Spende – Was ist eine Spende?
Spenden im Sinne des Steuerrechts sind freiwillige Zuwendungen, bei denen kein Leistungsaustausch erfolgt. Sie als Spender erwarten also keine Gegenleistung für Ihre Spende.
Im Zivilrecht gibt es den Begriff nicht. Hier benutzt man ein anderes Wort für Spende, nämlich „Schenkung“.
Welche Arten von Spenden gibt es?
Eine Spende (englisch: donation) ist in den meisten Fällen eine Zuwendung in monetärer Form. Es gibt aber auch Sach- oder Aufwandsspenden. Letztere sind der Verzicht auf ein Entgelt für eine erbrachte Leistung. Geldspenden müssen zeitnah, das heißt, bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres, verwendet werden.
Der Zweck einer Spende kann politisch oder wirtschaftlich sein, aber auch kulturell, religiös, gemeinnützig oder wissenschaftlich.
Spenden können von natürlichen oder juristischen Personen geleistet werden und Empfänger können Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, politische Parteien oder Religionsgemeinschaften sein.
Die Spende in der Steuererklärung – Wie kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?
Das Ziel einer Spende ist oft, neben der Unterstützung eines guten Zweckes, die Steuerlast zu vermindern. Damit Sie Ihre Spende steuerlich absetzen können, müssen Sie jedoch einiges beachten:
Grundsätzlich sind Spenden private Ausgaben und nicht abzugsfähig. Der Fall liegt anders, wenn es sich um steuerbegünstigte Zwecke handelt. Diese sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke, welche in den Paragraphen 52 bis 54 der Abgabenordnung genau definiert sind. Im folgenden beziehen wir uns mit dem Wort Spende, auf Spenden in diesem Sinne.
Privatpersonen können solche Spenden im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Der Abzug darf allerdings 20 % der gesamten Einkünfte nicht übersteigen.
Auch Sie als Selbstständiger, Einzelunternehmer oder Personengesellschafter setzen Spenden auf diese Weise ab. Spenden aus Betriebsmitteln, also Sachspenden, können Sie aber in der Gewerbesteuererklärung geltend machen. Somit minderst du die Gewerbesteuer, die du zahlen musst.
Unternehmen können die Spende als Betriebsausgabe absetzen. Auch hier liegt die Grenze bei 20 % oder bei 4 Promille des Gesamtumsatzes im Jahr plus Löhne und Gehälter. Sollte der Höchstbetrag von 20 % einmal überschritten werden, können Sie den Restbetrag auch im nächsten Jahr geltend machen. Dies nennt man dann Spendenvortrag.
Beispiel: Im letzten Jahr haben Sie 100.000 € eingenommen und im selben Jahr haben Sie 25 000 € für steuerbegünstigte Zwecke gespendet. Sie können nun für das vergangene Jahr maximal 20 % von 100 000 € absetzen, also 20 000 €. Die verbleibenden 5 000 € können Sie dieses Jahr absetzen.
Nicht abzugsfähig sind Mitgliedsbeiträge an Vereine, die sich dem Sport, der Heimatpflege oder Freizeitbetätigungen widmen, wie zum Beispiel der Tierzucht, dem Karneval oder des Modellfluges.
Eine weitere Ausnahme bilden Spenden an politische Parteien. Nur wenn Sie als natürliche Person an eine politische Partei spenden, können Sie die Spende auch steuerlich absetzen. Sind Sie stattdessen z.B. Inhaber einer GmbH und spenden über Ihre GmbH an eine politische Partei, ist die Spende nicht abzugsfähig.
Was ist eine Spendenbescheinigung?
Um die Spende steuerlich absetzen zu können, benötigen Sie einen Nachweis darüber – die sogenannte Zuwendungsbestätigung, umgangssprachlich auch Spendenbescheinigung genannt.
Auf diese können Sie verzichten, wenn der gespendete Betrag nicht höher liegt als 200 €. In diesem Fall reicht auch dein Kontoauszug oder eine Einzahlungsquittung der Bank als Nachweis. Wichtig ist hierbei, dass Name und Kontonummer des Empfängers und des Spenders, sowie der konkrete Betrag und der Buchungstag zu sehen sind.
Eine weitere Ausnahme sind Katastrophenfälle. Spendet ein Unternehmen im Falle eines Hochwassers oder Waldbränden und ähnlichem, genügt auch der einfache Nachweis. Allerdings muss hier auf ein gesondert eingerichtetes Spendenkonto eingezahlt werden und das auch innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, der vom Finanzamt festgelegt wird.
Liegt der gespendete Betrag über 200 €, benötigst du als Spender eine amtlich anerkannte Spendenquittung. Vorlagen dafür stellt das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage zur Verfügung. Hier ist zu beachten, dass der Empfänger seine Steuerbegünstigung nachweisen muss.
Bei Sachspenden muss der Empfänger den gemeinen Wert, d.h. den Marktwert angeben. Für neue Gegenstände ist das der Einkaufswert und für gebrauchte Gegenstände ist das der Preis, den man bekäme, wenn man den Gegenstand verkaufen würde.
Außerdem sollten die Angaben, die der Wertermittlung zugrunde liegen mit aufgeführt werden. Dazu zählen das Alter des Gegenstandes, die genaue Bezeichnung, der Neupreis und der gegenwärtige Zustand. Der gemeine Wert wird brutto angegeben.
Zweckgebundene Spende
In der Regel sind Spenden an die Verwendung für einen bestimmten Zweck gebunden, d.h. zum Beispiel an ein konkretes Projekt oder an eine bestimmte Abteilung des Spendenempfängers.
Der Empfänger kann diese Zweckbindung auch selbst festlegen, indem er einen Spendenaufruf für einen ganz bestimmten Verwendungszweck, wie zum Beispiel für den Bau eines Krötentunnels, startet. Die erhaltenen Mittel müssen dann im Rahmen der steuerlich begünstigten Zwecke und zeitnah verwendet werden.
Sollte die Zweckbindung vom Empfänger nicht erfüllt werden können, können Sie Ihre Spende auch zurückfordern. Dann müssen Sie allerdings auch das Finanzamt informieren, falls schon eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wurde. Wichtig ist dies auch für den Empfänger, da er sonst Gefahr läuft, haftbar gemacht zu werden.
Alternativ kann die Spende umgewidmet werden. Um dies tun zu können, muss Sie der Empfänger natürlich darüber informieren, dass er die Zweckbindung nicht erfüllen kann.
Das Finanzamt überprüft stichprobenartig, ob die Spenden ordnungsgemäß verwendet werden. Auch hier besteht das Risiko für den Empfänger für die Spende haften zu müssen, sollte dies nicht der Fall sein.
Außerdem kann der Empfänger beim Spendenaufruf darauf hinweisen, dass er die Spenden auch dem Vermögen seiner Organisation zuführen kann. Spenden Sie dann, müssen Sie diese Möglichkeit akzeptieren.