Zahnarztpraxis gründen: Das müssen Sie bei der Eröffnung beachten

Welche Vorteile hat es, eine Zahnarztpraxis mit eigenem Dentallabor zu gründen?

Zahnarztpraxis gründen: Das müssen Sie bei der Eröffnung beachten

Welche Vorteile hat es, eine Zahnarztpraxis mit eigenem Dentallabor zu gründen?

Was hat eigentlich die Eröffnung einer Zahnarztpraxis mit der Gründung im Handwerk zu tun? Auf den ersten Blick nicht so viel. Auch wenn früher häufig der Schmied das Zähneziehen übernommen hat, handelt es sich beim Zahnarzt doch um einen medizinischen, nicht um einen handwerklichen Beruf.

Schaut man sich um, bieten Zahnarztpraxen heute aber weit mehr als nur medizinische Leistungen rund um Zahngesundheit, -hygiene und -ästhetik an und gründen gemeinsam mit anderen Spezialisten eine Zahnarztpraxis – beispielsweise mit Zahntechniker:innen, deren Beruf zum zulassungspflichtigen Handwerk zählt.

Zahntechniker:innen: Präzision und Kunstfertigkeit

Der Beruf der Zahntechnikerin oder des Zahntechnikers bietet eine faszinierende Mischung aus Handwerkskunst, Präzision und kreativer Gestaltung, um individuelle Lösungen für die Zahngesundheit der Patienten zu schaffen.

Durch die perfekte Symbiose von handwerklichem Können und modernen Technologien wie Computer-Aided Design/Computer-Aided Manufacturing (CAD/CAM) leisten Zahntechniker:innen einen unverzichtbaren Beitrag zur zahnärztlichen Versorgung und tragen dazu bei, das Lächeln der Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen.

Meisterprüfung erforderlich

Grundvoraussetzung, um als Zahntechniker:in zu arbeiten, ist eine dreijährige Berufsausbildung, die mit einer Gesellenprüfung abschließt. Da es sich bei diesem Berufsbild um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt, ist zudem ein Meisterbrief erforderlich, um sich als Zahntechniker:in mit einem eigenen Dentallabor selbstständig zu machen.

Enge Zusammenarbeit mit Zahnärzt:innen

Ein Schlüsselaspekt der zahntechnischen Arbeit bildet die enge Zusammenarbeit mit den Zahnärzt:innen. Ein ständiger Austausch und klare Kommunikation zwischen Zahntechnikern und Zahnärzten sind entscheidend, um optimale Ergebnisse für die Patienten zu erzielen. Warum also nicht gemeinsam mit einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt eine Zahnarztpraxis gründen?

Möchten Sie Kartenzahlungen annehmen?

Akzeptieren Sie einfach und überall bargeldlose Zahlungen. Ob kontaktlos oder per Chip & PIN – mit den Kartenterminals von SumUp können Sie alle bekannten Zahlungsarten sowie Mastercard entgegennehmen.

Mehr erfahren

Trend zur Konsolidierung im europäischen Dentalmarkt

Die Ergebnisse der europäischen Dentalmarktstudie „Atlas Dental 2019“ zeigen einen starken Trend zur Konsolidierung im europäischen Dentalmarkt. Immer häufiger entstehen Praxiskooperationen mit mehreren Zahnärzt:innen.

Ein Grund hierfür ist der Wertewandel der jüngeren Generation, die großen Wert auf die Work-Life-Balance legt. Ein weiterer Grund ist, dass der Gesundheitsmarkt in Deutschland im Vergleich zur Gesamtwirtschaft stärker wächst. Entsprechend groß ist das Interesse von Kapitalinvestoren, die ihr Geld besonders gern in größere Praxisstrukturen anlegen.

Ähnlich sieht es im Laborbereich aus. Auch hier entstehen immer häufiger große Laborketten. Zudem findet eine Marktmachtverschiebung statt – weg von Zahnärzt:innen und Krankenkassen hin zum Patienten. Entsprechend gewinnen guter Service und ein starker Vertrieb für selbstständige Zahntechniker:innen immer mehr an Bedeutung.

Und hier kommt die Vernetzung mit Zahnärzt:innen und weiteren Zahntechniker:innen ins Spiel – beispielsweise durch einen Zusammenschluss zu einer großen gemeinsamen Zahnarztpraxis mit angeschlossenem Dentallabor.

Voraussetzungen, um eine Zahnarztpraxis zu eröffnen

Um einen geeigneten Partner für den Zusammenschluss zu finden, machen Sie sich zunächst mit den Gründungsvoraussetzungen, den Formalitäten und Kosten sowie den Gründungsschritten vertraut, die erforderliche sind, um eine gemeinsame Zahnarztpraxis zu eröffnen. Eine Zahnarztpraxis zu gründen, erfordert eine solide Ausbildung und fachliche Kompetenz. Zudem müssen Zahnärzt:innen verschiedene administrative Voraussetzungen erfüllen. Ein genaues Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen und eine sorgfältige Planung sind dabei unerlässlich. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

Privat- oder Kassenpatienten?

Zahnärzt:innen brauchen eine Approbation, um praktizieren zu dürfen. Wollen Sie in ihrer eigenen Praxis ausschließlich Privatpatienten behandeln, ist diese Approbation bereits ausreichend. Wollen sie aber auch gesetzlich versicherte Patienten versorgen, müssen sie Mitglied in der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung sein. Diese Vereinigungen regeln unter anderem die Abrechnung von Leistungen mit den Krankenkassen. Für den Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung brauchen Zahnärzt:innen eine Weiterbildung zum Facharzt und müssen sich in das Facharztregister eintragen.

Zulassungen und Genehmigungen im Überblick

Approbation als Zahnarzt

Die Approbation wird nach erfolgreichem Abschluss des Zahnmedizinstudiums und dem Bestehen der Approbationsprüfung durch die Landesprüfungsämter für Medizin und Psychotherapie erteilt.

Eintrag in das Zahnarztregister

Um offiziell als Zahnärzt:in tätig zu sein, ist der Eintrag in das Zahnarztregister der zuständigen Landeszahnärztekammer erforderlich.

Berufsausübungsgenehmigung

Die Ausübung der Zahnheilkunde ist genehmigungspflichtig. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann die Berufsausübungsgenehmigung bei der zuständigen Zahnärztekammer beantragt werden.

Kassenzulassung

Zahnärzt:innen, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchten, benötigen eine Kassenzulassung, die durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) erteilt wird und die Abrechnung von Leistungen mit den Krankenkassen regelt.

Praxiseröffnungsanzeige

Vor der Eröffnung einer Zahnarztpraxis muss eine Praxiseröffnungsanzeige bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingereicht werden, die Informationen zur Praxisadresse, den Sprechzeiten und den angebotenen Leistungen enthält.

Röntgenkonzession

Für die Anwendung von Röntgentechniken in der Zahnmedizin benötigen Zahnärzt:innen eine Röntgenkonzession, die durch die zuständige Landesbehörde oder das örtliche Gesundheitsamt erteilt wird.

Hygieneüberwachung

Zahnärzt:innen müssen die gesetzlichen Hygienevorschriften einhalten, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Die Hygieneüberwachung erfolgt durch die zuständige Gesundheitsbehörde.

Teilnahme an der Qualitätssicherung

Zahnärzt:innen sind verpflichtet, sich an Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen.

Fortbildungsverpflichtung

Zahnärzt:innen müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um auf dem neuesten Stand der zahnmedizinischen Entwicklungen zu bleiben. Die Fortbildungsverpflichtung ist auch eine Voraussetzung für die Teilnahme am Bonusprogramm der gesetzlichen Krankenkassen.

Schritt für Schritt die eigene Zahnarztpraxis mit Labor gründen

Zahnärzt:innen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und die benötigten Zulassungen und Genehmigungen vorweisen können, erwartet wie alle Existenzgründer zunächst die gründliche Planung ihres Vorhabens. Das Gleiche gilt natürlich auch für Zahntechniker:innen, die gemeinsam mit Zahnärztinnen eine Zahnarztpraxis eröffnen oder ihr eigenes Dentallabor eröffnen. Hier gilt es beispielsweise zu klären, ob Sie Ihre Praxis alleine, im Team mit anderen Zahntechniker:innen oder aber auch mit Zahnärzt:innen eröffnen wollen. Hiervon hängt es dann auch ab, in welcher Rechtsform eine Praxis oder ein Labor eröffnet wird. Dabei sind insbesondere die Haftungsfrage und das erforderliche Stammkapital zu berücksichtigen.

Standort und Ausstattung

Ob sie sich in der Stadt oder lieber auf dem Land niederlassen wollen? Die Standortfrage hängt natürlich auch vom Wettbewerb am Wunschstandort ab. Zudem müssen dort geeignete Praxis- bzw. Laborräume vorhanden sein, die die gesetzlichen Vorschriften an Hygiene, Barrierefreiheit und Arbeitsplatzsicherheit erfüllen. Die Praxis- und Laboreinrichtung sollte den aktuellen Standards entsprechen. Neben Behandlungsstühlen, Röntgenapparaten, Sterilisationsgeräten und Laborgeräten geht es hierbei auch darum, ein angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Patient:innen sich wohlfühlen. Hier ist in der Regel die Investition in moderne Technologien und Geräte notwendig, um Patient:innen einen zeitgemäßen Service bieten zu können. So erwarten beispielsweise viele Patient:innen mittlerweile, Termine online vereinbaren zu können.

Tipp: Kosten sparen

Starten Zahnärzt:innen oder Zahntechniker:innen auf der grünen Wiese, hat das den Vorteil, dass sie ihre Praxis bzw. ihr Labor ganz nach ihren Wünschen gestalten können. Das betrifft sowohl die Einrichtung als auch die benötigte Ausstattung und Technik. Wer hier Kosten sparen möchte, kann zunächst auch auf gut erhaltene, gebrauchte Technik zurückgreifen und die Ausstattung später – wenn die Geschäfte laufen – auf den neuesten Stand bringen.

Darüber hinaus werden auch geeignete Zahlungslösungen benötigt, die es ermöglichen, Selbstzahlerleistungen entgegenzunehmen. Hier eignen sich beispielsweise die mobilen Kartenterminals SumUp Air und SumUp Solo, die mit einem Smartphone oder Tablet verbunden werden können, um Zahlungen auch im Wartebereich oder in den Behandlungsräumen entgegenzunehmen. Alternativ bieten sich für den Empfang auch die stationären Kassensysteme Lite und Pro an. Zusätzlich können Zahnarztpraxen und Dentallabore die Möglichkeit nutzen, professionelle Rechnungen mit SumUp zu erstellen. Mithilfe intelligenter Vorlagen werden Rechnungen und Angebote in Sekundenschnelle erstellt. Die Patient:innen erhalten ihre Rechnung per E-Mail und können die Zahlung mit ein paar Klicks über einen sicheren Zahlungslink schnell und unkompliziert abwickeln. Das hat den Vorteil, dass Rechnungen schneller beglichen werden können. Alternativ können natürlich auch Banküberweisungen oder Barzahlung akzeptiert werden. In Kombination mit dem SumUp Geschäftskonto profitieren Zahnarztpraxen und Dentallabore von weiteren Vorteilen. Der Funktionsumfang ist optimal auf die Bedürfnisse von Geschäftskunden zugeschnitten. So ermöglicht es beispielsweise die Integration verschiedener Buchhaltungssoftwarelösungen, was die Buchhaltungsprozesse in Praxen und Laboren erheblich erleichtert. Mithilfe einer umfangreichen Berichterstattung behalten sie zudem jederzeit ihre Finanzen im Blick.

Kartenakzeptanz leicht gemacht

Mit den Kartenterminals von SumUp können Sie einfach und überall alle gängigen Zahlungsmethoden sowie Mastercard annehmen und bekommen schnell Ihr Geld.

Mehr erfahren

Businessplan erstellen

Die Profitabilität der Praxis bringt uns zum nächsten Schritt: der Erstellung eines detaillierten Businessplans, der neben den Ergebnissen der vorausgegangenen Überlegungen auch die Finanzplanung enthält. Damit die eigene Zahnarztpraxis ein wirtschaftlicher Erfolg wird, muss geklärt werden

  • wie viel Kapital in die Gründung investiert werden muss?

  • wie hoch die laufenden Kosten im Praxisbetrieb ausfallen?

  • wie hoch die Einnahmen ausfallen müssen, um die Ausgaben zu decken – hierbei muss auch das Geld berücksichtigt werden, das Gründer:innen zum Leben brauchen?

  • welcher Gewinn am Ende über bleibt?

Finanzierungsmöglichkeiten checken

Auf Grundlage des Businessplans geht es weiter mit der Überlegung, wie die Praxisgründung finanziert werden soll. Mit einem klassischen Bankkredit? Mit öffentlichen Fördermitteln beispielsweise von der KfW, die die Praxisgründung mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Oder mithilfe finanzkräftiger Investoren? Die Entscheidung für eine Finanzierungsmöglichkeit hängt auch davon ab, inwieweit Gründer:innen dazu bereit sind, Geldgebern ein Mitspracherecht im Praxisbetrieb einzuräumen.

Versicherungsschutz für selbstständige Zahntechniker:innen?

Selbstständige Zahnärzt:innen und selbstständige Zahntechniker:innen benötigen einen umfassenden Versicherungsschutz, um sich vor verschiedenen beruflichen Risiken abzusichern. Die folgenden Versicherungen bilden eine solide Basis für den Versicherungsschutz. Je nach individuellen Bedürfnissen und Art der Praxis bzw. des Labors können jedoch auch weitere Versicherungen sinnvoll sein.

Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Zahnärzt:innen eine der wichtigsten Versicherungen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die aus beruflichen Fehlern oder Behandlungsfehlern resultieren können.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadenersatz und verteidigt den Versicherten im Haftungsfall. Entsprechend schützt sie Zahntechniker:innen vor Haftpflichtansprüchen aufgrund von Fehlerhaftigkeit oder Mangelhaftigkeit der hergestellten Zahnersatzprodukte.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen des betrieblichen Alltags entstehen können.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa im Vertragsrecht oder bei Streitigkeiten mit Patient:innen. Sie übernimmt die Kosten für Anwält:innen, Gerichtsverfahren und mögliche Schadensersatzzahlungen.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung sichert Praxen und Labore gegen Schäden an Inventar, Maschinen und technischen Geräten ab. Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder andere versicherte Schadensfälle.

Ausfallversicherung

Die Ausfallversicherung tritt in Kraft, wenn die Praxis oder das Labor aufgrund von Schäden oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen vorübergehend geschlossen werden muss. Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn während der Schließung.

Cyberversicherung

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung ist eine Cyberversicherung wichtig. Diese schützt vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen oder anderen IT-Sicherheitsvorfällen, die sensible Patientendaten und den Betrieb von Praxen und Laboren betreffen könnten.

Transportversicherung

Wenn Sie Materialien oder Produkte transportieren, kann eine Transportversicherung sinnvoll sein, um Schäden oder Verluste während des Transports abzusichern.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung selbstständigen Zahnärzt:innen und Zahntechniker:innen finanzielle Sicherheit, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind. Das Krankentagegeld soll Einkommensausfälle während der Krankheitsphase kompensieren.

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Absicherung für selbstständige Zahnärzt:innen. Dazu gehören sowohl die private Altersvorsorge als auch betriebliche Modelle wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder die Rürup-Rente. Das Gleiche gilt für selbstständige Zahntechniker:innen, die sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge kümmern müssen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Team und Personalmanagement

Das richtige Team ist entscheidend für den Erfolg einer Zahnarztpraxis oder eines Dentallabors. Wählen Sie qualifiziertes und engagiertes Personal aus und sorgen Sie für eine gute Teamatmosphäre. Ein effektives Personalmanagement trägt dazu bei, den Praxisbetrieb reibungslos zu gestalten und sorgt für ein positives Patientenerlebnis.

Stellen Sie zudem sicher, dass in Ihrer Praxis oder Ihrem Labor ein effektives Qualitätsmanagement implementiert ist. Regelmäßige Fortbildungen für das gesamte Team sind wichtig, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und einen hohen Standard in der Patientenversorgung zu gewährleisten.

Marketing und Patientengewinnung

Entwickeln Sie eine Marketingstrategie, um Ihre Praxis bekannt zu machen und neue Patienten zu gewinnen. Nutzen Sie Offline-Marketingmaßnahmen wie Broschüren oder Flyer, aber auch Onlinemarketing, Ihre eigene Website sowie Social-Media-Kanäle, um Ihre Praxis oder Ihr Labor bekannt zu machen und neue Patient:innen zu gewinnen.

Gut für Ihr Geschäft. Gut für die Umwelt.

Wenn Sie Mastercard in Ihrem Geschäft akzeptieren, können Sie an der „pay&grow“-Initiative teilnehmen. Das Ziel: 100 Millionen Bäume bis 2025 aufzuforsten. Wie? Ganz einfach: Je mehr Kundinnen und Kunden mit Mastercard bezahlen, umso mehr Bäume werden gepflanzt.

Mehr erfahren

Praxis oder Labor bei den zuständigen Stellen anmelden

Neben der Anmeldung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sind weitere offizielle Schritte erforderlich, um eine Zahnarztpraxis oder ein Dentallabor anzumelden.

Schritt 1: Eintrag in das Zahnarztregister bzw. die Handwerksrolle

Zahnärzt:innen müssen sich nach der Approbation in das Zahnarztregister der zuständigen Landeszahnärztekammer eintragen lassen. Zahntechniker:innen müssen sich unter Vorlage ihres Meisterbriefes in die Handwerksrolle eintragen lassen, die von der Handwerkskammer geführt wird. Dieser Schritt ist essenziell für die Ausübung dieser Berufe.

Schritt 2: Gewerbeanmeldung

Für die Eröffnung einer Praxis oder ein Labor ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Diese erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt. Hier müssen Sie Angaben zur Praxis- oder Laborniederlassung, zu den Tätigkeiten und den Inhaberdaten machen.

Schritt 3: Anmeldung beim Finanzamt

In der Regel gibt die Behörde die Gründungsinformationen anschließend an das Finanzamt weiter, damit Sie eine Steuernummer für Ihre Praxis oder Ihr Labor bekommen.

Schritt 4 (optional): Handelsregistereintrag

Je nachdem, in welcher Rechtsform Sie Ihre Praxis oder Ihr Labor gründen, kann der Eintrag in das Handelsregister erforderlich sein.

Schritt 5: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Für Zahnärzt:innen und Praxislabore, die von Zahnärzt:innen selbst betrieben werden, ist BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zuständig. Für Zahntechniker:innen und zahntechnische Fachlabore die BG ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse).

Schritt 6: Mitgliedschaft in der zuständigen Ärztekammer bzw.Handwerkskammer

Zahnärzt:innen und Zahntechniker:innen müssen Mitglieder der zuständigen Ärztekammer bzw. Handwerkskammer sein. Diese Kammern überwachen die Einhaltung der Berufspflichten, bieten Fortbildungen an und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder.

Schritt 7: Mitarbeitende anmelden

Wer eigene Mitarbeitenden beschäftigt, muss sie entsprechend anmelden und die Lohnsteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung für Sie entrichten. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer, die Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen können.

Fazit: Zahnarztpraxis gründen und Dentallabor aufbauen

Der Trend zur Konsolidierung im europäischen Dentalmarkt zeigt sich in verstärkten Praxiskooperationen und Laborketten. Die enge Verbindung zwischen Zahnärzt:innen und Zahntechniker:innen ermöglicht dabei nicht nur eine effiziente Nutzung von Ressourcen, sondern gewährleistet auch die optimale Versorgung der Patient:innen.

Die Zusammenarbeit zwischen beiden Berufsgruppen spielt eine entscheidende Rolle für qualitativ hochwertige zahntechnische Lösungen. Entsprechend ist der Zusammenschluss in einer gemeinsamen Zahnarztpraxis mit angeschlossenem Dentallabor eine lohnende Möglichkeit, sich als Zahntechniker:in im Handwerk selbstständig zu machen.

Ähnliche Artikel

Lesen Sie mehr zum Thema und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geschäft voranbringen.

Effektive Stellenanzeigen für Ihren Handwerksbetrieb schreiben

Mit gut geschriebenen Stellenanzeigen talentierte Mitarbeitende gewinnen.

Weiterlesen

Mitarbeiterführung im Handwerk: Strategien für langfristige Bindung

Die Anforderungen an die Mitarbeiterführung im Handwerk haben sich verändert.

Weiterlesen

Der Schlüssel zum Erfolg: Kundenzufriedenheit in Handwerksbetrieben steigern

Im Handwerk ist die Zufriedenheit Ihrer Kunden ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg.

Weiterlesen