Was ist eine Quittung?
Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für eine Lieferung oder Leistung. Meistens wird dabei der Empfang einer Geldleistung dokumentiert. Auf Englisch heißt Quittung „receipt“.
Kassenbons werden umgangssprachlich als Quittungen bezeichnet, zählen aber zu den Kleinbetragsrechnungen. Lies hier nach, was eine Kleinbetragsrechnung ist.
Mit einer Quittung wird der Empfang einer Ware oder Leistung bestätigt. Meistens handelt es sich dabei jedoch um Geldbeträge.
Egal um welche Art der Lieferung es sich handelt, der Lieferant kann vom Empfänger immer die Ausstellung einer Quittung verlangen, um den Empfang zu bestätigen (§368 BGB).
Funktion von Quittungen
In der Praxis finden Quittungen vor allem bei Barzahlungen Anwendung. Im Gegensatz zu Zahlungen per Überweisung kann bei Barzahlungen die Zahlung nicht einfach per Kontoauszug belegt werden.
Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Zahlung durch eine Quittung bestätigen zu lassen. Dadurch ist der Nachweis der Zahlung gegenüber Gläubiger und Finanzamt eindeutig erbracht. Nach § 368 BGB ist der Gläubiger zur Ausstellung einer Quittung auf Nachfrage verpflichtet.
Vorlage einer Quittung: Alle Pflichtangaben für Quittungen
Im Gegensatz zu Rechnungen müssen auf Quittungen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Zu den Mindestangaben auf einer Quittung zählen:
Name des Quittungsempfängers
Ausstellungsdatum und -ort
Art und Menge des Produkts bzw. der Dienstleistung
Steuerbetrag und Steuersatz (7 % oder 19 %)
Bruttopreis, in Zahlen und Worten
Eine Quittung ist also vom Muster her inhaltlich deutlich knapper als eine Rechnung. Aus diesem Grund kann eine Quittung auch keine ordentliche Rechnung ersetzen.
Der Quittungsblock: Quittungen ausfüllen
Werden Quittungen handschriftlich ausgestellt, so geschieht dies häufig auf einem Quittungsblock, der selbstdurchschreibend ist. Dieser dient als Quittungsvorlage und ist ein Quittungsvordruck. Dadurch ist es für den Aussteller einer Quittung möglich, eine Durchschrift der Quittung zu schreiben und zu behalten.
Erforderlich ist ein Quittungsblock jedoch nicht. Jeder kann eine Quittung ausfüllen, indem die nötigen Angaben – notfalls auf einem einfachen Blatt Papier – festgeschrieben werden. Mittlerweile gibt es die Equittung, also die elektronische Version. Damit kann die Quittung auch online ausgefüllt werden.
Unterschiede zwischen Rechnungen und Quittungen
Während mit einer Rechnung bzw. einer Kleinbetragsrechnung eine finanzielle Abrechnung gegenüber einem Kunden ausgestellt wird, bestätigt eine Quittung den Eingang einer Zahlung.
Darüber hinaus sind Rechnungen in der Regel ausführlicher als Quittungen. Auf einer Rechnung müssen zusätzliche Angaben wie Steuernummer, Kundendaten, Rechnungsnummer und Liefer- bzw. Leistungsdatum gemacht werden. Bei Quittungen sind diese Informationen nicht nötig. Auch für Kleinbetragsrechnungen bis 150 € Rechnungsbetrag gelten vereinfachte Angabepflichten.
Eine Rechnung bzw. Kleinbetragsrechnung mit dem Vermerk „Betrag dankend erhalten am (Datum)“ mit Unterschrift kann aber zusätzlich als Quittung fungieren.