Gründerwissen: Steuererklärung selber machen

Entspannt dank des nötigen Know-hows und einer strukturierten Herangehensweise.

Veröffentlicht • 28.11.2024 | Aktualisiert • 28.11.2024

Gründerwissen: Steuererklärung selber machen

Entspannt dank des nötigen Know-hows und einer strukturierten Herangehensweise.

Veröffentlicht • 29.11.2024 | Aktualisiert • 29.11.2024

Die Steuererklärung ist ein zentrales Thema für Gründerinnen und Gründer, die ihre Steuerpflichten korrekt erfüllen und Steuervorteile nutzen möchten. Doch oft fehlt das erforderliche Wissen und eine klare Herangehensweise, um die Steuererklärung selber zu machen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen das notwendige Basiswissen rund um die Steuererklärung vermitteln. Mithilfe dieses Wissens sind Sie künftig gut gerüstet, um Ihrer Steuerpflicht entspannt nachzukommen. 

Was ist die Steuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung, die umgangssprachlich oft einfach als Steuererklärung bezeichnet wird, konzentriert sich auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie dokumentiert die persönlichen Einkünfte und Ausgaben der Steuerpflichtigen im steuerlichen Sinne und dient dem Finanzamt als Besteuerungsgrundlage, um die Höhe der fälligen Steuern zu berechnen.

Bei den steuerpflichtigen Personen kann es sich um Angestellte handeln, die ihr Einkommen mit einer nicht selbstständigen Tätigkeit erzielen. Es kann sich aber auch um Selbstständige handeln – beispielsweise um Einzelunternehmer:innen, die ihr Einkommen mit dem eigenen Business verdienen oder auch um Gesellschafter:innen von Personengesellschaften wie einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG). Steuerpflichtige sind dazu verpflichtet, einmal im Jahr ihre Steuererklärung zu machen und diese fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Wer sich nicht an die Frist zur Abgabe der Steuererklärung hält oder unvollständige Angaben macht, muss mit Strafen und Nachzahlungen rechnen.

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Die Steuererklärung für Selbstständige

Während Angestellte jeden Monat ein festes Gehalt beziehen und die zu zahlende Einkommensteuer automatisch vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet wird, müssen Selbstständige ihre steuerlichen Pflichten eigenverantwortlich erfüllen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Pflicht ist die Einkommensteuererklärung, auf deren Basis das zu versteuernde Einkommen ermittelt und die Höhe der Einkommensteuer festgelegt wird. Gesellschafter:innen von Personengesellschaften oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer müssen dazu in ihrer Steuererklärung nicht nur ihre Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit angeben, sondern auch alle abzugsfähigen Betriebsausgaben wie Mieten, Gehälter, Honorare, Fortbildungskosten oder Investitionen dokumentieren. Die entsprechenden Belege müssen sie sorgfältig aufbewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt gewappnet zu sein. Darüber hinaus müssen Selbstständige neben der Einkommensteuer häufig auch die Umsatzsteuer und ggf. die Gewerbesteuer in ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Steuer-1x1 für Handwerksbetriebe

Die Einnahmen, die Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb erzielen, unterliegen der Steuer. Entsprechend führt kein Weg am Steuer-1x1 für Handwerker vorbei. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles über die relevanten Steuerarten, Steuertermine und eine Vielzahl formaler Bestimmungen des deutschen Steuerrechts.

Zentrales Element zur Finanzplanung 

Ein großer Vorteil für Selbstständige liegt in den vielfältigen Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung. Sie können beispielsweise von möglichen Abzügen und Freibeträgen profitieren und dadurch ihre Steuerlast erheblich senken

Eine präzise Steuererklärung, die Einkünfte und Betriebsausgaben detailliert darlegt, hilft Selbstständigen aber nicht nur dabei, potenzielle Strafen zu vermeiden und die steuerliche Belastung zu optimieren, sondern liefert auch eine klare Übersicht über die eigenen Finanzen. Damit sorgt sie als zentrales Instrument der Finanzplanung und -verwaltung dafür, unerwartete Nachzahlungen oder gar steuerliche Probleme zu vermeiden.

Eine gut vorbereitete Einkommensteuererklärung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu finanzieller Sicherheit und unternehmerischem Erfolg. Daher ist es für jegliche Unternehmer:innen ratsam, sich frühzeitig mit den erforderlichen Formularen und Fristen für die Steuererklärung auseinanderzusetzen. 

Um alle geltenden Abzüge optimal auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden, kann es zudem ratsam sein, professionelle Unterstützung einer Steuerberatung in Anspruch zu nehmen oder auf spezialisierte Software für die Steuererklärung zurückzugreifen. 

Steuererklärung selber machen: die Basics

Die Einkommensteuererklärung ist also ein spezieller Teil der Steuererklärung, der sich auf das Einkommen natürlicher Personen konzentriert und die persönlichen Einnahmen und Ausgaben im steuerlichen Sinne dokumentiert.

Einnahmen in der Steuererklärung

Leiten Sie Ihren eigenen Gastronomiebetrieb, üben selbstständig ein Handwerk aus oder betreiben ein eigenes Einzelhandelsgeschäft? Dann werden in Ihrer Steuererklärung alle Einkünfte erfasst, die im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt wurden. Zu den wichtigsten Einkunftsarten zählen:

  • Einnahmen aus selbstständiger Arbeit: Dazu gehören alle Honorare, Vergütungen und Umsätze, die durch Dienstleistungen oder den Verkauf von Produkten erwirtschaftet werden.

  • Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit: Üben Sie neben Ihrer Selbstständigkeit zusätzlich einen Nebenjob im Angestelltenverhältnis – beispielsweise einen Minijob – aus, müssen Sie diese Einnahmen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ebenfalls in Ihrer Steuererklärung aufführen.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Selbstständige, die ein Gewerbe betreiben, erzielen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Diese unterliegen nicht nur der Gewerbesteuer, sondern auch der Einkommensteuer. Allerdings wird die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen von Personengesellschaften angerechnet.

  • Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit: Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwältinnen, Künstler:innen oder Journalisten sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig. Ihre Einnahmen unterliegen aber der Einkommensteuer und müssen in der Steuererklärung als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ erfasst werden.

Über Einkünfte aus einer selbstständigen Arbeit hinaus, haben Selbstständige oftmals Nebeneinkünfte oder auch Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, die ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Sofern diese ebenfalls mit der selbstständigen Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder zusätzliche Einnahmen generieren, unterliegen laut § 2 Einkommensteuergesetz (EStG) weitere Einkunftsarten der Einkommensteuer. Hierzu zählen

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie

  • sonstige Einkünfte (gemäß § 22 EStG wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Unterhaltsleistungen, Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften oder gelegentlichen Vermietungen, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen).

Ausgaben in der Steuererklärung

Zu den abzugsfähigen Kosten in der Steuererklärung von Selbstständigen zählen alle betrieblichen Kosten, die notwendig sind, um Ihre Einnahmen zu erzielen. Diese Betriebsausgaben mindern den zu versteuernden Gewinn und senken somit die Steuerlast.

Bei allen Kosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen, ist wichtig zu beachten, dass sie in direktem Zusammenhang mit Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit stehen müssen. Zudem sollten Sie sämtliche Belege und Quittungen gut aufbewahren, da das Finanzamt in der Regel Nachweise für alle absetzbaren Kosten verlangt.

Zu den wichtigsten Ausgaben, die Selbstständige in Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen können, zählen: · Mietkosten · Telefon und Internet · Arbeitsmittel · Versicherungen · Firmenwagen · Fahrtkosten · Reisekosten · Verpflegung und Bewirtung · Fortbildungskosten · Marketing · Personalkosten

Mietkosten

Zu den Mietkosten gehören Ausgaben wie Miete, Strom, Wasser, Heizkosten und Reinigungsaufwendungen für Arbeitsräume, sofern diese ausschließlich betrieblich genutzt werden. Heißt, Sie können die Kosten, die Sie aufwenden müssen, um ein Lokal, einen Laden oder eine Werkstatt zu mieten, steuermindernd geltend machen.

Aber auch, wenn Ihre Werkstatt im eigenen Haus untergebracht ist oder Sie im E-Commerce tätig sind und keine Verkaufsräume benötigen und dank Dropshipping auch kein Lager brauchen, können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder andere betrieblich genutzte Räume zumindest anteilig absetzen, sofern es ihren Hauptarbeitsplatz darstellt.

Mietkosten anteilig absetzen

Viele Selbstständige arbeiten von zu Hause im eigenen Arbeitszimmer. Gerade Einzelunternehmer:innen, die keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigen, oder Freiberufler:innen sparen sich auf diese Weise die Kosten für ein Büro oder Ausgaben für einen Arbeitsplatz in einem Coworking Space. Die Kosten, die für Miete, Nebenkosten und Versicherung anfallen, können sie anteilig geltend machen. Anteilig bedeutet, dass die Kosten, die gemessen an der Quadratmeterzahl auf das Arbeitszimmer entfallen, berechnet werden müssen.

Telefon- und Internetkosten

Ausgaben für den Mobilfunkvertrag, Festnetztelefon und Internet können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Werden sie ausschließlich betrieblich genutzt, können Sie Ihre Kommunikationskosten in voller Höhe absetzen. Bei privater Mitnutzung ist allerdings nur der Anteil absetzbar, der für die berufliche Nutzung aufgewendet wird. Dabei können Sie einen Privatanschluss, den Sie auch betrieblich nutzen, pauschal mit 20 % ansetzen. Darüber hinaus müssen Sie den Grad der betrieblichen Nutzung nachweisen.

Gebühren für das Geschäftskonto Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Allerdings bietet es allen Unternehmer:innen – auch ohne gesetzliche Verpflichtung – zahlreiche Vorteile, um Einkünfte und Kosten jederzeit im Blick zu behalten und berufliche und private Einnahmen und Ausgaben sauber voneinander zu trennen. Nutzen Sie ein kostenpflichtiges Geschäftskonto, können Sie die Gebühren von der Steuer absetzen.

Arbeitsmittel

Alles, was Sie für die Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit benötigen, zählt zu den Arbeitsmitteln. Dazu gehören Büroausstattung, Ladeneinrichtung, Büromaterial, Software, Maschinen, Werkzeuge, Arbeitskleidung, Fachliteratur sowie die technische Ausstattung (Smartphone, Telefon, Laptop, Drucker, Kartenterminals oder Kassenlösungen). Bei Anschaffungen, die einen höheren Wert haben, erfolgt der Abzug meist über die sogenannte Abschreibung, bei der die Kosten über mehrere Jahre verteilt werden.

Abschreibung oder geringwertiges Wirtschaftsgut?

Arbeitsmittel, deren Anschaffung mehr als 800 € netto bzw. 952 € brutto kostet, übersteigen die Kostengrenze eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG). Diese Ausgaben werden im Anschaffungsjahr nicht in voller Höhe angesetzt, sondern über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 

Ausgaben für Arbeitsmittel, die Sie mindestens zu 90 % betrieblich nutzen, können Sie in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung geltend machen. In welchem Umfang Sie beispielsweise Smartphone, Laptop oder Tablet absetzen können, hängt vom Anteil der beruflichen Nutzung ab. Bei einer Nutzung über 90 % können Sie den vollen Preis geltend machen. Zwischen 10 und 90 % entsprechend anteilig der beruflichen Nutzung. Gibt es hier keine genauen Aufzeichnungen, können Sie pauschal 50 % der Kosten geltend machen. Bei einer beruflichen Nutzung unter 10 % sind die Kosten für Smartphone, Laptop oder Tablet nicht absetzbar.   

Versicherungen

Betrieblich notwendige Versicherungen wie die Berufshaftpflicht, Rechtsschutzversicherungen, Schutz gegen Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sowie Naturgefahren oder Cyberattacken können ebenfalls abgesetzt werden. Private Versicherungen gehören allerdings nicht in die Betriebsausgaben, sondern können gegebenenfalls als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Firmenwagen von der Steuer absetzen

Wer ein Fahrzeug benötigt, um eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, kann die Kosten für den Firmenwagen von der Steuer absetzen. Welche Kosten in welcher Höhe geltend gemacht werden dürfen, hängt vom Grad der betrieblichen Nutzung ab. Ein Fahrzeug, das Sie zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, zählt zum notwendigen Betriebsvermögen. In diesem Fall können Sie sämtliche Kosten, die für die Anschaffung, den Betrieb, Wartung, Pflege, Reparatur, Kraftstoff, Kfz-Steuern und die Versicherung anfallen, von der Steuer absetzen.

1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Bei der Versteuerung können Sie die 1-%-Regelung anwenden, um den privaten Nutzungsanteil Ihres Fahrzeugs pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises zu versteuern. Alternativ können Sie ein Fahrtenbuch führen, um die tatsächlichen Kosten für die betriebliche Nutzung anzusetzen.  

Bei einer betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs zwischen 10 und 50 % spricht man vom gewillkürten Betriebsvermögen. In diesem Fall entscheiden Sie selbst, ob das Fahrzeug dem Firmenvermögen oder Ihrem privaten Vermögen zugerechnet werden soll. Die Betriebskosten werden auf Grundlage des lückenlosen Fahrtenbuchs anteilig berechnet und den Betriebsausgaben zugerechnet.

Liegt die betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs unter 10 %, wird er dem Privatvermögen zugerechnet. Selbstständige müssen selbst für die Betriebskosten aufkommen und können betrieblich gefahrene Kilometer als Reisekosten geltend machen.  

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Fahrtkosten und Reisekosten

Kosten, die Ihnen Geschäftsreisen – beispielsweise bei Kundenbesuchen, Treffen mit Geschäftspartnern, der Teilnahme an Messen oder anderen Veranstaltungen sowie der Teilnahme an Fortbildungen – entstehen, können von der Steuer abgesetzt werden. Dabei wird zwischen Fahrtkosten und Reisekosten unterschieden. 

Bei Fahrtkosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, haben Sie die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten anzusetzen. In diesem Fall müssen Sie die entstandenen Fahrtkosten belegen – beispielsweise mit Fahrkarten, Flugtickets, Tankquittungen etc. Alternativ setzen Sie eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer an.

Neben den Fahrtkosten können für Geschäftsreisen weitere Ausgaben für Übernachtung und die eigene Verpflegung, den Verpflegungsmehraufwand, abgesetzt werden.

Bewirtungsbelege Um die Ausgaben für ein Geschäftsessen von der Steuer abzusetzen, benötigen Sie einen Bewirtungsbeleg, der bestimmte Angaben wie den Anlass der Bewirtung und die Namen und Firmen der bewirteten Personen enthalten muss, um vor den strengen Augen des Finanzamts Bestand zu haben.

Fortbildung und Weiterbildung

Kosten für Fortbildungen, Seminare und Kurse, die der Weiterentwicklung in der beruflichen Tätigkeit dienen, sind ebenfalls absetzbar. Dazu zählen neben Anfahrts- und Übernachtungskosten auch die Teilnahmegebühren.

Marketing

Kosten für Onlinemarketing wie die Gestaltung einer eigenen Restaurant-Website oder einem eigenen Onlineshop, Social-Media-Profile oder Suchmaschinenoptimierung sind ebenfalls abzugsfähig. Auch Ausgaben für Offlinemaßnahmen wie Visitenkarten, Flyer und andere Marketingmaterialien fallen darunter.

Personalkosten

Beschäftigen Sie in Ihrem Restaurant, im eigenen Handwerksbetrieb oder im Einzelhandel eigene Mitarbeitende, können Sie deren Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben ansetzen. Auch Ausgaben für externe Dienstleister wie eine Steuerberatung oder Honorare für Freiberufler:innen zählen hierzu.

Wie mache ich eine Steuererklärung?

Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler:innen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind dazu verpflichtet, eine elektronische Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Dazu nutzen Sie ELSTER, das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung, das es Ihnen ermöglicht, die Steuererklärung online zu machen. Um ELSTER zu nutzen, müssen Sie sich auf der ELSTER-Website registrieren und können dann die notwendigen Formulare online ausfüllen und übermitteln.

Steuererklärung in Papierform

Wenn die Gewinneinkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit unter 410 € pro Jahr liegen und Sie darüber hinaus auch Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis beziehen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, akzeptiert das Finanzamt Ihre Steuererklärung in Papierform. Die Formulare, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen, erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt. Alternativ finden Sie die Formulare für die Steuererklärung auch online und können sie ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post an das zuständige Finanzamt senden.

Steuererklärung mit einer Software erstellen

Alternativ können Sie eine Software nutzen, um Ihre Steuererklärung zu erstellen und online an das Finanzamt zu übermitteln. Es gibt zahlreiche Steuer-Software-Programme auf dem Markt, die ihnen dabei helfen, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Diese Programme führen durch die einzelnen Schritte und berechnen automatisch die Steuerschuld. 

Steuererklärung selber machen: Schritt für Schritt

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung muss schriftlich erfolgen. Die Erstellung erfolgt in mehreren Schritten. 

Schritt 1: Was benötige ich für die Steuererklärung?

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Belege, die Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen. Dazu gehören:

  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen, Honorarrechnungen, Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalerträge.

  • Belege für Ausgaben: Quittungen und Rechnungen für geschäftliche Ausgaben wie Büromaterial, Arbeitsmittel und Fahrtkosten.

  • Kontoauszüge Ihres Geschäftskontos: Diese dienen zur Überprüfung Ihrer Einnahmen und Ausgaben.

Schritt 2: die richtigen Formulare auswählen

Je nach Ihrer individuellen Situation und Art der Einkünfte müssen Sie die entsprechenden Steuerformulare auswählen. Für die meisten natürlichen Personen ist der Mantelbogen relevant. Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler benötigen zudem weitere Formulare:

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Schritt 3:  Steuererklärung selber machen oder Hilfe in Anspruch nehmen?

Sie haben die Wahl, Ihre Steuererklärung selber zu machen oder die Dienste einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung hängt von der Komplexität Ihrer steuerlichen Angelegenheiten und Ihrem eigenen Wissen ab. Haben Sie vor Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit bei der Steuererklärung die Unterstützung der Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch genommen, müssen Sie als selbstständige Unternehmerin bzw. selbstständiger Unternehmer auf diese Hilfe verzichten. Die Vereine dürfen Personen, die ihr Geld mit einer selbstständigen Tätigkeit verdienen, nur in wenigen Ausnahmefällen (vgl. Haufe) beraten.

Schritt 4: Steuerformulare ausfüllen

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Steuererklärung selbst zu erstellen, müssen Sie die Formulare sorgfältig ausfüllen. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen, Einkünfte und Ausgaben vollständig und korrekt anzugeben.  

Schritt 5: das zu versteuernde Einkommen berechnen

Berechnen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen, indem Sie Ihre Einkünfte zusammenzählen und die absetzbaren Ausgaben davon abziehen. Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Berechnung Ihrer Einkommensteuer

Schritt 6: Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen

Überprüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Zahlen korrekt und vollständig sind. Nutzen Sie eine Steuersoftware oder ELSTER, können Sie einen Plausibilitätscheck durchführen. Fehler oder Ungenauigkeiten können zu Nachzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen.

Schritt 7: Einkommensteuererklärung übermitteln 

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung sorgfältig geprüft haben, können Sie diese über das Online-Portal ELSTER an das Finanzamt übermitteln.

Schritt 8: Belege sorgfältig aufbewahren

Bewahren Sie alle Belege und Dokumente sorgfältig gemäß der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf, da das Finanzamt im Nachhinein Prüfungen durchführen kann. Die sogenannte Betriebsprüfung – beispielsweise in der Gastronomie – kann sowohl in gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie bei Selbstständigen, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, durchgeführt und kann neben Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer oder Körperschaftsteuer auch die Einkommensteuer umfassen.

Schritt 9: Steuerbescheid prüfen

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, prüft das Finanzamt Ihre Unterlagen und sendet Ihnen einen Steuerbescheid zu. Wie lange es dauert, bis Sie einen Steuerbescheid für Ihre Steuererklärung erhalten, hängt vom jeweiligen Finanzamt ab. In der Regel ergeht der Bescheid innerhalb von acht Wochen nach Einreichung der Steuererklärung. In diesem Steuerbescheid wird festgelegt, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten. Prüfen Sie diesen Bescheid sorgfältig, um fehlerhafte Nachzahlungen zu vermeiden.

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Steuererklärung selber machen oder Steuerberatung beauftragen?

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Steuererklärung selbst machen oder eine Steuerberatung beauftragen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Wenn Ihre finanziellen Angelegenheiten einfach und überschaubar sind, können Sie die Steuererklärung in der Regel selber machen. Bei komplexeren Sachverhalten oder Unsicherheiten kann die Unterstützung einer Steuerberatung jedoch sinnvoll sein, um Steuervorteile zu nutzen und mögliche Fehler zu vermeiden.

Entscheiden Sie sich dafür, eine Steuerberatung zu beauftragen, achten Sie darauf, die passende Steuerberaterin bzw. den passenden Steuerberater für Ihr Business zu finden. Sie oder er sollte nicht nur im Steuerrecht fit und auf dem neuesten Stand der Technik sein, sondern sich auch mit den speziellen Anforderungen Ihrer Branche auskennen. Ihr Handwerksbetrieb ist auf der Suche nach der passenden Steuerberatung? Lesen Sie in unserem Ratgeber, worauf es bei der Suche ankommt.

Frist für die Steuererklärung

In Deutschland gelten bestimmte Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Die allgemeine Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. Das bedeutet, die Frist für die Steuererklärung 2024 endet spätestens am 31. Juli 2025 und muss bis dahin beim Finanzamt eingereicht werden.

Wenn Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragt haben, gelten abweichende Fristen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung durch eine Steuerberatung endet erst am 28. Februar des übernächsten Jahres. Beispielsweise wäre die Frist für die Steuererklärung 2024, die von einem Steuerberater erstellt wird, der 28. Februar 2026. 

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Fristverlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der regulären Abgabefrist beantragt werden. In der Regel gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung, wenn triftige Gründe vorliegen, die die Einhaltung der Frist unmöglich machen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie auf fehlende Unterlagen warten. Welche Unterlagen Sie für Ihre Steuererklärung benötigen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Steuererklärung rückwirkend abgeben

Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend eingereicht werden. Besteht die Pflichtveranlagung, müssen Sie die jeweiligen Abgabefristen einhalten. 

Wenn Sie die reguläre Abgabefrist nicht einhalten und keine Fristverlängerung beantragen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erheben. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Dauer der Verspätung ab und kann erheblich sein. 

Wer seine Steuererklärung frühzeitig vorbereitet und die Abgabefristen einhält, vermeidet nicht nur Verspätungszuschläge, sondern kann auch auf eine schnellere Bearbeitung und Rückerstattung von zu viel gezahlter Steuern hoffen. 

Die Abgabefristen für die Steuererklärung im Überblick

Bis wann muss die Steuererklärung 2023 abgegeben werden?

Bis wann muss die Steuererklärung 2024 abgegeben werden?

31. Juli 2024, mit Steuerberatung: 28. Februar 2025

31. Juli 2025, mit Steuerberatung: 28. Februar 2026

Steuererklärung für Unternehmer:innen – erfolgreich und einfach erledigen

Die Steuererklärung ist für Unternehmer:innen Pflicht. Entsprechend sollten Sie mit den Basics vertraut sein und Fristen kennen, um Ihren steuerlichen Pflichten sorgfältig nachzukommen und Fehler zu vermeiden.

Ob Sie Ihre Steuererklärung selber machen oder eine Steuerberatung beauftragen, hängt von der Komplexität Ihrer Angelegenheiten und Ihrem eigenen Steuer-Know-how ab. Ein Steuerberater kann bei komplexen Situationen wertvolle Unterstützung bieten und dazu beitragen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen und Steuervorteile optimal nutzen.

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