Der ultimative Guide zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Erfahren Sie, wie die Mehrwertsteuer in der Gastronomie korrekt berechnet wird.
Veröffentlicht • 08.06.2024 | Aktualisiert • 08.06.2024
Der ultimative Guide zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Erfahren Sie, wie die Mehrwertsteuer in der Gastronomie korrekt berechnet wird.
Veröffentlicht • 08.06.2024 | Aktualisiert • 08.06.2024
Das Thema Mehrwertsteuer erfordert in der Gastronomie besondere Aufmerksamkeit. Grundsätzlich gelten hier zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze: der reguläre Steuersatz von 19 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Wann welcher Steuersatz anzuwenden ist, lässt sich allerdings pauschal nicht beantworten. Bei der korrekten Berechnung der Mehrwertsteuer spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, die sich auf die Besteuerung von Speisen und Getränken auswirken.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Grundlagen der Mehrwertsteuer (MwSt.), wann Sie welchen Steuersatz in der Gastronomie anwenden müssen und was Sie bei der Besteuerung beachten sollten.
Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze
Um zu verstehen, wie Restaurant- und Verpflegungsleistungen für Speisen und Getränke in der Gastronomie besteuert werden, machen wir einen kurzen Exkurs in das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach § 12 UStG gilt für jeden steuerpflichtigen Umsatz ein Steuersatz von 19 %. Das Steuergesetz spricht hier vom regulären Umsatzsteuersatz.
Keine Regel ohne Ausnahme: Für bestimmte Güter gilt abweichend ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 %. Denn der Gesetzgeber will sicherstellen, dass sich auch Geringverdiener Güter des täglichen Bedarfs leisten können.
Mehrwertsteuer Speisen: Grundnahrungsmittel oder Delikatesse?
Für die Gastronomie bedeutet dies, dass Grundnahrungsmittel mit 7 % besteuert werden. Zu den Lebensmitteln, die laut Steuergesetz als lebensnotwendig eingestuft und geringer besteuert werden, zählen beispielsweise Milch und Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier, Getreide- und Backwaren oder Obst und Gemüse.
Delikatessen hingegen unterliegen dem höheren Steuersatz von 19%. Zu diesen höher versteuerten Luxusgütern zählen beispielsweise Kaviar, Hummer, Austern oder Jakobsmuscheln. Der reguläre Steuersatz gilt aber auch für Wurst oder Aufschnitt, deren Anteil an hochwertigem, magerem Muskelfleisch mindestens 55 % beträgt. Und er gilt für Tropenfrüchte, bestimmte Käsesorten, Sojamilch, Wild sowie für Feinkostsalate.
Mehrwertsteuer für Getränke in der Gastronomie
Nun kann man sicherlich trefflich darüber streiten, welche Lebensmittel als Grundnahrungsmittel und welche als Delikatessen gelten. Bei Getränken ist die Rechtslage dagegen einfach: Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber für Getränke einen einheitlichen Steuersatz von 19 Prozent vor. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um alkoholische oder alkoholfreie Getränke handelt. Mineralwasser, Fruchtsäfte, Cola, Limonade sowie Spirituosen, Sekt, Champagner, Wein oder Bier unterliegen der regulären Mehrwertsteuer.
MwSt. Kaffee und Tee
Während Kaffeebohnen, gemahlener Kaffee, Teeblätter oder Teebeutel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, gilt für zubereiteten Kaffee oder Tee die reguläre Mehrwertsteuer von 19 %. Bei der Besteuerung von Kaffeespezialitäten mit Milch ist wiederum das Mischverhältnis entscheidend. Ein schwarzer Kaffee mit einem Schuss Milch wird mit 19 % versteuert. Ein Cappuccino oder ein Latte Macchiato hingegen nur mit 7 %.
Aber: Für Wasser ohne Kohlensäure (Leitungswasser), Milch und Milchmischgetränke, die 75 % oder mehr Milch enthalten, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Doch Vorsicht: Die Ausnahme für Milchmischgetränke gilt nur für Kuhmilch, die im Steuerrecht als Grundnahrungsmittel gilt. Soja-, Hafer-, Mandel-, Reismilch und andere Getreidemilchsorten gelten als Luxusgut und werden mit 19 % besteuert.
Welcher Mehrwertsteuersatz sollte in der Gastronomie angewendet werden?
Soviel erst einmal zu den Grundlagen der korrekten Versteuerung von Speisen und Getränken. Welcher Steuersatz nun aber in der Gastronomie angewendet werden muss, hängt aber von weiteren Faktoren ab. Hier spielt beispielsweise die Art eines Gastronomiebetriebes eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus wird beim Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie zwischen dem Verzehr im Lokal und dem Verkauf außer Haus unterschieden.
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung
Restaurants, Cafés und Bars laden zum Verweilen ein. Ihre Gäste kommen in erster Linie wegen der Speisen und der Getränke. Sie kommen aber auch, um vor Ort in geselliger Runde in einem angenehmen Ambiente weitere Services zu genießen. Neben der Zubereitung der Speisen erhalten die Gäste einen Sitzplatz, Geschirr, Besteck und Gläser.
Das gute Porzellan
Wer seinen Gästen statt Papptellern, Plastikbesteck und Einwegbechern Speisen auf Porzellan mit Besteck und Getränke in Gläsern und Bechern serviert, schafft nicht nur ein angenehmeres Ambiente, sondern leistet gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Gastronomie. Da das Mehrweggeschirr anschließend gereinigt und nicht einfach weggeworfen werden muss, rechtfertigt diese zusätzliche Dienstleistung den höheren Mehrwertsteuersatz von 19 %.
Sie kommen aber auch in den Genuss weiterer Dienstleistungen wie die Beratung durch gut geschultes Service-Personal – beispielsweise eine Menü- oder Weinempfehlung. Daher betrachtet der Fiskus den Verzehr an Ort und Stelle als Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung. Hier gilt die reguläre Mehrwertsteuer von 19 % im Restaurant.
Abholung und Lieferung
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Gästen Speisen im Außer-Haus-Verkauf anbieten. Dieser beinhaltet laut Steuerrecht keine weiteren Dienstleistungen. Ihre Gäste werfen online einen Blick in die Speisekarte, bestellen und bezahlen online und bekommen ihr Essen direkt nach Hause geliefert. Bieten Sie Speisen außer Haus im Click-&-Collect-Verfahren an, holen Ihre Gäste die Speisen alternativ selbst bei Ihnen ab.
Das Essen, das Sie beim Verzehr im Restaurant vor Ort mit 19 % versteuern müssen, schlägt beim Außer-Haus-Verzehr nur mit 7 % Mehrwertsteuer zu Buche. Auch hier gibt es natürlich wieder Ausnahmen: Ausgesprochene Luxusgüter wie Hummer, Trüffel oder Austern unterliegen auch außer Haus dem regulären Steuersatz.
Befristete Absenkung der MwSt. in der Gastronomie
Die Gastronomie ist eine der Branchen, die die Härten der Corona-Pandemie besonders schmerzhaft zu spüren bekommen. Um die Betriebe zu unterstützen, hat der Gesetzgeber eine vorübergehende Mehrwertsteuersenkung für Gastronomiebetriebe beschlossen: Statt der Regelbesteuerung mit 19 % galt von 2020 bis zum 31. Dezember 2023 ein reduzierter Steuersatz von 7 % auf Speisen, die in Restaurants, Cafés oder Bars auf den Tisch kamen. Ziel war es, faire Bedingungen für Gastronomiebetriebe zu schaffen und den Take-away-Bereich, in dem ohnehin der reduzierte Satz von 7 % gilt, in dieser Zeit nicht zu bevorteilen. Getränke waren von dieser befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer ausgenommen. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Mehrwertsteuer für den Verzehr vor Ort wieder auf 19 % angehoben worden.
Sonderfall Imbiss und Food Truck
Eigentlich ganz einfach: Verzehr im Lokal am Tisch plus zusätzlicher Service = 19 % Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke. Lieferservice oder Selbstabholung der Speisen = 7 % Mehrwertsteuer.Aber jetzt kommt's: Ein Imbiss der seinen Gästen Sitzgelegenheiten, Service durch Mitarbeitende und wiederverwendbares Geschirr, Besteck und Gläser bietet, wendet den regulären Steuersatz für den Verzehr im Lokal an. Gibt es allerdings keine Sitzmöglichkeiten oder nur Stehtische, handelt es sich steuerrechtlich um einen Außer-Haus-Verkauf. Diese Umsätze sind mit 7 % Umsatzsteuer zu versteuern.
Das gleiche Prinzip gilt auch für mobile Imbisswagen, die Food Trucks. Entscheidend ist, dass die Tische und Stühle zum Betrieb gehören und die Speisen nicht auf Einweggeschirr serviert werden. Auch hier rechtfertigen Stehtische oder öffentliche Sitzgelegenheiten wie Parkbänke die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % nicht.
Gastro-MwSt. für Getränke und Speisen im Überblick
Leistung | Mehrwertsteuersatz |
---|---|
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Verzehr von Speisen an Ort und Stelle am Tisch einschließlich weiterer Dienstleistungen) | 19 % |
Außer-Haus-Verkauf (Lieferung, Abholung, Gaststätten ohne Sitzgelegenheiten) | 7 % |
Mehrwertsteuer auf Getränke (alkoholische und alkoholfreie) | Im Grundsatz 19 % (ggf. 7 %) |
So legen Sie die Preise für Ihre Speisen und Getränke fest
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, ihre Gäste über die Preise von Speisen und Getränken zu informieren. In der Regel findet der Gast die Preise in der Speisekarte, in einer Preisliste am Eingang des Lokals oder auf einer Preistafel im Restaurant. Wichtig ist, dass hier die jeweiligen Endpreise angegeben werden.
Keine Netto-Preise
In Bezug auf die Mehrwertsteuer für Speisen und Getränke bedeutet das, dass die Mehrwertsteuer bereits im Preis, den Sie in Ihrem Preisverzeichnis ausloben, enthalten ist. Es ist nicht zulässig, die Netto-Preise und den jeweils angewandten Mehrwertsteuersatz abzudrucken. Sofern Sie Ihre Endpreise in der Speisekarte oder im Preisverzeichnis nach dem Netto-Preis und dem MwSt.-Satz aufschlüsseln, muss für die Gäste auf einen Blick erkennbar sein, was sie am Ende zahlen müssen. Es ist Ihren Gästen nicht zuzumuten, den Endpreis aus Ihren Angaben selbst zu errechnen.
Angemessen und rentabel
Damit die Preise den Anforderungen an die Angaben zur Mehrwertsteuer und sich gleichzeitig rentieren, berücksichtigen Sie bei der Preiskalkulation in der Gastronomie nicht nur die Kosten für die Zutaten und die Arbeitskraft, sondern anteilig auch Ausgaben für Ihre Betriebskosten. Hierzu zählen beispielsweise Energiekosten, Miete oder Pacht für Ihren Gastronomiebetrieb, Kosten für die Ausstattung oder Versicherungsbeiträge. Angebot und Nachfrage bestimmen zudem, zu welchem Preis Sie Ihre Speisen und Getränke anbieten können.
Wenn Sie diese Preise festgelegt haben, müssen Sie auf die Speisen, die in Ihrem Restaurant, Café oder Ihrer Bar verzehrt werden, und auf Ihre Getränke die Mehrwertsteuer in Höhe des Regelsatzes von 19 % aufschlagen. Auf Speisen, die Sie zum Verzehr außer Haus verkaufen, berechnen Sie den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Derselbe Steuersatz gilt für Speisen, die Sie in Verpflegungseinrichtungen wie einem Imbissstand oder einem Imbisswagen mit Stehtischen ohne Sitzgelegenheit und anderen Dienstleistungen anbieten.
Ein Beispiel
Sie bieten auf Ihrer Karte ein Drei-Gänge-Menü an. Bei Ihrer Preiskalkulation haben Sie alle Kosten berücksichtigt, die Ihnen entstehen und gleichzeitig einen Gewinn eingepreist, damit sich das Angebot für Sie rentiert und kommen auf einen Netto-Preis von 50 €. Sie bieten das Menü ausschließlich zum Verzehr im Haus an. Entsprechend schlagen Sie auf den Preis die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % – also 9,50 € – auf. Auf Ihrer Karte bieten Sie das Menü zum Endpreis von 59,50 € inklusive Mehrwertsteuer an.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: So meistern Sie die Herausforderung!
Zugegeben, die verschiedenen Mehrwertsteuersätze können eine Herausforderung für Gastronomiebetriebe darstellen. Welche Produkte zählen zu den Grundnahrungsmitteln, welche zu den Delikatessen, werden sie zu Hause verzehrt oder für den Lieferservice zubereitet, auf gutem Porzellan oder auf Einweggeschirr serviert?Darüber hinaus können sich die Steuergesetze oder die Mehrwertsteuersätze ändern – Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit ist die temporäre Mehrwertsteuersenkung aufgrund der Corona-Pandemie.
Für Gastronomiebetriebe ist es daher von entscheidender Bedeutung, die verschiedenen Mehrwertsteuersätze richtig zu verstehen und korrekt anzuwenden, um die steuerlichen Vorschriften zu erfüllen und langfristig wirtschaftlich zu arbeiten. Hier gibt es einige Punkte, die Gastronomiebetriebe in Bezug auf die Mehrwertsteuer unbedingt beachten sollten.
Über die korrekte Kennzeichnung der Angebote auf der Speisekarte oder in der Preisliste entsprechend der geltenden Mehrwertsteuersätze wurde bereits ausführlich eingegangen. Darüber hinaus ist die genaue Dokumentation aller Umsätze und Ausgaben unerlässlich, um die steuerlichen Vorschriften einzuhalten. Eine ordnungsgemäße Buchführung sowie die sorgfältige Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen und Belege sollten selbstverständlich sein. Darüber hinaus sollten Gastronomiebetriebe stets über aktuelle steuerliche Anforderungen und Entwicklungen informiert sein.
Steuerlast berechnen
Die Mehrwertsteuer für Getränke und Speisen in der Gastronomie, die Sie von Ihren Gästen einnehmen, geben Sie über die Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das Finanzamt weiter. Um Ihre Steuerlast zu berechnen, können Sie zwei unterschiedliche Formeln anwenden:
Verkaufspreis inkl. MwSt. – Verkaufspreis ohne MwSt.
Verkaufspreis ohne MwSt. x MwSt.-Satz
Ausweis der Mehrwertsteuer
Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet, ihre Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken zu versteuern. Für die Steuererklärung müssen Sie die eingenommene Mehrwertsteuer aufgeschlüsselt nach Mehrwertsteuersätzen anhand von Belegen nachweisen. Idealerweise verwenden Sie eine Gastrokasse oder eine Kassensoftware, die Speisen und Getränke automatisch dem richtigen Steuersatz von 19 oder 7 Prozent zuordnet.
Abzugsfähige Mehrwertsteuer
Gleichzeitig sind sie dazu berechtigt, sich die Umsatzsteuer, die sie selbst für den Einkauf ihrer Waren an andere Unternehmen bezahlt haben, über den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückzuholen. Auch hier benötigen Sie entsprechende Belege, um dem Finanzamt die Höhe der gezahlten Mehrwertsteuer nachzuweisen. Zudem müssen die Ausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrem Gastronomiebetrieb stehen.
Digitale Kassensysteme: Mehrwertsteuer korrekt ausweisen
Digitale Kassensysteme spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Gastronomiebetriebe dabei zu unterstützen, die Mehrwertsteuer korrekt auszuweisen und alle steuerlichen Vorschriften einzuhalten. Durch automatisierte Berechnungen, korrekte Kennzeichnung von Produkten, einfache Anpassung bei Änderungen der Steuersätze, detaillierte Berichterstattung, Integration mit Buchhaltungssoftware und verbesserte Compliance tragen sie dazu bei, die steuerlichen Prozesse zu optimieren und die Effizienz im Betrieb zu steigern.
Korrekte Kennzeichnung
Mit einem digitalen Kassensystem können Sie Ihre Speisen und Getränke mit den richtigen Mehrwertsteuersätzen auszeichnen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass die Mehrwertsteuer automatisch und korrekt entsprechend der eingestellten Steuersätze auf die einzelnen Positionen angewendet wird.
Sollten sich die Mehrwertsteuersätze ändern, können Sie diese Änderungen schnell und einfach im System aktualisieren. Das System passt die Berechnungen automatisch an und stellt sicher, dass die neuen Steuersätze korrekt angewendet werden.
Detaillierte Berichterstattung
Moderne Kassenlösungen wie das Kassensystem Lite oder das Kassensystem Pro von SumUp bieten umfangreiche Berichtsfunktionen, die es Ihnen ermöglichen, detaillierte Einblicke in Ihre Umsätze, Ausgaben und Steuerzahlungen zu erhalten. Diese Berichte können bei der Buchhaltung und der Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen äußerst hilfreich sein.
Integration mit Buchhaltungssoftware
Viele digitale Kassensysteme lassen sich auch nahtlos in Buchhaltungssoftware und andere relevante Tools integrieren. Dies erleichtert die Übertragung von Umsatzdaten und anderen relevanten Informationen und macht Ihre Buchhaltung und Steuererklärung effizienter.
Compliance und Steuersicherheit
Digitale Kassensysteme unterstützen Sie dabei, die Anforderungen an Compliance und steuerliche Vorschriften zu erfüllen und das Risiko von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten zu reduzieren. Damit tragen sie dazu bei, potenzielle Strafen oder Sanktionen durch die Finanzbehörden zu vermeiden.
Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfungsgesetz
In der Gastronomie werden täglich sehr hohe Bareinnahmen erzielt. Um zu vermeiden, dass die Mehrwertsteuer aus Bareinnahmen am Fiskus vorbeigeschleust wird, müssen elektronische Registrierkassen über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die es verhindert, dass Kassenbons manipuliert oder gelöscht werden. TSE-fähige Kassen oder Kassensoftware sind nicht nur manipulationssicher, sondern erleichtern Ihnen und Ihrem Team die Arbeit in der Gastronomie. Eine moderne Kassenlösung wie das Kassensystem Lite oder das Kassensystem Pro von SumUp wendet automatisch den korrekten Mehrwertsteuersatz auf Speisen und Getränke an. So sparen Sie wertvolle Zeit und vermeiden gleichzeitig Fehler in der Buchhaltung und Ärger mit dem Finanzamt.
7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?
Die Welt der Gastronomie ist nicht nur reich an kulinarischen Genüssen, sondern auch an steuerlichen Feinheiten. Ein zentraler Aspekt, der alle Gastronomen gleichermaßen betrifft, sind die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze: Je nach Produkt und Dienstleistung gilt der Regelsteuersatz von 19 % oder der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Das Verständnis der verschiedenen Steuersätze und deren korrekte Anwendung ist entscheidend für die Einhaltung der Steuervorschriften und den langfristigen Erfolg. Mit den richtigen Kenntnissen und Werkzeugen können Gastronomiebetriebe sicherstellen, dass sie die Mehrwertsteuer korrekt berechnen, ausweisen und abführen und gleichzeitig ihren Gästen ein hervorragendes kulinarisches Erlebnis bieten.
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