Stammkapital – Was ist Stammkapital?
Das Stammkapital ist das Eigenkapital, das die Gesellschafter einer GmbH oder UG bei der Gründung insgesamt einbringen müssen. Auf englisch heißt Stammkapital „share capital‟.
Der Oberbegriff für Stammkapital ist gezeichnetes Kapital. Darunter fällt auch das sogenannte Grundkapital, welches bei einer AG aufgebracht werden muss. Man spricht bei einer AG also nicht von Stammkapital, sondern von Grundkapital.
Gezeichnetes Kapital dient zur Sicherheit für Gläubiger, d.h. für Personen bzw. Unternehmen, denen das Unternehmen etwas schuldet, wie z.B. einer Bank. Das ist wichtig, da bei GmbHs, UGs und AGs die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
Stammkapital bei einer GmbH
Wie hoch muss das Stammkapital bei der Gründung einer GmbH sein?
Zur Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 € notwendig. Den Anteil, den ein einzelner Gesellschafter dazu beisteuert, nennt man Stammeinlage. Die übliche Mindesthöhe der einzelnen Stammeinlagen liegt bei 1 €.
Außer diesem Mindestbetrag gibt es keine gesetzliche Regelung zum jeweiligen Anteil der einzelnen Gesellschafter. Es kann also durchaus ein Gesellschafter mehr beisteuern als die anderen. Achtung: Dieser Gesellschafter hätte dann aber auch mehr Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung als die anderen.
Stammeinlagen können sowohl aus Bareinlagen als auch aus Sacheinlagen, wie z.B. Maschinen oder einem Patent, bestehen.
Wie funktioniert die Einzahlung von Stammkapital bei einer GmbH?
Bevor die Gesellschafter das Stammkapital einzahlen können, müssen sie zunächst einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und von einem Notar beurkunden lassen.
Alternativ zum Gesellschaftsvertrag können sie auch das vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterprotokoll nutzen. Dieses lässt ihnen jedoch keinen Freiraum für individuelle Vereinbarungen, z.B. mit Investoren.
Nachdem sie dann ein Geschäftskonto eröffnet haben, kann die Einzahlung des Stammkapitals stattfinden. Um den Eintrag ins Handelsregister zu ermöglichen, müssen die einzelnen Gesellschafter mindestens 25 % ihrer Stammeinlage einzahlen. Insgesamt müssen sie die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500 €, erreichen.
Warum ist der Eintrag ins Handelsregister so wichtig? Zum einen ist dieser für GmbHs verpflichtend. Zum anderen haften die Gesellschafter bis zum Handelsregistereintrag mit ihrem persönlichen Vermögen für das Unternehmen.
Nach der Gründung – kann man Stammkapital ausgeben?
Bei der Verwendung des Stammkapitals gibt es bestimmte Freiräume zum Erhöhen, Reduzieren und Umverteilen für gesellschaftliche Zwecke. Es kann zum Beispiel verwendet, um eine neue Maschine für das Unternehmen anzuschaffen. Das Kapital darf jedoch, außer bei Auflösung der GmbH, nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden.
Achtung: Sinkt das Stammkapital unter die Hälfte des ursprünglichen Betrags, müssen die Gesellschafter eine Versammlung organisieren und Gegenmaßnahmen einleiten. Ist das gesamte Stammkapital verbraucht, müssen sie Insolvenz anmelden.
Stammkapital bei einer UG
Bei der Gründung einer UG, liegt der Mindestbetrag des Stammkapitals sowie einer einzelnen Stammeinlage bei 1 €. Sacheinlagen können nicht eingebracht werden.
Die Gesellschafter müssen einen Teil ihrer Gewinne zur Seite legen, bis ein Eigenkapital von 25.000 € angespart ist. Ist dieser Punkt erreicht, wird die UG in eine GmbH umgewandelt.
Hinweis: Zunächst klingt das Gründen einer UG zwar einfacher, da weit weniger Startkapital aufgebracht werden muss als bei einer GmbH. Das führt aber auch dazu, dass keine finanzielle Absicherung durch ein größeres Stammkapital gegeben ist, was beispielsweise auf Investoren eine abschreckende Wirkung haben kann.