Verbindlichkeit - Was ist eine Verbindlichkeit?
Unter einer Verbindlichkeit wird die Verpflichtung eines Schuldners zur Leistungserbringung gegenüber seinem Gläubiger verstanden. Der Schuldner muss dem Gläubiger als verbindlich erbringen.
Senden Sie einem Kunden eine Rechnung, ist diese verbindlich und Ihr Kunde ist verpflichtet sie zu begleichen. Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn ein Kunde einmal nicht zahlt.
Eine Verbindlichkeit ist die Verpflichtung eines Unternehmers (Schuldner) gegenüber seinen Lieferanten oder Kunden (Gläubiger). Diese Verbindlichkeit besteht meist finanziell in Form einer Geldleistung, sie kann jedoch auch aus einer anderen Leistung bestehen. Das Gegenteil einer Verbindlichkeit ist eine Forderung.
Merkmale von Verbindlichkeiten
Das Wesen einer Verbindlichkeit besteht darin, dass der Schuldner die Gegenleistung aus einer bereits vollzogenen Leistung des Gläubigers noch nicht erbracht hat. Erfolgt die Gegenleistung parallel zur Leistung, also bezahlt ein Unternehmen beispielsweise in bar direkt an der Kasse, entsteht daraus keine Verbindlichkeit.
Gemeinsam haben alle Verbindlichkeiten, dass sie die verbindliche Verpflichtung zur Zahlung eines festgelegten Betrags, zu einem festgelegten Zeitpunkt bedeuten. Typischerweise handelt es sich dabei um einen Kauf, der auf Rechnung bezahlt wird.
Beispiel für die Entstehung einer Verbindlichkeit:
Die Hofmann Gastronomie GbR bestellt am 15. Mai 2016 Waren im Wert von 2.000 € bei ihrem Getränkehändler. Die Getränke werden umgehend geliefert.
Bezahlt wird die Rechnung von der Hofmann Gastronomie GbR jedoch erst am 31. Mai 2015. Dadurch geht die GbR bis zum 31. Mai eine Verbindlichkeit gegenüber ihrem Getränkelieferanten ein.
Verbindlichkeiten in der Bilanz
Alle Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden im Rahmen der doppelten Buchführung als Sammelposten in der Bilanz angeführt.
In der Bilanz erscheint der Posten „Verbindlichkeiten“ auf der Passivseite und gliedern sich in folgende Positionen:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Kunden werden auch als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bezeichnet.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: Verbindlichkeiten dieser Art entstehen beispielsweise bei Aufnahme von Darlehen oder Krediten.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen: Erhält ein Unternehmen von einem Kunde eine Anzahlung auf eine Bestellung, entsteht daraus ebenfalls eine Verbindlichkeit.
Anleihen: Gibt ein Unternehmen Anleihen heraus, geht es gegenüber den Käufern der Anleihen eine Verbindlichkeit ein.
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen: Diese Verbindlichkeiten entstehen durch geschäftliche Beziehungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
Verbindlichkeiten gegen Unternehmen im Beteiligungsverhältnis: Darunter fallen Verpflichtungen gegenüber Unternehmen, die anteilig an dem eigenen Unternehmen beteiligt sind, z.B. Kommanditisten bei einer GbR
Sonstige Verbindlichkeiten: Unter diese Position fallen alle Verpflichtungen, die nicht von einer der genannten Kategorien abgedeckt werden, z.B. Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer oder Lohnsteuer.
Der Posten „Verbindlichkeiten“ in der Bilanz:
Unterschiede zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Verpflichtungen fallen dann unter den Posten „Verbindlichkeiten", wenn deren Höhe und Zeitpunkt bekannt sind. Alle anderen Verbindlichkeiten – auch ungewisse Verbindlichkeiten genannt – werden als Rückstellungen bezeichnet. Ein Beispiel dafür sind Pensionsrückstellungen, die in ihrer Höhe und dem Zeitpunkt der Auszahlung nach ungewiss sind.
Beispiel für den Unterschied zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen:
1. Die Hofman Gastronomie GbR wird von einem Kunden verklagt. Es kommt am 1. Juni 2016 zum Gerichtsprozess und einer Verurteilung mit dem Ergebnis, dass die Hofmann Gastronomie GbR zum 31. Juli 2016 Schadenersatz in Höhe von 5.600 € bezahlen muss.
In diesem Fall handelt es sich um eine Verbindlichkeit. Die Hofmann Gastronomie GbR weiß, zu welchem Stichtag und in welcher Höhe sie die Verpflichtung begleichen muss.
2. Die Hofmann GbR wird von einem Kunden auf Schadenersatz verklagt. Der Gerichtstermin und die Verhandlung stehen noch aus, es ist also nicht sicher, wie das Gerichtsurteil ausfallen wird.
Da Höhe und Zeitpunkt der Verpflichtung nicht bekannt sind, kann die Hofmann GbR für die erwarteten Kosten eine Rückstellung bilden. Eine Verbindlichkeit entsteht daraus nicht.