Arbeitsverträge im Handwerk: Besonderheiten und wichtige Anforderungen

Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe, um Arbeitsverträge zu gestalten?

Arbeitsverträge im Handwerk: Besonderheiten und wichtige Anforderungen

Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe, um Arbeitsverträge zu gestalten?

Arbeitsverträge sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Arbeitsbeziehung im Handwerk. Bei jeder Neueinstellung muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden, der die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden regelt. In vielen Fällen können Betriebe sich die Arbeit erleichtern und auf Musterarbeitsverträge zurückgreifen. Im Handwerk erfordern Arbeitsverträge allerdings besondere Sorgfalt, da hier einige spezielle Anforderungen und Besonderheiten gelten. In diesem Artikel werden wir uns mit den spezifischen Anforderungen von Arbeitsverträgen im Handwerk befassen und wichtige Aspekte beleuchten, die Handwerkerinnen und Handwerker bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen berücksichtigen sollten.

Die Bedeutung von Arbeitsverträgen im Handwerk

Arbeitsverträge haben eine große Bedeutung im Handwerk, da sie zu einer reibungslosen und geregelten Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden beitragen. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Arbeitsvertrag schafft eine klare rechtliche Grundlage, schützt die Rechte der Arbeitnehmenden, fördert ihre Motivation und Bindung an den Betrieb und hilft Arbeitgebende dabei, gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Im Einzelnen erfüllt der Arbeitsvertrag verschiedene wichtige Funktionen:

  • Er schafft rechtliche Klarheit in Bezug auf Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfrist und andere wichtige Arbeitsbedingungen und beugt so Missverständnissen und rechtlichen Konflikten vor.

  • Er schützt die Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmenden, die im Arbeitsvertrag klar definiert sind. Dies schließt die Zahlung von Löhnen, Überstundenvergütung und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen mit ein.

  • Da Handwerker oft in verschiedenen Umgebungen arbeiten, kann der Arbeitsvertrag den Arbeitsort – von Baustellen bis hin zu Werkstätten – und die spezifischen Aufgaben der Mitarbeitenden klar definieren und damit zur Organisation der Arbeitsbeziehung beitragen.

  • Klare Regelungen zur Vergütung, Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen in Arbeitsverträgen können Arbeitnehmende im Handwerk motivieren und langfristig an den Betrieb binden. Dies ist im Hinblick auf den akuten Fachkräftemangel im Handwerk entscheidend für den Bestand von Handwerksbetrieben.

  • Arbeitsverträge im Handwerk müssen die gesetzlichen Vorschriften und geltende Tarifverträge berücksichtigen, die in dieser Branche gelten. So können Arbeitgebende sicherstellen, geltende Gesetze einzuhalten und rechtlichen Problemen vorzubeugen.

  • Arbeitsverträge ermöglichen es, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die beispielsweise die saisonale Schwankung der Arbeit oder die Art der handwerklichen Tätigkeiten berücksichtigen. Damit können sie flexibel an die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Branche und der einzelnen Gewerke angepasst werden.

Welche besonderen Aspekte muss der Arbeitsvertrag im Handwerk berücksichtigen?

Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen in Handwerksbetrieben müssen je nach Gewerbe spezielle Aspekte berücksichtigt werden. Art der Anstellung

Im Handwerk gibt es verschiedene Beschäftigungsformen:

  • unbefristete Anstellung

  • befristeten Anstellung

  • Werkverträge

  • Teilzeit- und Vollzeitanstellungen

  • Minijobs (geringfügige Beschäftigungen)

  • Aushilfen

  • Auszubildende und Praktikanten

Die Anstellungsart wirkt sich auf die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. Prüfen Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, welche Art der Anstellung am besten zu den Bedürfnissen Ihres Handwerksbetriebes passt.

Was ist ein Werkvertrag?

Werkverträge sind häufig im Baugewerbe und in anderen handwerklichen Dienstleistungsbereichen zu finden. Dabei handelt es sich um eine spezielle Art der Anstellung, bei der eine einzelne Handwerkerin oder ein einzelner Handwerker oder ein ganzer Handwerksbetrieb für die Durchführung eines bestimmten Projekts oder Auftrags engagiert wird. Hierbei wird oft eine Pauschalvergütung vereinbart. Der Auftragnehmer ist für die Erbringung des vereinbarten Werks verantwortlich.

Arbeitszeitregelungen

Die Arbeitszeiten im Handwerk sind oft von der Art der Tätigkeit abhängig. In vielen handwerklichen Berufen beträgt die reguläre Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche, wobei üblicherweise acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird. Es kann jedoch Abweichungen von diesen Standardarbeitszeiten geben. So testen beispielsweise viele Handwerksbetriebe die Einführung der 4-Tage-Woche. Darüber hinaus gibt es weitere Regelungen zur Arbeitszeit im Handwerk, die von den Standardarbeitszeiten abweichen, wie

  • gleitende Arbeitszeiten oder

  • Schichtarbeit.

Arbeitsverträge im Handwerk sollten klare Regelungen zur Arbeitszeit. Dies schließt neben der regulären Arbeitszeit auch Regelungen zu Überstunden, Bereitschaftsdienste und Pausenzeiten ein. Darüber hinaus müssen Arbeitgebende sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie geltende Tarifverträge eingehalten werden.

Arbeitsort

Handwerkerinnen und Handwerker können an verschiedenen Arbeitsorten eingesetzt werden, abhängig von der Art ihres handwerklichen Gewerbes und den spezifischen Anforderungen ihrer Tätigkeiten.

Im Arbeitsvertrag Ihrer Mitarbeitenden stellen Sie klar, ob sie ihre Arbeit vor Ort beim Kunden, auf der Baustelle, in Werkstätten, in industriellen Anlagen, Fabriken oder Produktionsstätten oder an anderen Orten leiten müssen. Der Arbeitsort kann Auswirkungen auf Reisekosten, Arbeitsmittel und -kleidung haben und sollte daher entsprechend klar definiert sein.

Vergütung und Zulagen

Die Vergütung im Handwerk kann auf verschiedene Weisen erfolgen, einschließlich eines festen Gehalts, Akkordlohn, Provisionen oder Leistungsprämien. Der Arbeitsvertrag sollte klare Regelungen zur Vergütung, zur Abrechnung von Zulagen (z. B. für Überstunden oder Gefahrenzulagen) enthalten. Zusätzlich können im Arbeitsvertrag regelmäßige Gehaltserhöhungen vereinbart werden.

Kündigungsfristen

Grundsätzlich gelten auch im Handwerk die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese können aber je nach Branche, geltenden Tarifverträgen, individuellen Arbeitsverträgen oder der Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeitenden variieren. So gelten beispielsweise längere Kündigungsfristen für Arbeitnehmende mit langer Betriebszugehörigkeit. Neben den Kündigungsfristen sollten Sie auch mögliche Kündigungsgründe im Vertrag festhalten.

Viele Verträge enthalten zudem einen Kündigungsschutz. Diese gesetzliche Regelung soll Arbeitnehmende vor einer sozial ungerechtfertigten oder einer ungerechtfertigt harten Kündigung schützen.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In vielen Handwerksbranchen gibt es Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die die Arbeitsbedingungen regeln. Stellen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Handwerk sicher, dass die Bestimmungen dieser Kollektivverträge eingehalten werden. Hierzu kann es erforderlich sein, dass der Arbeitsvertrag Regelungen enthält, die festlegen, wie mit Änderungen an Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen umgegangen wird. Sie können beispielsweise festlegen, dass Änderungen automatisch im Arbeitsvertrag gelten, sofern sie gesetzlich zulässig sind.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeiten im Handwerk sind oft mit potenziellen Gefahren und Risiken verbunden. Als Arbeitgebender im Handwerk sind Sie daher gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Angestellten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Entsprechend sollten Arbeitsverträge im Handwerk Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz enthalten. Neben den allgemeinen Verpflichtungen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden wie die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften sowie den entsprechenden Verantwortlichkeiten für die Sicherheit am Arbeitsplatz, gibt es weitere gängige Regelungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die in Arbeitsverträgen im Handwerk enthalten sein sollten.

Hierzu zählen beispielsweise

  • die regelmäßige Arbeitsplatzbewertung, um potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen,

  • die Bereitstellung der persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen oder Gehörschutz,

  • Maßnahmen zur Schulung und Weiterbildung,

  • Vorschriften zur Ersten Hilfe und zu Notfallmaßnahmen am Arbeitsplatz,

  • Regelungen zur Meldung von Arbeitsunfällen, Verletzungen und gefährlichen Situationen,

  • die regelmäßige Durchführung von Risikobewertungen und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikoreduzierung, Gesundheitsprüfungen und

  • Bestimmungen bei Nichteinhaltung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften.

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Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

Arbeitsverträge im Handwerk, die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Fortbildung berücksichtigen, können dazu beitragen, die Motivation der Mitarbeitenden im Betrieb zu steigern und die Qualität ihrer Arbeit zu erhöhen.

Arbeitsvertrag im Handwerk: Pflichtangaben im Arbeitsvertrag

Das Nachweisgesetz (NachwG) legt fest, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverträgen schriftlich niederzulegen. Der Arbeitsvertrag muss am ersten Tag der Arbeitsleistung, am 7. Kalendertag oder spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erstellt werden. Er wird von beiden Parteien unterzeichnet und jede Partei erhält ein Exemplar.

Mit der Neufassung des Gesetzes vom August 2022 müssen Arbeitsverträge zudem bestimmte Pflichtangaben enthalten:

  1. Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  2. Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung

  3. bei befristeten Verträgen: das Enddatum oder die geplante Dauer der Beschäftigung

  4. der Arbeitsort (bei wechselnden Einsatzorten ein Hinweis darauf, dass Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder ihren Arbeitsort frei wählen können)

  5. eine kurze Tätigkeitsbeschreibung,

  6. Dauer der Probezeit (sofern vereinbart)

  7. Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (einschließlich der Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts. Diese sind jeweils getrennt nach Fälligkeit und Art der Auszahlung aufzuführen)

  8. die vereinbarte Arbeitszeit (einschließlich vereinbarter Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Schichtsystem bei Schichtarbeit, Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen)

  9. bei Arbeit auf Abruf enthält der Arbeitsvertrag einen Hinweis, dass Arbeitnehmende ihre Arbeitsleistung nach Arbeitsanfall erbringen. Die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, der Zeitrahmen (bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist) sowie die Frist, innerhalb derer Arbeitgebende die Arbeitszeit im Voraus mitteilen müssen.

  10. Möglichkeiten und Voraussetzungen, um Überstunden anzuordnen

  11. Dauer des jährlichen Urlaubsanspruchs,

  12. Vereinbarungen über einen möglichen Anspruch auf Fortbildungen

  13. Vereinbarungen über eine mögliche betriebliche Altersversorgung (einschließlich Name und Anschrift dieses Versorgungsträgers)

  14. Kündigungsvereinbarungen (das von Arbeitgebenden und Arbeitnehmende einzuhaltende Verfahren (mindestens Schriftformerfordernis), Kündigungsfristen sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage)

  15. ein Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen Arbeitsverträge, die neu aufgesetzt werden, müssen die entsprechenden Regelungen erfüllen. Bestehende Altverträge müssen nicht zwangsläufig geändert werden.

Arbeitsverträge, die neu aufgesetzt werden, müssen die entsprechenden Regelungen erfüllen. Bestehende Altverträge müssen nicht zwangsläufig geändert werden.

Verlangen Ihre Angestellten die Anpassung ihrer Altverträge, müssen Sie dieser Aufforderung allerdings nachkommen. Halten Sie sich nicht an die Regelungen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro rechnen.

Was sollten Sie bei der Verwendung von Musterverträgen beachten?

Die Verwendung von Musterverträgen im Handwerk kann Ihnen die Erstellung von Arbeitsverträgen erleichtern. Die entsprechenden Vorlagen erhalten Sie in der Regel bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer. Allerdings sollten Sie bei der Verwendung von Musterverträgen einige wichtige Aspekte beachten, um sicherzustellen, dass die Verträge die spezifischen Anforderungen Ihres Handwerksbetriebs und der jeweiligen Branche widerspiegeln und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Gelten in Ihrem Betrieb Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, berücksichtigen Sie diese Bestimmungen. Gleichzeitig können Anpassungen erforderlich sein, um individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden widerzuspiegeln. Zudem sollten Musterverträge regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Anforderungen des Betriebs sowie den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Hier kann es hilfreich sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Musterverträge rechtskonform sind. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann Ihnen bei der Anpassung und Überprüfung der Verträge helfen.

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Arbeitsverträge im Handwerk – mit und ohne Tarifbindung

Eine der Schlüsselfragen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen im Handwerk betrifft die Tarifbindung. Sie hat Auswirkungen auf wichtige Aspekte wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Doch was bedeutet Tarifbindung, wie beeinflusst sie Arbeitsverträge im Handwerk und welche Vor- und Nachteile ergeben sich für Arbeitsverträge mit und ohne Tarifbindung?

Was bedeutet Tarifbindung?

Die Tarifbindung bezieht sich auf Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften über die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsbezogene Aspekte in bestimmten Branchen. Tarifverträge legen Mindeststandards fest und sind in der Regel rechtsverbindlich. In Deutschland sind Tarifverträge weit verbreitet. Viele Branchen, einschließlich des Handwerks, haben eigene Tarifverträge, die die Arbeitsbedingungen regeln. Arbeitgebende, die Mitglieder in einem Arbeitgeberverband sind oder sich freiwillig an Tarifverträge halten, unterliegen der Tarifbindung. Das bedeutet, dass sie sich verpflichten, die in den Tarifverträgen festgelegten Bedingungen in ihren Arbeitsverträgen anzuwenden. Entsprechend haben Arbeitnehmende, die in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, Anspruch auf die im Tarifvertrag festgelegten Leistungen.

Arbeitsverträge im Handwerk mit Tarifbindung Arbeitsverträge mit Tarifbindung müssen die Bestimmungen und Bedingungen des jeweiligen Tarifvertrags berücksichtigen. Dazu gehören Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und weitere Arbeitsbedingungen, die in der Regel im Tarifvertrag festgelegt sind.

Die Vorteile von Arbeitsverträgen mit Tarifbindung im Handwerk

Arbeitsverträge mit Tarifbindung bieten Stabilität und Sicherheit für Arbeitgebende und Arbeitnehmende. Sie legen die Arbeitsbedingungen fest und bieten klare und transparente Regeln, die sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmende einhalten müssen. Dadurch werden Missverständnisse und Konflikte reduziert. Gleichzeitig legen Tarifverträge Mindestlöhne fest, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende angemessen entlohnt werden. Darüber hinaus können sie auch den Anspruch auf Sozialleistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder die Krankenversicherung regeln. Dagegen bieten Arbeitsverträge im Handwerk ohne Tarifbindung Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden mehr Flexibilität. Sie können die Vertragsbedingungen individuell aushandeln, solange sie die gesetzlichen Mindeststandards einhalten. Ein weiterer Vorteil von Arbeitsverträgen ohne Tarifbindung im Handwerk ist, dass diese schneller an wechselnde Marktbedingungen und Geschäftsanforderungen angepasst werden können. Arbeitgebende können wettbewerbsfähigere Vergütungsstrukturen und Arbeitsbedingungen anbieten, um talentierte Mitarbeiter anzuziehen. Allerdings erfordern Arbeitsverträge ohne Tarifbindung mehr Aufwand, Verhandlungsgeschick und könnten zu Ungleichheiten führen. Insgesamt hängt die Entscheidung, ob Sie Arbeitsverträge mit oder ohne Tarifbindung abschließen, von den individuellen Bedürfnissen und Zielen Ihres Handwerksbetriebs ab.

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Befristete und unbefristete Arbeitsverträge im Handwerk

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie die Wahl, Arbeitsverträge zeitlich begrenzt oder auf unbestimmte Dauer zu schließen.

Befristete Arbeitsverträge im Handwerk sind zeitlich begrenzte Vereinbarungen, die ein festgelegtes Enddatum oder eine spezifische Dauer vorsehen. Sie sind an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden. Dies betrifft etwa die maximale Dauer von Befristungen, die zulässige Anzahl aufeinanderfolgender Befristungen und die Gründe für eine Befristung.

Im Handwerk gibt es verschiedene Gründe, warum befristete Arbeitsverträge genutzt werden. Dazu gehören saisonale Schwankungen, projektbezogene Aufträge, temporärer Arbeitskräftebedarf und die Erprobung von Mitarbeitern, bevor eine unbefristete Anstellung in Erwägung gezogen wird.

Befristete Arbeitsverträge geben Ihnen die Flexibilität, sich an wechselnde Anforderungen anzupassen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Auch Arbeitnehmende können vielfach von kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten profitieren. Allerdings haben befristete Verträge für sie den Nachteil, dass ihre berufliche Zukunft unsicher ist und sich nur eingeschränkte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Dagegen haben unbefristete Arbeitsverträge im Handwerk kein festgelegtes Enddatum. Sie gelten auf unbestimmte Dauer und unterliegen ebenfalls den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts und geltenden Tarifverträgen.

Unbefristete Arbeitsverträge bieten Stabilität und Sicherheit für Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Sie fördern die berufliche Entwicklung und die langfristige Bindung von Fachkräften und können dadurch zu einer positiven Arbeitsplatzkultur beitragen.

Allerdings erfordern sie langfristige Verpflichtungen seitens der Arbeitgebenden, die dadurch weniger flexibel auf die individuellen Bedürfnisse des Betriebes oder wirtschaftliche Veränderungen reagieren können.

Fazit: Die Bedeutung gut ausgestalteter Arbeitsverträge im Handwerk

Arbeitsverträge schaffen eine klare rechtliche Grundlage, die die Rechte der Arbeitnehmenden schützen und Arbeitgebenden bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unterstützen. Allerdings ist Arbeitsvertrag nicht gleich Arbeitsvertrag: Im Handwerk haben Arbeitgebende verschiedene Möglichkeiten, Arbeitsverträge zu gestalten. Wie Sie die Arbeitsverträge in Ihrem Handwerksbetrieb gestalten, hängt von den individuellen Anforderungen Ihres Betriebes ab. Allerdings müssen Sie bei der Gestaltung wichtige Aspekte berücksichtigen, damit sie alle erforderlichen Pflichtangaben enthalten und Sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder geltende Tarifverträge in Ihrer Branche verstoßen. Um auf Nummer sicherzugehen und sich die Arbeit zu erleichtern, können Sie auch auf Musterverträge zurückgreifen, die bereits alle erforderlichen Pflichtangaben enthalten und individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden können.

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