Stille Gesellschaft (StGes) - Was ist eine stille Gesellschaft?
Eine stille Gesellschaft (StGes) ist eine Unternehmensform, an der ein Gesellschafter nur im Innenverhältnis beteiligt ist.
Sie wollen Ihr eigenes Unternehmen gründen? Dann sollten Sie sich vorab informieren, welche Unternehmensform die richtige für Sie ist.
Eine stille Gesellschaft (StGes) entsteht, wenn eine Person (natürliche oder juristische Person) am Unternehmen eines anderen beteiligt wird. Es handelt sich dabei allerdings um eine Innengesellschaft, d.h. für Außenstehende ist sie im Regelfall nicht als Gesellschaft erkennbar.
Gesellschaft vs. stille Gesellschaft (StGes)
Eine Gesellschaft ist eine Unternehmensform, an der mehrere Personen Anteile besitzen.
Zu den zwei typischen Gesellschaftsformen in Deutschland zählen:
Personengesellschaft: z.B. GbR, OHG, KG und stille Gesellschaft (StGes)
Kapitalgesellschaft: z.B. AG, GmbH und KGaA
Die stille Gesellschaft ist somit eine Form der Personengesellschaft. Dabei ist der stille Gesellschafter allerdings nur im Innenverhältnis an der Gesellschaft beteiligt.
Der stille Gesellschafter erhält somit wie jeder andere Gesellschafter im Gegenzug für seine Betriebseinlage eine Gewinnbeteiligung. Im Unterschied zu gewöhnlichen Gesellschaftern haftet er nach außen hin jedoch nicht für die Gesellschaft. Das bedeutet, im Falle einer Insolvenz muss er Gläubiger gegenüber keine Zahlungen leisten.
Rolle des Gesellschafters in einer stillen Gesellschaft
Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Inhabers des Unternehmens über.
Zu den im Betrieb geschlossenen Geschäften ist allein der Inhaber des Unternehmens berechtigt und verpflichtet. Auch das Geschäftsvermögen ist das Alleinvermögen des Inhabers. Nach Außen tritt der stille Gesellschafter nicht auf.
Am Gewinn und Verlust des Unternehmens ist der stille Gesellschafter nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages beteiligt. Der stille Gesellschafter nimmt an der Geschäftsführung nicht teil, insofern nichts anderweitiges beschlossen wurde.
Er hat das Kontrollrecht wie ein Kommanditist und hat damit das Recht, den Jahresabschluss zu prüfen. Kommt es zu einer Insolvenz der Unternehmens nimmt der stille Gesellschafter die rechtlich die Stellung eines Gläubigers ein.
Stille Gesellschaft: Haftung des stillen Gesellschafters
Die Haftung des stillen Gesellschafters ist auf seine getätigte Einlage beschränkt. Das bedeutet, die Haftung des stillen Gesellschafters ist bei Verlust auf seine Einlage limitiert.
Es kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass der stille Gesellschafter gar nicht am Verlust der stillen Gesellschaft beteiligt ist. Die Gewinnbeteiligung ist jedoch immer verpflichtend.
Vorteile und Nachteile einer stillen Gesellschaft (StGes)
Die Gründung einer stillen Gesellschaft hat für den Inhaber des Unternehmens sowie für den stillen Gesellschafter selbst verschiedene Vorteile und Nachteile.
Vorteile für den Inhaber
Schnelle und unkomplizierte Aufstockung des Unternehmenskapitals
Weiterhin uneingeschränkte Entscheidungsbefugnisse
Vorteile für den stillen Gesellschafter
Unbürokratische Investition in ein Unternehmen / Geldanlage
Anonymität nach außen (kein Eintrag ins Handelsregister)
Beteiligung am Gewinn
Keine Haftung im Falle einer Insolvenz
Nachteile für den Inhaber
Hohe finanzielle Abhängigkeit vom stillen Gesellschafter
Nachteile für den stillen Gesellschafter
Kein Mitspracherecht im Unternehmen
Beteiligung am Verlust
Keine Beteiligung am Unternehmensvermögen
Verlust der Vermögenseinlage im Fall einer Insolvenz
Atypische stille Gesellschaft
Um eine atypische stille Gesellschaft handelt es sich, wenn dem stillen Gesellschafter weiterreichende Vermögens- und Kontrollbefugnisse eingeräumt werden.
So erhält der stille Gesellschafter beispielsweise ein Mitsprachrecht bei unternehmerischen Entscheidungen oder übernimmt sogar die Geschäftsführung. Im Gegenzug wird häufig eine Haftung über die Vermögenseinlage hinaus festgelegt.
Für den Inhaber des Unternehmens hat die Beteiligung eines atypischen stillen Gesellschafters steuerliche Vorteile.