Barrierefreie Konzepte in der Gastronomie: Ein Schritt in eine inklusive Zukunft
Wie Sie Menschen mit Behinderung den Zugang zu Gastronomiebetrieben ermöglichen.
Veröffentlicht • 16.03.2024 | Aktualisiert • 16.03.2024
Barrierefreie Konzepte in der Gastronomie: Ein Schritt in eine inklusive Zukunft
Wie Sie Menschen mit Behinderung den Zugang zu Gastronomiebetrieben ermöglichen.
Veröffentlicht • 16.03.2024 | Aktualisiert • 16.03.2024
Die Gastronomie spielt eine zentrale Rolle in unserer sozialen Kultur. Hier kommen Menschen zusammen, um gemeinsam zu essen, zu trinken und zu feiern. Doch leider sind viele gastronomische Einrichtungen noch nicht für alle Menschen gleichermaßen zugänglich.
Um die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und gleichzeitig unsere gesamte Gesellschaft inklusiver zu gestalten, sind barrierefreie Konzepte in der Gastronomie erforderlich, die sowohl Gäste als auch Mitarbeitende miteinschließen.
Barrieren in der Gastronomie: Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen stoßen in der Gastronomie oft auf Barrieren, die ihre Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren.
Erschwerter Zugang
Ein häufiges Problem ist die fehlende Barrierefreiheit beim Zugang zu Restaurants, Cafés und Bars. Es beginnt damit, dass behindertengerechte Parkplätze fehlen. Zudem stellen Stufen, schmale Türen oder unebene Bodenbeläge für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen, aber auch für Eltern mit Kinderwagen oft unüberwindbare Hürden dar. Hinzu kommt, dass Tische häufig dicht an dicht stehen, wodurch der Weg durch die Gaststätte ebenfalls erschwert wird.
Eine weitere Hürde erwartet Gäste mit Behinderung in den Toiletten. Auch hier sind die Zugänge sowie die Kabinen oft zu eng, es fehlen Haltegriffe und die Waschbecken sind zu hoch für Menschen im Rollstuhl.
Barrierefreie Speisekarte
Hat man es vom Parkplatz durch den Eingang bis zum Tisch geschafft, lauert hier schon die nächste Schwierigkeit: die Speisekarte. Blinde und sehbehinderte Menschen können die Menükarte nicht lesen und brauchen Unterstützung. Hier kann das Servicepersonal behilflich sein, Vorschläge machen oder die Karte vorlesen. Alternativ helfen Speisekarten in Brailleschrift.
Um darüber hinaus auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, die nicht lesen können oder komplizierte Ausführungen nicht verstehen, nicht auszuschließen, bieten sich Speisekarten mit zusätzlichen Bildern von den angebotenen Gerichten als barrierefreie Alternative an. Damit wird gleichzeitig auch Gästen geholfen, die die Landessprache nicht verstehen.
Mangelnde Sensibilität
Aber nicht nur physische Barrieren sind ein Problem. Auch die mangelnde Kenntnis oder Sensibilität für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung kann zu Schwierigkeiten führen. Um Barrierefreiheit in der Gastronomie zu leben, können die Betriebe Ihr Personal mit entsprechenden Schulungen unterstützen.
Warum Barrierefreiheit wichtig ist
Barrierefreiheit in der Gastronomie schafft Chancengleichheit, indem sie es Menschen mit Behinderung ermöglicht, ein Restaurant, einen Imbiss, eine Bar oder ein Café ohne Einschränkung zu besuchen und die kulinarischen Köstlichkeiten unbeeinträchtigt zu genießen. Zudem profitieren auch ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen von barrierefreien Einrichtungen. Eine zugängliche Gastronomie bedeutet, dass alle Gäste unabhängig von ihren körperlichen Fähigkeiten gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Damit eröffnen barrierefreie Konzepte Betreibenden eines Gastronomiebetriebes den Zugang zu attraktiven Zielgruppen und Marktsegmente. Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitung sowie ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen stellen eine große Zielgruppe dar, die gerne Restaurants und Cafés besuchen würde, wenn ihnen der Zugang erleichtert wird. Entsprechend bietet die Barrierefreiheit in der Gastronomie eine zusätzliche Möglichkeit, Umsätze zu generieren und sich einen treuen Kundenstamm aufzubauen.
Gleichzeitig tragen Gastronomiebetriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, dazu bei, die Arbeitssituation für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung ist nach wie vor sehr hoch. Barrierefreie Konzepte könnten also auch dazu beitragen, dem Personalmangel in der Gastronomie erfolgreich entgegenzuwirken. Gastronomiebetriebe erschließen sich damit nicht nur potenzielle Arbeitskräfte, sondern erhalten gleichzeitig wertvolle Unterstützung dabei aufzudecken, wo die Barrierefreiheit für Gäste eingeschränkt ist und wie sie abgebaut werden kann. Zudem wird der Austausch zwischen Gästen und Mitarbeitenden gefördert und trägt damit wesentlich dazu bei, ein echtes Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Um Inklusion im eigenen Betrieb zu leben, ist es natürlich erforderlich, nicht nur den Gastraum, sondern sämtliche Arbeitsbereiche – im Service, in der Küche und hinter der Theke – entsprechend barrierefrei zu gestalten.
Gesetz zur Barrierefreiheit im Gastgewerbe
Barrierefreie Konzepte in der Gastronomie leisten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. Die enorme Bedeutung der Barrierefreiheit für eine inklusive Gesellschaft hat mittlerweile auch der Gesetzgeber erkannt. Während es früher den Inhaberinnen und Inhabern von Gastronomiebetrieben selbst überlassen war, Menschen mit Behinderung den ungehinderten Zugang zu ihrer Gaststätte zu ermöglichen, wird die Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen, zu denen auch Gastronomiebetriebe zählen, mittlerweile gesetzlich geregelt.
Gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit
Das Gaststättengesetz behandelt verschiedene Aspekte des Gaststättenbetriebs, darunter Hygienevorschriften, Jugendschutz, bestimmte Anforderungen an die Betriebsräume sowie die Barrierefreiheit. Das GastG ist in Bezug auf die Zugänglichkeit und Sicherheit von Räumlichkeiten relevant. Darüber hinaus regeln die spezifischen Vorschriften zur Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer die konkrete Umsetzung von Maßnahmen.
Im Mai 20220 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG) in Kraft. Das BGG hat das Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Entsprechend ist die Barrierefreiheit auch im Gaststättengesetz (GastG) geregelt.
Dieses Gesetz schreibt vor, dass Menschen mit Behinderung Gastraum, Flure und Außenbereiche von Gastronomiebetrieben ohne Einschränkung nutzen können. Zudem ist eine behindertengerechte Toilette als Standard vorgeschrieben. Diese Regelungen gelten für alle Gastronomiebetriebe, die nach dem 1. November 2002 neu gebaut sowie für alte Gaststätten, die umgebaut werden. Wer gegen diese Auflagen verstößt, muss mit dem Entzug seiner Gaststättenerlaubnis rechnen (vgl. § 4 Absatz 1, Satz 2a).
Ausnahmen von der Umsetzung der Barrierefreiheit
Grundsätzlich sind Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten. Allerdings werden auch Ausnahmen oder Übergangsfristen gewährt, beispielsweise wenn bauliche Veränderungen nicht ohne weiteres möglich oder mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden sind.
Eine entsprechende Ausnahme wird allerdings nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Betriebe alternative Maßnahmen ergreifen, um die bestmögliche Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Fördermittel für barrierefreie Konzepte Um die Barrierefreiheit in der Gastronomie zu unterstützen, gibt es verschiedene Förderprogramme, die Betrieben finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Inklusion zu ermöglichen. Ein Beispiel ist das Förderprogramm Barrierefreiheit für alle von Aktion Mensch. Weitere Förderprogramme wie den Fonds für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein finden Sie in der Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Handbuch Barrierefreiheit in der Gastronomie
Nicht nur die Politik, sondern auch die Branchenverbände haben das Thema Barrierefreiheit auf ihrer Agenda. So hat beispielsweise der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) eine Zielvereinbarung mit anerkannten Behindertenverbänden wie dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V., der Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e. V. oder dem Deutschen Gehörlosenbund e. V. getroffen, um die Barrierefreiheit in Hotellerie und Gastronomie zu unterstützen.
Hieraus ist das Handbuch zur Zielvereinbarung für die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie entstanden, das Betriebe dabei unterstützen soll, die Anforderungen an die Barrierefreiheit in der Praxis umzusetzen. Da Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen unterschiedliche Bedürfnisse haben, unterscheidet diese Zielvereinbarung vier Personengruppen, für die verschiedene Kriterien im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu beachten sind:
A: Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind
B: Gäste, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
C: Blinde und sehbehinderte Gäste
D: Schwerhörige und gehörlose Gäste
Anforderungen in Bezug auf
Zugänge,
Flure,
Treppen,
Aufzüge,
Tische,
Speise- und Getränkekarten,
Gästetoiletten und
Gästeparkplätze,
die speziell für Gastronomiebetriebe gelten, finden Sie auf den Seiten 67 bis 82.
Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit
Um die Barrierefreiheit in der Gastronomie zu verbessern, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Ein paar der Maßnahmen, die Sie in Ihrem Betrieb ergreifen können, um ihn Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Mindestens 1 Behindertenparkplatz
Der barrierefreie Zugang beginnt bereits vor dem Betreten eines Restaurants, Imbiss, Cafés oder einer Bar. Um die Barrierefreiheit zu garantieren, muss mindestens ein behindertengerechter Pkw-Stellplatz vorhanden sein.
Behindertengerecht meint in diesem Fall, dass der Parkplatz dicht am Eingangsbereich liegt und mindestens 3,50 m breit ist. Darüber hinaus muss er deutlich gekennzeichnet sein, um zu verhindern, dass Menschen ohne Behinderung dort parken.
Bauliche Anpassungen
Zunächst einmal sollten bauliche Hindernisse beseitigt werden. Bieten Sie barrierefreie Zugänge durch den Einsatz von Rampen oder Aufzügen, um Stufen zu überwinden und stellen Sie sicher, dass Türen und Gänge breit genug sind, um den Zugang für Rollstühle und Gehhilfen zu erleichtern.
Die Durchgangsbreite der Eingangstür sowie anderer Türen sollte beispielsweise mindestens 90 cm betragen, um Menschen, die permanent auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ungehinderten Zugang zu verschaffen. Darüber hinaus ist ein ebener Bodenbelag ebenfalls Grundvoraussetzung für die Zugänglichkeit eines Restaurants.
Sprechen wir von Maßnahmen, die den ungehinderten Zugang für alle Menschen gewährleisten, schließt dies auch ein barrierefreies Restaurant-Design ein. So müssen beispielsweise transparente Glastüren oder -wände im Sichtbereich mit einem Kontraststreifen versehen werden. Eingänge, Durchgänge, Türen und Türrahmen sollen sich zudem farblich voneinander abheben. Dieser Farbkontrast dient dazu, sehbehinderte Menschen dabei zu unterstützen, sich zurechtzufinden.
Ein Hell-Dunkel-Kontrast ist zudem auch auf Schildern erforderlich, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Achten Sie zudem auf die Schriftgröße und verwenden Sie eine serifenlose Schrift wie die Arial. Ergänzend können Sie auch zusätzlich mit Piktogrammen arbeiten.
Barrierefreies WC in der Gastronomie
In puncto Baumaßnahmen spielt die Gestaltung barrierefreier Toiletten in Gastronomiebetrieben eine wesentliche Rolle. Neben dem ungehinderten Zugang muss hier auch ausreichend Platz (mindestens 150 x 150 cm bzw. 120 x 120 cm) vor dem WC sowie dem Waschtisch gewährleistet sein, der insbesondere Rollstuhlfahrern Bewegungsfreiheit garantiert. Darüber hinaus müssen Spiegel auf einer Höhe angebracht sein, in der man sich auch im Rollstuhl sitzend betrachten kann. Hinzu kommen Haltegriffe, Bedienelemente in angemessener Höhe und ein Farbkonzept, dass es auch sehbehinderten Menschen gestattet, Kontraste wahrzunehmen, um beispielsweise WC-Becken und Waschtisch von den Fliesen unterscheiden zu können.
Gut lesbare Speise- und Getränkekarten
Damit auch sehbehinderte Menschen Ihre Speise- und Getränkekarte problemlos lesen können, gilt auch hier, eine gut lesbare, ausreichend große (mindestens 12 Punkt), schnörkellose, kontrastierende Schrift zu verwenden. Halten Sie zudem für blinde Gäste Karten in Blindenschrift bereit. Alternativ können Sie Ihr Speisen- und Getränkeangebot auch auf einer barrierefreien Website präsentieren.
Schulung des Personals
Um nicht nur physische Hindernisse, die Menschen mit Behinderung den Zugang zu Gaststätten erschweren, abzubauen, sind Schulungen des Personals im Umgang mit den unterschiedlichen Bedürfnissen der Gäste notwendig.
Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, Schulungen in Gebärdensprache oder der Umgang mit unterstützenden Technologien können dazu beitragen, dass sich alle Gäste willkommen fühlen. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch den treuen Begleitern von Menschen mit Behinderungen – ihren Assistenzhunden – den ungehinderten Zutritt zu Ihrem Gastronomiebetrieb gestatten.
Barrierefreiheit als Chance für die Gastronomie
Barrierefreie Gastronomiebetriebe zu fördern ist nicht nur eine gesellschaftliche Verpflichtung, sondern bietet auch zahlreiche Chancen. Eine inklusive Gestaltung trägt nicht nur dazu bei, dass die Gastronomie ein Ort der Begegnung für alle Menschen wird, sondern zieht auch neue Gäste an.
Es ist an der Zeit, dass die Gastronomiebranche einen Schritt in die inklusive Zukunft macht und dafür sorgt, dass alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ungehindert kulinarische Köstlichkeiten genießen können.
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