Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Neue Wege, Fachkräfte im Handwerk zu gewinnen
Wie könnte die Anpassung des FEG die Zukunft des deutschen Handwerks beeinflussen?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Neue Wege, Fachkräfte im Handwerk zu gewinnen
Wie könnte die Anpassung des FEG die Zukunft des deutschen Handwerks beeinflussen?
Vor kurzem wurde das deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz angepasst, um Fachkräften aus Drittländern den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Mit dem novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz müssen ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung nicht mehr zwingend zuvor ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, sondern können es parallel zu ihrer Berufstätigkeit anstoßen. Die Auswirkung für das Handwerk ist dabei enorm, denn hier sind qualifizierte Fachkräfte ganz besonders gefragt.
Was ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Als Teil des sogenannten Migrationspaketes der deutschen Bundesregierung zielt es darauf ab, die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittländern nach Deutschland zu fördern, die Integration von Migranten zu erleichtern und die deutsche Wirtschaft zu stärken. Es öffnet den deutschen Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte und soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu mildern und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken.
Damit wurde der Grundstein gelegt, um die bürokratischen Hürden, die den Zuzug ausländischer Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland erschweren, abzubauen. Im November 2023 treten mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung nach und nach neue Regelungen in Kraft.
Neue Gesetze 2023: Was ändert sich?
Das neue Zuwanderungsgesetz bringt mehrere wichtige Änderungen im Bereich der Einwanderung von Fachkräften aus Drittländern nach Deutschland mit sich, die die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften nach Deutschland erleichtern. Diese Änderungen werden sukzessive ab November 2023 in Kraft treten. Zudem sind für Juni 2024 weitere Neuerungen geplant.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Qualifikation
Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Das bedeutet, dass Akademiker und Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung auch verwandte Berufe, die im fachlichen Kontext zu ihrer Qualifikation stehen, ausüben dürfen.
Erfahrung
Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein. Willkommen sind alle Fachkräfte, die einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
Potenzial
Mit der Chancenkarte können Fachkräfte aus Drittländern nach Deutschland einreisen und sich hier eine geeignete Arbeitsstelle suchen, ohne einen festen Arbeitsvertrag vorweisen zu können. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Fachkräfte nach dem Vorbild Kanadas in einem Punktesystem sechs Punkte erreichen. Grundvoraussetzungen sind
Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder
Englischkenntnisse auf dem Level B2
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
ein Hochschulabschluss, die im Herkunftsland anerkannt sind
der Nachweis einer finanziellen Absicherung
Definition des Begriffs „Fachkraft“
Das neue Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen Akademikern und Fachkräften mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Demnach gelten Ausländer im Sinne des Aufenthaltsgesetzes als Fachkraft, wenn sie entweder
1. eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine vergleichbare ausländische Berufsqualifikation besitzen oder
2. einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen mit dem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen.
Vereinfachte Anerkennung der Qualifikation
Mit dieser Definition wird die Anerkennung beruflicher Qualifikationen deutlich vereinfacht. Zudem können ausländische Fachkräfte aus Drittländern künftig erst einreisen und erst nach der Einreise das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass Fachkräfte Ihre Arbeit bereits parallel zur Überprüfung ihrer beruflichen Qualifikation aufnehmen dürfen.
Neue Blaue Karte EU ab November 2023
Gleichzeitig sollen künftig mehr Menschen von der Blauen Karte EU profitieren können. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Aufenthaltstitel, der es ausländischen Fachkräften und Akademikern ermöglicht, sich in Deutschland einen Job zu suchen und zu finden und legal in Deutschland zu leben.
Absenkung der Gehaltsschwellen
Im Zuge der Neugestaltung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurden auch die Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe deutlich abgesenkt. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung gelten ab dem 18. November 2023 neue, niedrigere Gehaltsgrenzen. Dann beträgt das grundsätzlich erforderliche Gehalt bei Hochqualifizierten bei 43.800 Euro brutto im Jahr. Wer einen Engpassberuf ausübt, muss mindestens 39.411 Euro brutto im Jahr verdienen.
Was zählt zu den Engpassberufen?
Zu den Mangel- oder Engpassberufen zählten bisher Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Diese Liste wird ab November 2023 unter anderem um Tierärzte, Lehrkräfte, Krankenpfleger, Führungskräfte in der Logistik sowie in der Kinder- oder Altenbetreuung erweitert.
Neben der Absenkung der Gehaltsschwellen wird gleichzeitig der Personenkreis, der die Blaue Karte EU erhalten kann, um Berufseinsteiger:innen und IT-Spezialist:innen erweitert.
Beschäftigung von Studierenden und Auszubildenden
Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Studierende aus Drittländern, die in Deutschland mit einem Studentenvisum studieren, wurden ebenfalls erweitert. Sie dürfen statt wie bisher an 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen künftig an 140 vollen oder 280 halben Arbeitstage eingesetzt werden. Zudem dürfen Personen aus Drittländern, die einen Studienplatz in Deutschland suchen, während der Suche einer Nebenbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche nachgehen.
Bei Drittstaatangehörigen, die sich in Deutschland aufhalten, um einen Ausbildungsplatz zu suchen, wird die Altersgrenze von 25 auf 35 Jahre angehoben und die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 gesenkt, um den Personenkreis zu erweitern. Zudem dürfen Auszubildende aus Drittstaaten künftig 20 Stunden in der Woche einer zusätzlichen Nebenbeschäftigung nachgehen.
Entfristung der Westbalkan-Regelung
Schließlich wurde noch die Westbalkan-Regelung entfristet. Sie bezieht sich auf eine spezielle Zuwanderungsregelung in Deutschland, die Staatsangehörigen von bestimmten Ländern des Westbalkans, einschließlich Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt in nicht-reglementierten Berufen, für die keine spezifischen Qualifikationen oder Berufszulassungen erforderlich sind, erleichtern soll. Das bedeutet, dass sie in verschiedenen Branchen einschließlich handwerklicher Tätigkeiten, Gastronomie, Dienstleistungen und anderen in Deutschland arbeiten können.
Um von der Westbalkan-Regelung zu profitieren, müssen die Bewerber zunächst ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen und dazu ein konkretes Arbeitsangebot von einem deutschen Arbeitgeber vorweisen können. Anschließend können sie einen Aufenthaltstitel für Arbeitszwecke beantragen.
Die Anzahl der Arbeitsgenehmigungen, die im Rahmen der Westbalkan-Regelung vergeben werden, wurde jetzt von 25.000 Personen auf 50.000 Personen erhöht. Die Regierung verspricht sich hier insbesondere im Baugewerbe den Zugang zu zusätzlichen Arbeitskräften.
Ab März 2024: Verlängerte Aufenthaltserlaubnis
Ausländische Arbeitskräfte, die nicht über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, können in Deutschland an sogenannten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Hierzu ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Diese Erlaubnis wurde bisher für 18 Monate erteilt. Ab März 2024 wird die Dauer auf 24 Monate verlängert. Zudem ist eine weitere Verlängerung um weitere 12 Monate auf maximal drei Jahre möglich.
Wie funktioniert die praktische Umsetzung in Handwerksbetrieben?
Fachkräfte aus Drittländern, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen in der Regel die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation. Im Rahmen eines Verfahrens, das bis zu drei Monate dauern kann, wird geprüft, ob eine ausländische Ausbildung oder ein ausländischer Hochschulabschluss im Wesentlichen der deutschen Ausbildung oder dem deutschen Hochschulabschluss entspricht. Ist das der Fall, wird ein Gleichwertigkeitsbescheid erteilt. Bestehen wesentliche Unterschiede, soll durch die Feststellung eine gezielte Weiterbildung ermöglicht werden.
Für das Anerkennungsverfahren in handwerklichen Berufen sind die Handwerkskammern (HWK) zuständig. Mit der Neuerung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes von 2023 können ausländische Fachkräfte bereits vor Beginn des Anerkennungsverfahrens in Deutschland einreisen und parallel zum Verfahren eine Beschäftigung aufnehmen.
Tipp:
Um ihren künftigen Mitarbeitenden den Prozess zu erleichtern, können Handwerksbetriebe den Kontakt zu den zuständigen Stellen herstellen, eine Liste der benötigten Papiere zur Verfügung stellen und gegebenenfalls die Kosten für das Anerkennungsverfahren übernehmen.
Dazu benötigen sie allerdings vor ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung, das bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Herkunftslandes beantragt werden muss. Nach der Einreise muss vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Wollen Sie ausländische Fachkräfte in Ihrem Handwerksbetrieb beschäftigen, können Sie mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren dafür sorgen, dass das Anerkennungsverfahren und die Visumvergabe schneller abgewickelt werden. Dazu benötigen Sie die
Vollmacht Ihrer zukünftigen Fachkraft,
die Kopie ihres Reisepasses und
den Nachweis ihrer Qualifikation.
Damit sind Sie berechtigt, im Namen der Fachkraft eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde zu schließen, die unter anderem Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber, die der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, deutsche Auslandsvertretung) beinhaltet.
Sind alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Ausländerbehörde eine „Vorabzustimmung zum Visum“, mit der Ihre zukünftige Fachkraft einen beschleunigten Termin für die Beantragung eines Visums erhält. Damit soll sich die Dauer des Verfahrens auf zwei Monate reduzieren. Die Kosten für das beschleunigte Verfahren belaufen sich auf 411 Euro, die vom Arbeitgeber getragen werden.
Haben Sie als Arbeitgeber einmal das beschleunigte Verfahren durchlaufen, können Sie diesen Prozess in Ihrem Handwerksbetrieb etablieren, um Ihnen und Ihren künftigen Fachkräften das Vorgehen zu erleichtern.
Arbeitgeberpflichten bei der Fachkräfteeinwanderung
Grundsätzlich erwarten Arbeitgeber bei ausländischen Fachkräften die gleichen Verpflichtungen wie bei ihren inländischen Kollegen. Hierzu zählen insbesondere
die Entlohnung,
die fristgerechte Abgabe der
Sozialversicherungsbeiträge,
die Einhaltung der vorgeschrieben Wochenarbeitszeit (5-Tage-Woche) und
die Gewährung des Urlaubsanspruchs von mindestens 20 Tagen pro Jahr.
Zusätzlich können sie die Dauer bei der Visumvergabe und dem Anerkennungsverfahren durch das beschleunigte Verfahren verkürzen und Fachkräften damit ermöglichen, schneller in Deutschland Fuß zu fassen.
Darüber hinaus haben die Betriebe keine weiteren Fürsorgepflichten. Allerdings können Arbeitgeber ihre künftigen ausländischen Fachkräfte freiwillig dabei unterstützen, sich in der neuen Heimat einzuleben. Denkbar wäre, ihnen Wohnraum zu stellen oder sie bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Möglich ist auch, die Integration durch zusätzliche Sprachkurse oder auch durch Mitarbeiterveranstaltungen zu fördern.
Unterstützung bei der Fachkräfteeinwanderung
Orientierung und Beratung bietet das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make it in Germany“. Sie unterstützen Arbeitgeber mit Informationen rund um die Fachkräfteeinwanderung, speziell zu den Themen Anerkennungsverfahren oder dem beschleunigten Fachkräfteverfahren. Zusätzlich weist der Quick-Check Arbeitgebern den Weg, um internationale Fachkräfte oder Auszubildende zu rekrutieren und beispielsweise in deutsche Handwerksbetriebe zu integrieren.
Zudem fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und der Bundesagentur für Arbeit mit Handwerk bietet Zukunft, kurz HabiZu, ein Projekt, das Handwerksbetriebe bei der Suche und Einstellung ausländischer Fachkräfte aus Bosnien und Herzegowina unterstützt. Die Erfahrungen, die in diesem Projekt gewonnen werden, sollen bei der Entwicklung geeigneter Rekrutierungs- und Migrationsprozesse in mittelständischen Unternehmen helfen und damit künftig die erfolgreiche Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unterstützen.
Beratung erhalten Betriebe, die ausländische Fachkräfte einstellen möchten, darüber hinaus auch bei den Ausländerbehörden. Hier können sie sich insbesondere über die Bestimmungen in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz und den damit verbundenen Arbeitgeberpflichten informieren. So sind Arbeitgeber beispielsweise verpflichtet, die Ausländerbehörde über sämtliche Änderungen im Beschäftigungsverhältnis informieren, für das ein Aufenthaltstitel erteilt wurde.
Welche Chancen ergeben sich für Handwerksbetriebe?
Der Fachkräftemangel stellt eine ernsthafte wirtschaftliche Bedrohung für Handwerksbetriebe in Deutschland dar. Das Angebot an qualifizierten Fachkräften im Inland ist begrenzt. Immer häufiger bleiben Ausbildungsplätze im Handwerk unbesetzt.
Hier kann das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Handwerksbetrieben eine echte Chance bieten, offene Stellen mit qualifizierten Bewerberinnen oder Bewerbern zu besetzen. Die Zuwanderung aus dem Nicht-EU-Ausland stellt hierbei eine wichtige Säule für die Fachkräftesicherung im Handwerk sowie in vielen anderen Branchen dar.
Durch die Erweiterung der Engpassberufe sowie auf Personen, die in nicht-reglementierten Berufen arbeiten, vergrößert sich zum einen der Pool an ausländischen Arbeitskräften, mit denen Handwerksbetriebe offene Stellen besetzen können. In Verbindung mit der Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu drei Jahren erhalten zu können, um in Deutschland an beruflichen Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen zu können, bietet es zudem neue Möglichkeiten, Fachkräfte auszubilden und offene Ausbildungsplätze im Handwerk zu besetzen.
Zum anderen werden die bürokratischen Hürden abgebaut. Hier bringt insbesondere die Möglichkeit, bereits vor dem Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens nach Deutschland einreisen und arbeiten zu dürfen, erhebliche Erleichterung. Dadurch stehen die dringend benötigten Arbeitskräfte deutlich schneller zur Verfügung und können im Rahmen ihrer Qualifikation auch deutlich flexibler eingesetzt werden.
Durch die Ausweitung des Personenkreises, die die Blaue Karte EU erhalten können, auf Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger können Handwerksbetriebe zudem mehr junge Menschen als Arbeitnehmende gewinnen. Gleichzeitig müssen ausländische Fachkräfte, die die Bedingungen für den erleichterten Familiennachzug erfüllen, nicht mehr von Ihren Familien trennen.
Obwohl es in Handwerksbetrieben in erster Linie an qualifizierten Fachkräften mangelt, stellen auch die Änderungen in Bezug auf die Westbalkan-Regelung eine Chance dar, Mitarbeitende zu rekrutieren. Insbesondere die Baubranche kann von diesen zusätzlichen Arbeitskräften profitieren.
Herausforderungen und potenzielle Risiken für Handwerksbetriebe
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Handwerksbetrieben gute Möglichkeiten, qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, um dem akuten Fachkräftemangel zu begegnen. Neben den zahlreichen Chancen, die sich Handwerksbetrieben mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz bieten, stellt es sie die Fachkräfteeinwanderung auch vor Herausforderungen und birgt gewisse Risiken.
Durch sorgfältige Qualitätskontrolle, Integration und Unterstützung können Betriebe die Herausforderungen und Risiken minimieren und ein erfolgreiches und harmonisches Arbeitsumfeld schaffen, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vorteilhaft ist.
Qualität im Handwerk erhalten
Im Handwerk gelten hohe Qualitätsstandards, die die Betriebe aufrechterhalten müssen. Die Kunden erwarten gute Qualität. Handwerksbetriebe können keine ungelernten Kräfte zum Kunden schicken, sondern brauchen echte Fachkräfte. Entsprechend müssen die Betriebe sicherstellen, dass die ausländischen Mitarbeitenden über die erforderlichen Qualifikationen und Fertigkeiten verfügen. Dies erfordert eine sorgfältige Überprüfung der Qualifikationen.
Es ist allerdings nicht immer ganz einfach festzustellen, ob ein ausländischer Abschluss mit den Qualifikationen, die dem deutschen Referenzberuf entsprechen, übereinstimmt. Zwar gibt es hier das Anerkennungsverfahren. Da ausländische Fachkräfte aber mit dem neuen Gesetz bereits vor der Überprüfung einreisen und arbeiten dürfen, besteht für Handwerksbetriebe das Risiko, ausländische Arbeitskraft zu rekrutieren, die nicht ausreichend qualifiziert sind.
In diesem Fall können Schulungen oder Anpassungsmaßnahmen erforderlich sein, um die Arbeitsqualität zu gewährleisten. Betriebe sollten eine strenge Qualitätskontrolle und -sicherung einführen, um sicherzustellen, dass die Arbeit der ausländischen Fachkräfte den Standards entspricht. So könnten ausländische Fachkräfte beispielsweise für die Einarbeitung von einer erfahrenen Gesellin oder einem erfahrenen Gesellen oder einer Meisterin oder einem Meister begleitet werden, die die Durchführung der Arbeiten überwacht. Zusätzlich tragen regelmäßige Schulungen dazu bei, ausländische Fachkräfte ausreichend zu qualifizieren und Qualitätsprobleme zu minimieren.
Sprachliche und kulturelle Hürden
Neben der beruflichen Integration kann auch die Integration ausländischer Fachkräfte in den Betrieb und die lokale Gemeinschaft eine Herausforderung darstellen. Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können die Kommunikation im Betrieb erschweren, was zu Missverständnissen und Problemen bei der Arbeit führen kann.
Kunden erwarten, sich mit Handwerkerinnen und Handwerkern verständigen zu können. Das Gleiche gilt für die Verständigung innerhalb des Betriebs mit den inländischen Kolleginnen und Kollegen. Voraussetzung für die Einreise als Fachkraft sind zwar Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2. Reichen diese Level nicht aus, müssen die Handwerksbetriebe aber Wege finden, um die Integration beispielsweise durch zusätzliche Sprachkurse oder die Bereitstellung eines Dolmetscherdienstes zu fördern.
Um zu vermeiden, dass Unterschiede in Arbeitskultur und -verhalten Konflikte verursachen, kann die Einführung von Schulungen zur interkulturellen Sensibilisierung helfen, diese Risiken zu minimieren. Regelmäßiges Feedback und eine offene Kommunikation sind entscheidend, um Missverständnisse und Konflikte zu lösen. Entsprechend sollten Betriebe Mechanismen zur Konfliktlösung und zur kontinuierlichen Verbesserung einführen.
Ein unterstützendes Umfeld fördert die Integration und das Wohlbefinden der ausländischen Mitarbeiter und schafft ein harmonisches Arbeitsumfeld, das für alle Beteiligten im Betrieb gleichermaßen vorteilhaft ist.
Rechtliche und bürokratische Hürden
Die Einhaltung der Einwanderungsgesetze und die Erfüllung der bürokratischen Anforderungen für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte kann zeitaufwendig und komplex sein. Es erfordert eine genaue Kenntnis der Gesetze und Vorschriften sowie enge Zusammenarbeit mit den Einwanderungsbehörden. Insbesondere kleinere Handwerksbetriebe schrecken häufig vor dem mit der Fachkräfteeinwanderung verbunden Aufwand zurück.
Die Zusammenarbeit mit Fachanwälten oder Beratern für Einwanderungsfragen kann Betrieben helfen, die komplexen rechtlichen und bürokratischen Hürden erfolgreich zu bewältigen und sicherzustellen, dass sie die Einwanderungsgesetze korrekt einhalten. Ist der Prozess, Fachkräfte anzuwerben und in den Betrieb zu integrieren, einmal aufgesetzt und in die Rekrutierungsstrategie aufgenommen, reduziert sich der erforderliche Aufwand.
Alternativ können Handwerksbetriebe auch Dienstleister in Anspruch nehmen, die den Prozess gegen ein Entgelt für sie übernehmen.
Der Prozess beginnt mit der Suche nach qualifizierten Fachkräften im Ausland. Sobald geeignete Kandidaten gefunden sind, müssen die Betriebe Arbeitsverträge aufsetzen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeber sicherzustellen, dass ausländische Fachkräfte krankenversichert sind und Sozialabgaben für sie entrichtet werden.
Vorrangprüfung Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht in einigen Fällen eine sogenannte Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit vor. Dabei wird geprüft, ob eine Stelle auch mit einem inländischen Bewerber besetzt werden könnte, bevor ausländische Fachkräfte angeworben werden dürfen.
Diese Prüfung gilt als bestanden, wenn ein Betrieb gut begründen kann, dass es unter den bevorrechtigten Arbeitslosen keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gibt. Diese kann eine zusätzliche bürokratische Hürde darstellen und ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erschweren.
Eine der bedeutendsten bürokratischen Hürden ist die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen der Fachkräfte. Die Anerkennung kann komplex sein, da sie eine sorgfältige Prüfung und Übersetzung der Qualifikationsnachweise erfordern kann. Hier leisten beispielsweise die Handwerkskammern Hilfestellung.
Da ausländische Fachkräfte ein Visum oder einen Aufenthaltstitel benötigen, um in Deutschland arbeiten zu können, ist zudem die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden wie der Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass alle Dokumente und Anträge korrekt und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
Wie könnte das FEG die Zukunft des deutschen Handwerks beeinflussen?
Die Anpassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft des deutschen Handwerks: Handwerksbetriebe können von den neuen Regelungen profitieren, sollten jedoch ihre Rekrutierungsstrategie sorgfältig planen, um die Integration ausländischer Fachkräfte erfolgreich zu gestalten. So sind beispielsweise neben der sorgfältigen Überprüfung der Qualifikationen ausländischer Fachkräfte auch die Förderung von Sprachkenntnissen und Kulturverständnis entscheidend, um die Chancen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Handwerk voll auszuschöpfen.
Die Kooperation mit den Handwerkskammern, Fachanwälten oder Beratern für Einwanderungsfragen kann helfen, rechtliche und bürokratische Hürden zu bewältigen und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden zu erleichtern.