Bauunternehmen gründen: Es gibt viel zu tun!

Die Gründung eines Bauunternehmens bietet Handwerker:innen im Baugewerbe gute Chancen.

Bauunternehmen gründen: Es gibt viel zu tun!

Es sind zahlreiche Gewerke daran beteiligt, einen Bau fertigzustellen. Entsprechend vielfältig ist die Landschaft der Bauunternehmen. Gründerinnen und Gründern, die ein Handwerk im Hoch- oder Tiefbau oder dem Ausbaugewerbe beherrschen, bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, ein Bauunternehmen zu gründen und sich eine lohnende Existenz in der Baubranche aufzubauen. Zwar ist die Branche 2023 noch weit vom Auftragsniveau des Vorjahres entfernt, verzeichnete im Juli 2023 aber das größte Auftragsplus seit eineinhalb Jahren.

Einer der wichtigsten Wirtschaftszweige

Laut einer Prognose des Pestel Instituts, einer Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, fehlen in Deutschland aktuell etwa 700.000 Sozialwohnungen. Trotz der Wohnungsnot sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen, Mehr- und Einfamilienhäuser im letzten Jahr um knapp ein Drittel. Die Nachfrage ist da. Allerdings fehlt Bauherren oft das Geld. Baumaterialien sind knapp und werden immer teurer, steigende Zinsen erschweren die Finanzierung. Hinzu kommen deutschlandweit 4.000 marode Brücken und schlechte Straßen, die dringend erneuert werden müssten, um die Industrie am Laufen zu halten.

Es gibt also viel zu tun. Eigentlich dürfte sich das Baugewerbe vor Aufträgen nicht retten können. Die Realität für Unternehmen im Bauhauptgewerbe, das insbesondere den Hoch- und Tiefbau umfasst, sowie Betriebe im Baunebengewerbe, die auf Bauinstallationen und den Ausbau spezialisiert sind, sieht allerdings anders aus. Aktuell leiden sie unter der wirtschaftlichen Gesamtsituation und fehlenden staatlichen Investitionen in die Infrastruktur.

Dennoch zählt das Baugewerbe mit einem Anteil von sechs Prozent an der gesamten Bruttowertschöpfung zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Deutschland. Staatliche Förderprogramme, die Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden sowie für neue Bautechnologien und innovative Bauprozesse unterstützen, sowie ein wirtschaftlicher Aufschwung und sinkende Bauzinsen könnten durchaus einen positiven Einfluss auf das Wachstum haben und erfolgreiche Neugründungen im Baugewerbe unterstützen.

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Facettenreiche Branche: Voraussetzungen, um eine Baufirma zu gründen

Bauunternehmen sind auf den Bau von Gebäuden, Infrastrukturprojekten und anderen Bauwerken spezialisiert. Es gibt verschiedene Arten von Bauunternehmen, die eine Vielzahl an Aufgaben in der Planung, Koordination und Durchführung von Bauprojekten übernehmen.

Im Baugewerbe wird zwischen Bauhauptgewerben und Baunebengewerben unterschieden. Unternehmen, die zum Bauhauptgewerbe zählen, sind hauptsächlich auf die Bereiche Hoch- und Tiefbau, Ingenieurarbeiten wie der Bau von Staudämmen, Flughäfen, Hafenanlagen, Bahnhöfen und anderen Infrastrukturprojekten, Spezialbauten wie der Bau von Schornsteinen oder auch Abbruch- und Rückbauarbeiten spezialisiert. Unternehmen im Baunebengewerbe sind auf Bauinstallationen und das Ausbaugewerbe fokussiert.

Zusätzlich wird zwischen Generalunternehmen, die sich mit einer breiten Palette von Bauprojekten in verschiedenen Gewerken befassen, sowie spezialisierten Fachunternehmen, die sich auf bestimmte Arten von Bauarbeiten konzentrieren, und Totalunternehmen, die Bauprojekte ganzheitlich planen und durchführen.

Tätigkeitsumfang definieren

Machen Sie sich klar, welche Art von Bauunternehmen Sie gründen möchten und welche Leistungsumfang Sie anbieten wollen. Von dieser Überlegung hängt es ab, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um ein Bauunternehmen zu gründen und welche Schritte erforderlich sind, um erfolgreich in der Bauwirtschaft durchzustarten.

Bei dieser Vielfalt ist es kaum verwunderlich, dass unterschiedliche Voraussetzungen gelten, um ein Bauunternehmen zu gründen. Grundsätzlich gilt, dass Sie ein Handwerk erlernt haben sollten, bereits mehrere Jahre Berufserfahrung gesammelt haben und idealerweise auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse und unternehmerisches Geschick mitbringen.

Bauunternehmen ohne Ausbildung gründen?

Eine abgeschlossene Berufsausbildung gehört im Baugewerbe zu den grundlegenden Voraussetzungen, um einen eigenen Betrieb zu gründen. Sich ohne Ausbildung mit dem eigenen Bauunternehmen selbstständig zu machen, ist daher nicht möglich.

Handwerksordnung definiert Zulassungsbeschränkungen

Die Handwerksordnung (HWO) teilt die Berufe im Handwerk in drei Kategorien ein

  • zulassungspflichtige Handwerke

  • zulassungsfreie Handwerke

  • handwerksähnliche Berufe

Je nachdem, in welchem Beruf Sie sich im Baugewerbe selbstständig machen möchten, gelten unterschiedliche Zulassungsbeschränkungen und Gründungsvoraussetzungen.

Gründen mit Meisterpflicht

In den zulassungspflichtigen Handwerken müssen Sie einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen, um einen eigenen Betrieb zu gründen. Zu den Berufen im Baugewerbe, für die die Meisterpflicht gilt, zählen beispielsweise

  • Maurer:innen und Betonbauer:innen

  • Zimmerer:innen

  • Dachdecker:innen

  • Straßenbauer:innen

  • Maler:innen und Lackierer:innen

  • Ofen- und Luftheizungsbauer:innen

  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer:innen

  • Klempner:innen

  • Installateur:innen und Heizungsbauer:innen

  • Tischler:innen

  • Estrich-, Parkett-, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger:innen

  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker:innen

Die Ausübung dieser zulassungspflichtigen Berufe ist nur Betrieben gestattet, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Für den Antrag muss der Meisterbrief der zuständigen Handwerkskammer (HWK) vorgelegt werden.

Bauunternehmen ohne Meister gründen

Sind Sie selber nicht im Besitz eines Meisterbriefs, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten, dennoch ein Bauunternehmen in einem zulassungspflichtigen Handwerk zu gründen. Sie können entweder

  • eine Meisterin oder einen Meister als technische Betriebsleitung einstellen

  • im Rahmen der Altgesellenregelung eine Ausübungsberechtigung nach § 7b der HWO beantragen oder

  • eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO beantragen, sofern Sie die notwendigen praktischen, fachtheoretischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorweisen können und die Meisterprüfung eine unzumutbare körperliche oder gesundheitliche Belastung für Sie darstellen würde.

Bauunternehmen in handwerksähnlichen Berufen gründen

Üben Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder einen handwerksähnlichen Beruf im Baugewerbe aus und wollen sich damit selbstständig machen, müssen Sie die Gründung Ihres Bauunternehmens zwar auch bei der Handelskammer anzeigen. Sie benötigen aber keinen Meisterbrief, um beispielsweise ein Bautrocknungsgewerbe oder Holz- und Bauschutzgewerbe zu gründen oder um sich als Betonbohrer:in und -schneider:in, Bodenleger:in, Fuger:in im Hochbau oder Asphaltierer:in (ausgenommen im Straßenbau) selbstständig zu machen.

Bauvorlageberechtigung

Die Bauvorlageberechtigung soll sicherstellen, dass Personen mit ausreichender Qualifikation und Erfahrung für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben verantwortlich sind und dass die eingereichten Bauanträge den geltenden Vorschriften und Standards entsprechen. Nur Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer, die im Besitz dieser Berechtigung sind, dürfen Bauanträge und Bauvorlagen bei den Bauaufsichtsbehörden einzureichen.

Die Bauvorlageberechtigung ist in der Regel an bestimmte Qualifikationen und berufliche Hintergründe gebunden. Zu den Berufsgruppen, die üblicherweise die Bauvorlageberechtigung besitzen, zählen

  • Handwerksmeister:innen im Bauhauptgewerbe

  • Architekt:innen und Innenarchitekt:innen (sofern sie Mitglied in der Architektenkammer sind)

  • Bauingenieur:innen (sofern sie Mitglied in der Ingenieurkammer sind)

  • Bautechniker:innen

Entsprechend können Sie als Architekt:in, Innenarchitekt:in, Bauingenieur:in oder Bautechniker:in auch ein Bauunternehmen gründen. Liegt Ihnen die Bauvorlageberechtigung vor, sind Sie berechtigt, als Totalunternehmen in der Bauwirtschaft komplette Bauprojekte von der Planung bis zur Durchführung umzusetzen.

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Bauunternehmen gründen in 6 Schritten

Erfüllen Sie die fachlichen Voraussetzungen, um Ihr eigenes Bauunternehmen zu gründen, erwartet Sie zunächst die sorgfältige Planung Ihres Gründungsvorhabens, bevor Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um Ihren Betrieb bei den entsprechenden Stellen offiziell anzumelden.

Schritt 1: Businessplan erstellen

Führen Sie zunächst eine grundlegende Markt- und Standortanalyse durch. Überprüfen Sie dabei auch die Angebote Ihrer Wettbewerber. Legen Sie Ihre Zielgruppe und Ihr Leistungsangebot fest. Arbeiten Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal heraus, um sich von der Konkurrenz abzuheben und Ihr Unternehmen auf dem Markt zu positionieren. Überlegen Sie, welche Marketingmaßnahmen sich eignen, um potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf und finden Sie die passende Finanzierungsmöglichkeit.

All diese Informationen lassen Sie in Ihren Businessplan einfließen. Der Plan dient Ihnen bei Ihrem Gründungsvorhaben als Leitfaden. Gleichzeitig hilft er Ihnen, potenzielle Investoren, Geschäftspartner oder Förderprogramme von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit Ihres Bauunternehmens zu überzeugen.

Schritt 2: Anmeldung bei der Handwerkskammer

Unabhängig davon, ob Sie in einem zulassungspflichtigen, einem zulassungsfreien oder einem handwerksähnlichen Beruf gründen, führt Sie Ihr Weg zur zuständigen Handwerkskammer.

Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer, für die bei der Ausübung Ihres Berufs die Meisterpflicht besteht, müssen Ihre Baufirma in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dazu benötigen Sie Ihren Meisterbrief. Alternativ reichen Sie den Meisterbrief Ihrer technischen Betriebsleitung oder – sofern sie Ihnen bewilligt wurde – die Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung ein.

Bauunternehmen, für die keine Meisterpflicht besteht, werden in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke bzw. handwerksähnlicher Gewerbe eingetragen.

Anschließend erhalten Sie Ihre Handwerkskarte, die Ihr Bauunternehmen zur Ausübung seiner Tätigkeit berechtigt.

Schritt 3: Anmeldung beim Gewerbeamt

Bauunternehmen zählen zu den Gewerbebetrieben und müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Für die Anmeldung legen Sie Ihre Handwerkskarte dem zuständigen Amt vor. In der Regel gibt die Behörde die Gründungsinformationen anschließend an das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft weiter. Für die Bauwirtschaft ist die BG Bau zuständig.

Eintrag in das Handelsregister

Je nachdem in welcher Rechtsform Sie Ihr Bauunternehmen gründen, kann der Eintrag in das Handelsregister erforderlich sein. Rechtsformen wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie eingetragene Kaufleute beispielsweise unterliegen den Regelungen des Handelsgesetzbuches. Entsprechend ist der Handelsregistereintrag für sie verpflichtend.

Schritt 4: Anmeldung bei der SOKA-BAU

Die SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft) ist die Dachmarke für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Gemeinsam sichern sie die Urlaubsansprüche, eine betriebliche Altersversorgung sowie die Ausbildungsförderung für alle Beschäftigten und Betriebe der Bauwirtschaft. Bauunternehmen sind zur Mitgliedschaft in der SOKA-BAU verpflichtet und müssen die Beiträge für ihre Angestellten als zusätzliche Lohnnebenkosten an die Kassen abführen.

Schritt 5: Mitarbeitende anmelden

Wer ein Bauunternehmen mit eigenen Mitarbeitenden gründet, muss sie entsprechend anmelden und die Lohnsteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung für Sie entrichten. Dazu benötigen Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer eine Betriebsnummer, die sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen können.

Schritt 6: Versicherungsschutz für Bauunternehmen

Als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer sind Sie unterschiedlichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Sie tragen die Verantwortung für Ihre eigene Sicherheit sowie für die Ihrer Mitarbeitenden. Gleichzeitig sind Sie für die Sicherheit auf Baustellen sowie für die Ausrüstung, Maschinen und den Fuhrpark verantwortlich.

Um sich selbst und Ihr Bauunternehmen gegen Risiken abzusichern, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung auf jeden Fall ratsam. Zusätzlich sichern Sie Ihr betriebliches Risiko mit einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung, einer Inhaltsversicherung und einer Flottenversicherung ab.

Welche Kosten müssen Sie für die Gründung eines Bauunternehmens einplanen?

Die Kostenplanung spielt eine wesentliche Rolle dabei, ein Bauunternehmen wirtschaftlich zu führen. Um Ihren Kapitalbedarf zu ermitteln, berücksichtigen Sie zum einen die einmaligen Gründungskosten wie

  • Anmeldegebühren,

  • Gebühren für eine Rechts- und/oder Steuerberatung,

  • die Anschaffungskosten für die Büroausstattung, Maschinen und Fuhrpark, Werkzeug und Material sowie

  • Marketingausgaben inklusive der Erstellung einer professionellen Website für die Einführung Ihrer Baufirma.

Planen Sie zudem einen finanziellen Puffer ein, um die laufenden Kosten in der ersten Zeit nach der Gründung decken zu können. Bevor Sie erste Aufträge gewinnen und Rechnungen schreiben können, müssen Sie Ausgaben für Betriebskosten (Miete und Nebenkosten), den Unterhalt und die Wartung von Maschinen und Fahrzeugen, Steuern und Versicherungen und nicht zu vergessen die Personalkosten einkalkulieren.

Überlegen Sie, welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen wollen, und informieren Sie sich auch über Fördermöglichkeiten, um Ihr Bauunternehmen zu gründen.

Preiskalkulation

Als Inhaberin oder Inhaber Ihrer eigenen Baufirma legen Sie die Preise für Ihre Leistungen selber fest. Damit können Sie als selbstständige Bauunternehmerin oder selbstständiger Bauunternehmer im Vergleich zu Ihren angestellten Kolleginnen und Kollegen von höheren Verdienstmöglichkeiten profitieren. Allerdings müssen Sie bei der Preisgestaltung realistisch bleiben und sich an den markt-, branchen- und ortsüblichen Preisen orientieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wie werden Auftraggeber auf Ihr Bauunternehmen aufmerksam?

Es tummeln sich zahlreiche Bauunternehmen am Markt. Um hier aus der Masse herauszustechen, brauchen Sie eine gut durchdachte Marketingstrategie.

Zur Einführung Ihres Bauunternehmens bietet sich eine Eröffnungsfeier an. Laden Sie dazu beispielsweise potenzielle Kunden ein. Oder andere bereits etablierte Bauunternehmer, um sich ihnen beispielsweise als Subunternehmen anzuschließen.

In jedem Fall benötigen Sie eine eigene Website für Ihr Bauunternehmen, um am Markt sichtbar zu sein. Begleiten Sie Ihren Webauftritt mit traditionellen Werbemitteln wie Flyern, Anzeigen oder Einträge in Branchenverzeichnisse und nutzen Sie auch die Möglichkeiten des Onlinemarketings, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Social-Media-Kanäle, um mit Ihrer Zielgruppe in Kontakt zu treten.

Schöpfen Sie zudem die Macht der Kundenbewertungen und Weiterempfehlungen aus, um weitere Aufträge zu gewinnen. Qualitativ hochwertige Arbeit und Kundenorientierung sind hierbei natürlich unerlässlich.

Lassen Sie sich beim Erstellen Ihrer Marketingstrategie gerne von unserem Beitrag zu effektiven Marketingmaßnahmen in Handwerksbetrieben inspirieren.

Geschäftskonto eröffnen und Zahlungslösung implementieren

Haben Sie erfolgreich die ersten Kunden akquiriert, stellt sich die Frage, wie Sie die Bezahlung in Ihrem Bauunternehmen abwickeln wollen. Unabhängig davon, ob die Rechtsform, in der Sie Ihr Bauunternehmen gründen, es vorschreibt, ist es für alle Unternehmerinnen und Unternehmer sinnvoll, ein Geschäftskonto zu eröffnen.

Zum einen trennen Sie damit berufliche von privaten Einnahmen und Ausgaben. Zudem bieten Geschäftskonten wie das von SumUp Ihnen einen Funktionsumfang, der optimal auf Ihre Bedürfnisse als Geschäftskunde zugeschnitten ist.

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Um Kartenzahlungen von Ihren Kunden entgegenzunehmen, bietet SumUp Ihnen verschiedene interessante Optionen. Die mobilen Kartenterminals SumUp Air und SumUp Solo können Sie beispielsweise mit Ihrem Smartphone oder Tablet verbinden und so Zahlungen direkt auf der Baustelle oder an anderen Standorten annehmen, ohne dass ein stationäres Kassensystem erforderlich ist.

Zahlungen mit SumUp entgegenzunehmen, ermöglicht es Ihnen des Weiteren, Ihre Buchhaltungsprozesse erheblich zu erleichtern. Und es gibt Ihnen mithilfe einer umfangreichen Berichterstattung die Möglichkeit, Ihre Finanzen im Blick zu behalten.

Oder Sie nutzen die Möglichkeit, professionelle Rechnungen mit SumUp zu erstellen. Mithilfe intelligenter Vorlagen schreiben Sie Rechnungen, Angebote oder Lieferscheine in Sekundenschnelle. Ihre Kunden erhalten ihre Rechnung per E-Mail und können die Zahlung mit ein paar Klicks über einen sicheren Zahlungslink schnell und unkompliziert abwickeln. Das hat den Vorteil, dass Sie schneller an Ihr Geld kommen.

Fazit: Gute Chancen für erfolgreiches Wachstum in der Baubranche

Die Gründung eines Bauunternehmens bietet vielfältige Möglichkeiten für Handwerker im Hoch- oder Tiefbau sowie im Ausbaugewerbe. Trotz aktueller Herausforderungen wie Materialknappheit, steigenden Baukosten und -zinsen zählt die Bauindustrie zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Deutschland.

Die Vielfalt der Bauunternehmen erfordert bei der Gründung der eigenen Baufirma eine klare Definition des eigenen Tätigkeitsumfangs. Zumal die Gründung in vielen Berufen an bestimmte Qualifikationen gebunden ist. Daher erfordert die Gründung eines Bauunternehmens eine sorgfältige Planung. Gleichzeitig spielt die Kostenplanung eine entscheidende Rolle, um die einmaligen Gründungskosten sowie die laufenden Kosten zu decken, um wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten.

Um Auftraggeber auf das Bauunternehmen aufmerksam zu machen, ist zudem eine durchdachte Marketingstrategie erforderlich. Neben einer eigenen Website sind traditionelle Werbemittel und Online-Marketinginstrumente wichtige Bausteine. So spielen beispielsweise Kundenbewertungen und Weiterempfehlungen eine bedeutende Rolle in der Kundengewinnung.

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