Zweckgesellschaft – Was ist eine Zweckgesellschaft?
Ein Unternehmen kann eine Zweckgesellschaft gründen. Eine Zweckgesellschaft wird zum Erreichen eines bestimmten Ziels gegründet und danach wieder aufgelöst. Sie ist aber nichtsdestotrotz ein eigenständiges Rechtssubjekt.
Eine Zweckgesellschaft kann im eigenen Namen handeln oder verklagt werden.
Diese für einen eng definierten Geschäftszweck eingeführten Unternehmen werden in den US-GAAP auch Variable Interest Entities genannt und in den IAS/IFRS als Special Purpose Entities bezeichnet.
Die Zweckgesellschaft ist im deutschen Gesellschaftsrecht nicht feststehend definiert. Zu den dort festgelegten Gesellschaftsformen gehört sie nicht. Der Begriff „Zweckgesellschaft“ bezieht sich demzufolge nur auf den eng umrissen Gegenstand dieses Unternehmens.
Nicht verwechseln: Die Zweckgesellschaft ist nicht dasselbe wie ein Zweckverband. Letzterer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Beispiele für Zweckgesellschaften
Beispiele zur Gründung einer Zweckgesellschaft sind bestimmte Transaktionen wie Leasing, Asset Backed Securities, Spezialfonds, sowie auch das Halten von Vermögengegenständen wie Forderungen oder Wertpapieren.
Sinn einer Zweckgesellschaft
Der Sinn einer Zweckgesellschaft liegt meist darin, bestimmte Vermögensgegenstände oder eine Refinanzierung aus der Bilanz auszulagern.
Eine andere Einsatzmöglichkeit ist die Einrichtung einer Zweckgesellschaft, um bei Zahlungsschwierigkeiten den Schuldner gegen den Gläubiger abschirmen zu können.
Öffentliche Kritik an Zweckgesellschaften
Häufig stehen Zweckgesellschaften für missbräuchlichen Einsatz in der Kritik: Mit Hilfe von Zweckgesellschaften lassen sich Unternehmenskrisen verschleiern, indem riskante Posten aus der Bilanz ausgegliedert werden.