Steuererklärung - Was ist eine Steuererklärung?

Die Steuererklärung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Einkommensteuererklärung. Sie muss von Selbstständigen beim Finanzamt bzw. elektronisch per ELSTER online eingereicht werden. Angestellten steht es offen, die Steuererklärung abzugeben.

Sie sind selbstständig? Mit einem guten Rechnungsprogramm haben Sie stets einen Überblick über all Ihre Einnahmen und erleichtern sich damit Ihre Buchhaltung.

Während Angestellten im Laufe des Jahres die Einkommensteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird, müssen Selbstständige diese Steuer im Rahmen des Jahresabschluss abführen.

Da die Steuerlast eines ganzen Jahres auf einmal gezahlt werden muss oder über Vorauszahlungen, sollte eine ausreichend große Rücklage gebildet werden.

Frist für die Steuererklärung

Die Steuerklärung muss zum 31.7. des Folgejahres beim Finanzamt online oder offline eingereicht werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, der hat eine Frist bis zum 31.12.

Möglich sind auch Fristverlängerungen. Solche Fristverlängerungen für die Steuererklärung müssen beim Finanzamt beantragt werden.

Elektronische Übermittlung per ELSTER Formular

Mit dem Elster online Login im Elster Portal kann die Steuererklärung elektronisch übermittelt werden. Unter www.elster.de gibt es mehr Informationen.

Steuererklärung für Selbstständige

Für die Einkommensteuererklärung müssen von Selbstständigen abgeben werden:

Liegt der Gewinn über 60.000 €, der Umsatz höher als 600.000 € oder ist das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH, muss eine Bilanz angefertigt werden.

Für Selbstständige reicht ansonsten eine EÜR. Über die EÜR und die Bilanz wird die Höhe des Einkommens ermittelt. Die Übermittlung der Steuererklärung muss auf elektronischem Weg erfolgen.

Auch Kleinunternehmer müssen mittlerweile für die Steuererklärung:

  • die Anlage EÜR ausfüllen und abgeben

  • die Anlage auf elektronischem Weg übermitteln

  • die Datenübertragung mit der Elster-Steuersignatur authentifizieren

Was muss für die Steuererklärung eingereicht werden?

Im Rahmen der Steuererklärung muss dem Finanzamt aufgezeigt werden, welcher Betriebsgewinn im Veranlagungszeitraum, also dem letzten Jahr, erwirtschaftet wurde. Der Gewinn ist die Grundlage für die Besteuerung. Durch betriebliche Ausgaben kann die Steuerlast wiederum gesenkt werden.

Daher sollten für die Einkommensteuererklärung alle Belege aufbewahrt werden, die steuerlich von Bedeutung sind - die also Auskunft über den Gewinn geben und solche, die die Steuerzahlung verringern können. Dazu gehören:

  • Ausgangsrechnung

  • Belege über Betriebsausgaben

  • Nachweise über Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen

  • Spendenbescheinigungen

  • Bescheinigungen über Zinsen und Kapitaleinkünfte

Die meisten der Belege müssen seit 2018 nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden. Sie müssen aber im Rahmen der Aufbewahrungspflicht und für Nachfragen archiviert werden.

Schwierigkeiten bereitet bei Selbstständigen häufig die Frage, was in der Steuererklärung von der Steuer abgesetzt werden kann. So ist bei einem Arbeitszimmer, dem Auto oder Kosten für Telekommunikation der private vom beruflichen Anteil zu trennen.

Steuererklärung: Der Steuerbescheid

Hat das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet, schickt es den Steuerbescheid raus. Dann hat man eine Frist von 4 Wochen, um den Bescheid zu prüfen. Das sollte man genau tun, denn auch den Finanzbeamten geschieht mal ein Fehler.

Ein Einspruch gegen eine Steuerbescheid ist möglich. Hat der Steuerberater an der Steuererklärung mitgearbeitet, sollte man ihm schnell den Bescheid zur Prüfung vorlegen. Der kann dann auch bei den weiteren Steuern beraten, die als Selbstständiger zu zahlen sind.