Umsatzsteuerzahllast – Was ist die Umsatzsteuerzahllast?
Der Begriff Umsatzsteuerzahllast beschreibt den Differenzbetrag, der zwischen der von einem Unternehmen zu leistenden Umsatzsteuerschuld und der vom Finanzamt zu erstattenden Vorsteuer, entsteht.
Sie schreiben regelmäßig Rechnungen an Ihre Kunden? Dann sollten Sie sich rechtzeitig informieren, wie Sie Umsatzsteuer richtig in Rechnung stellen.
Die Umsatzsteuerzahllast wird oftmals einfach nur Zahllast genannt. Die Zahllast der Umsatzsteuer können Sie einfach folgendermaßen berechnen: Umsatzsteuer – Vorsteuer = Umsatzsteuerzahllast
Umsatzsteuerzahllast ermitteln und berechnen
Die Definition der Umsatzsteuerzahllast ist letztendlich das Ergebnis, das bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung am Jahresende ermittelt wird. Die Umsatzsteuerzahllast ergibt sich aus der Summe aller Umsatzsteuerbeträge, wobei die Summe aller Vorsteuerbeträge abgezogen wird.
Positive Umsatzsteuerzahllast
Es handelt sich um eine positive Umsatzsteuerzahllast, wenn die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen Ihres Unternehmens die umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben im gleichen Zeitraum übersteigen. Die Zahllast ist positiv. Sie müssen also die Differenz an das Finanzamt abführen.
Beispiel: Markus hat mit seinem Friseursalon 1200 € Umsatzsteuer eingenommen. Für sein Equipment wie Haarpflegemittel hat er selbst nur 300 € Umsatzsteuer an seine Lieferanten bezahlt. Die Zahllast von Markus an das Finanzamt beträgt also 900 €.
Negative Umsatzsteuerzahllast
Wenn Ihre umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben hingegen die Einnahmen im gleichen Zeitraum übersteigen, fällt Ihre Zahllast negativ aus. Das bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf eine Erstattung der zu viel bezahlten Vorsteuern haben. Das Finanzamt wird Ihnen diese zurückzahlen.
Beispiel: Christin hat sich gerade als PR-Beraterin selbstständig gemacht. Sie musste sich hierfür anfangs einen Laptop, einen Monitor, einen Drucker und weitere technische Ausrüstung kaufen. Dafür hat sie 2000 € Umsatzsteuer gezahlt. Im ersten Monat ihrer Selbstständigkeit hat sie nur wenige Kunden betreut und insgesamt 250 € Umsatzsteuer eingenommen.
Ihre Umsatzsteuerzahllast ist damit negativ und sie erhält vom Finanzamt 1750 € zurück.
In dem Fall einer negativen Umsatzsteuerzahllast haben Sie oftmals die Wahl, sich das Geld erstatten zu lassen oder den Erstattungsbetrag mit Zahlungsverpflichtungen, die eventuell in der Zukunft auf Sie zukommen zu verrechnen. Das Finanzamt nimmt dann eine Umbuchung der Umsatzsteuer vor.