Berufsgenossenschaften in Deutschland: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für Unternehmen

Alles über den gesetzlichen Unfallschutz in Handwerk, Gastronomie und Einzelhandel.

Veröffentlicht • 28.11.2024 | Aktualisiert • 28.11.2024

Berufsgenossenschaften in Deutschland: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für Unternehmen
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Alles über den gesetzlichen Unfallschutz in Handwerk, Gastronomie und Einzelhandel.

Veröffentlicht • 28.11.2024 | Aktualisiert • 28.11.2024

In Deutschland sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einer Berufsgenossenschaft zu sein, da diese Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Diese Verpflichtung gilt auch für das Handwerk, die Gastronomie und den Einzelhandel. Die Mitgliedschaft dient dem Schutz der Beschäftigten bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. 

Während Arbeitnehmende grundsätzlich automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, sind die meisten Selbstständigen nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet. Unternehmerinnen und Unternehmer im Handwerk, in der Gastronomie und im Einzelhandel müssen eine freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft abschließen, wenn sie sich selbst versichern wollen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was Berufsgenossenschaften sind, welche Berufsgenossenschaft für welche Berufsgruppen zuständig sind, was ihre Aufgaben sind, wer zur Mitgliedschaft verpflichtet ist, welche Vorteile die freiwillige Mitgliedschaft Selbstständigen bietet und was die Mitgliedschaft kostet.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und spielen als Säule des deutschen Sozialversicherungssystems eine entscheidende Rolle dabei, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 

Sie wurden gegründet, um Arbeitnehmende und Selbstständige vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie deren Folgen zu schützen. So trägt die gesetzliche Unfallversicherung maßgeblich dazu bei, Arbeitsplätze sicherer zu gestalten sowie die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden zu gewährleisten.

Im Falle eines Arbeitsunfalls oder im Krankheitsfall bieten Berufsgenossenschaften schnelle und effiziente Hilfe, indem sie Betroffene medizinisch, beruflich, sozial und finanziell unterstützen.  

Sie sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen durch die Mitgliedsbeiträge. 

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Welche Aufgaben erfüllen Berufsgenossenschaften?

Die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaften besteht darin, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, Arbeitsunfälle zu verhindern und im Fall eines Unfalls oder einer Berufskrankheit angemessene Versorgung und Unterstützung der Versicherten sicherzustellen.

Zu den zentralen Aufgaben, die von Berufsgenossenschaften wahrgenommen werden, zählen:

  • Arbeitssicherheit und Unfallprävention: Berufsgenossenschaften entwickeln und fördern Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie setzen Sicherheitsstandards und -richtlinien fest und bieten Schulungen und Beratung für Unternehmen und deren Beschäftigte an, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken.

  • Unfallversicherung: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit decken Berufsgenossenschaften die Kosten für die medizinische Versorgung, Rehabilitation und gegebenenfalls Rentenzahlungen an die Betroffenen. Dies umfasst auch die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien und Arbeitsunfähigkeitsleistungen.

  • Rehabilitation: Berufsgenossenschaften unterstützen die Rehabilitation von Verletzten oder Erkrankten, um ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu fördern. Dies kann sowohl medizinische als auch berufliche Rehabilitation beinhalten.

  • Präventionsmaßnahmen: Berufsgenossenschaften fördern die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen und Organisationen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, technische Sicherheitsmaßnahmen und die Entwicklung einer gesunden Arbeitsumgebung.

  • Beratung und Unterstützung: Sie bieten Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen und Schulungen.

  • Forschung und Statistik: Berufsgenossenschaften betreiben Forschung und sammeln Daten, um Trends in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu analysieren. Dies hilft bei der Entwicklung von präventiven Maßnahmen.

Wie lange zahlt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall?

Die Berufsgenossenschaft hat das Ziel, die Gesundheit der Verletzten oder des Verletzten wiederherzustellen und die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu unterstützen. Die Dauer, bis dieses Ziel nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erreicht ist, kann je nach den individuellen Umständen und der Art des Unfalls variieren.

Grundsätzlich übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die akute medizinische Versorgung, sobald ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit festgestellt wird. Dies umfasst die notwendigen ärztlichen Behandlungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitation, um die Verletzungen zu behandeln und die Genesung zu fördern.

Zudem haben Versicherte, die aufgrund des Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig sind, Anspruch auf Verletztengeld oder Übergangsgeld. Diese Leistungen dienen dazu, den Verdienstausfall während der Genesung zu kompensieren. Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt anbieten. 

Bei schwerwiegenden Verletzungen oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit kann die Berufsgenossenschaft Rentenzahlungen oder Entschädigungen leisten. Die Dauer und Höhe dieser Leistungen sind von der Art und dem Grad der Behinderung sowie den individuellen Umständen abhängig.

Die genaue Dauer und Art der Leistungen hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzung, der Heilungsprozess und die individuellen Umstände des Unfallopfers. Es ist wichtig, dass sich die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzt, um die spezifischen Leistungen und die Dauer der Zahlungen zu klären.

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Berufsgenossenschaft in Handwerk, Gastronomie und Einzelhandel

Für Unternehmen im Handwerk, in der Gastronomie und im Einzelhandel ist die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtend. Je nach Branche gibt es unterschiedliche Berufsgenossenschaften, die für spezifische Sektoren zuständig sind:

Die Berufsgenossenschaft übernimmt nicht nur die Absicherung der Beschäftigten bei Unfällen, sondern auch eine wichtige Rolle bei der Unfallprävention. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten zudem prüfen, ob eine freiwillige Versicherung für sich selbst sinnvoll ist.

Überblick: Welche Berufsgenossenschaften gibt es?

Es wird zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unterschieden. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) organisiert. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, vereint. Hier gibt es insgesamt neun Berufsgenossenschaften, die für unterschiedliche Branchen, Bereiche und Industriezweige zuständig sind. 

Unfallkassen Neben den Berufsgenossenschaften sind auch die Unfallkassen für die Kommunen, Bundesländer und die Bundesbehörden unter dem Dach der DGUV vereint. Die Unfallversicherungsträger gliedern sich in insgesamt 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sowie vier Feuerwehr-Unfallkassen und der Unfallversicherung Bund und Bahn.

Außerdem ist die DGUV regional in sechs Landesverbände gegliedert, die Aufgaben im Bereich der Prävention und Rehabilitation auf regionaler Ebene übernehmen.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist für eine große Bandbreite an Unternehmen und deren Beschäftigten zuständig. Dazu zählen:

  • Versicherungen

  • Verwaltungen

  • Freiberufler

  • Rechtsanwälte

  • Steuerberater

  • Ingenieure

  • Architekten 

  • Unternehmen der IT-Branche

  • Bildungseinrichtungen

  • Beratungsunternehmen

  • Sicherheitsunternehmen

  • Zeitarbeitsunternehmen

  • Werbeunternehmen

  • Unternehmen für Freizeitgestaltung, Kunst und Kultur

  • Tourismusunternehmen

  • Sportunternehmen

  • Unternehmen der Hausbesorgung

  • Religions- / Weltanschauungsgemeinschaften

  • Unternehmen, in denen keramische Erzeugnisse, Porzellan oder Glas hergestellt werden

  • Straßen-, Stadt-, Hoch- und Untergrund-, Berg-, Seil- und Eisenbahnen

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) versichert Unternehmen und Beschäftigte im Groß- und Einzelhandel. Hierzu zählen Beschäftigte in Supermärkten, Kaufhäusern, Fachgeschäften und anderen Einzelhandelsbetrieben sowie Arbeitnehmende in Großhandelsunternehmen, die Waren in großen Mengen an Einzelhändler, Gewerbetreibende oder andere Großhändler verkaufen.

Sie umfasst zudem Unternehmen aus der Logistik und dem Lagerwesen und deren Beschäftigte wie Mitarbeitende, die in Logistikzentren, Lagerhäusern und Warenverteilzentren tätig sind und für die Lagerung, den Transport und die Verteilung von Waren verantwortlich sind. 

Kurier- und Paketdienste sind ebenfalls Mitglieder in der BGHW. Das schließt Arbeitnehmende ein, die in der Zustellung von Paketen und Kurierdiensten arbeiten.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Unternehmen und deren Beschäftigte im Gastgewerbe, der Gastronomie und der Nahrungsmittelbranche sind in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versichert. Zur Nahrungsmittelbranche gehören Unternehmen und Beschäftigte, die in der Herstellung, Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, wie Lebensmittelproduzenten, Bäckereien, Metzgereien, Molkereien und Lebensmittelhandel. Das Gastgewerbe umfasst Unternehmen und Beschäftigte in Restaurants, Hotels, Cafés, Bars und Cateringunternehmen.

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist für einen großen Teil des Handwerks zuständig. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten in der Bauwirtschaft zugeschnitten und schließt neben Handwerkerinnen und Handwerkern eine breite Palette von Berufen und Tätigkeiten ein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Facharbeiter:innen, Hilfsarbeiter:innen und Handwerker:innen, die auf Baustellen arbeiten, wie Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tiefbauarbeiter und viele andere

  • Bauleitende Angestellte wie Ingenieure, Architekten oder Bauleiter

  • Unternehmer:innen und Unternehmen, die im Bauwesen tätig sind, sowie deren Beschäftigte

  • Auszubildende im Baugewerbe 

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) deckt eine breite Palette von Berufen und Tätigkeiten in den Branchen Holz und Metall ab. Hierzu zählen:

  • Holzbranche: Unternehmen und Beschäftigte, die in der Holzverarbeitung, der Möbelproduktion, der Sägewerksindustrie und anderen holzverarbeitenden Bereichen tätig sind.

  • Metallbranche: Unternehmen und Arbeitnehmer aus der Metallindustrie, wie zum Beispiel Metallverarbeitung, Metallbau, Maschinenbau und Schweißereien.

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) deckt die Wirtschaftszweige Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse ab. Zu den Versicherten zählen unter anderem:

  • Unternehmen und Beschäftigte der Energiebranche (Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung) wie Mitarbeitende von Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern.

  • Unternehmen und Beschäftigte aus dem Textilgewerbe und der Textilindustrie, einschließlich der Herstellung und Verarbeitung von Textilien.

  • Die Elektroindustrie und Elektrohandwerksbetriebe sowie alle, die in der Herstellung und Installation elektrischer Anlagen und Geräte tätig sind.

  • Unternehmen und Beschäftigte der Medien- und Druckindustrie, in der die Herstellung von Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medienerzeugnissen erfolgt. Dazu gehören auch Unternehmen, die im Bereich Druck- und Verlagswesen tätig sind.

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist zuständig für die Versicherung von Unternehmen und Beschäftigten in der Rohstoff- und chemischen Industrie sowie für die Steinbruch- und Bergbauindustrie.

  • Zur chemischen Industrie gehören Unternehmen und Arbeitnehmende, die in der Herstellung, Verarbeitung und dem Handel von chemischen Produkten tätig sind, einschließlich Chemieunternehmen, Pharmaunternehmen und Hersteller von Chemikalien. Die Rohstoffindustrie umfasst Unternehmen und Beschäftigte, die in der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen wie Erzen, Mineralien, Baustoffen und anderen Materialien tätig sind.

  • Unternehmen und Beschäftigte, die im Bergbau und im Gesteinsabbau in Steinbrüchen und Gruben beschäftigt sind, zählen zur Steinbruch- und Bergbauindustrie.

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

Die BG Verkehr betreut die Verkehrswirtschaft (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, Luftverkehr). Dies schließt Transportunternehmen, Speditionen, Busunternehmen, Schifffahrtsgesellschaften und Fluggesellschaften ein. Sie betreut ebenfalls Unternehmen und Beschäftigte in der Zustellung von Post, Paketen und Kuriersendungen sowie in der Logistik und Lagerung von Waren, ebenso Unternehmen und Beschäftigte im Telekommunikationssektor (einschließlich Installation und Wartung von Telekommunikationsnetzwerken und -diensten).

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Für Unternehmen und deren Beschäftigte im Bereich des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege ist die BGW zuständig. Sie bietet Unternehmen und Beschäftigten im Gesundheitssektor (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Zahnarztpraxen und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen) wie Ärzten, Krankenschwestern, Pflegekräften, Therapeuten und medizinischem Personal Unterstützung in Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Unfallversicherung. 

Einrichtungen und Dienstleister im Bereich der Sozialarbeit und Wohlfahrtspflege wie Altenheime, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und weitere soziale Dienstleister werden ebenfalls von der BGW betreut. 

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Wer ist zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Selbstständige, die eigene Mitarbeitende beschäftigen, zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtet. Dies schließt sowohl Arbeitnehmende in Vollzeit als auch in Teilzeit, geringfügig Beschäftigte (Minijobber) und Aushilfen sowie Auszubildende ein. Die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeitenden.

Berufsgenossenschaft: Pflicht für Kleingewerbe?

Der Begriff Kleingewerbe bezeichnet Unternehmen, die aufgrund ihres eingeschränkten Geschäftsumfangs keine Kaufmannseigenschaft aufweisen. Der eingeschränkte Geschäftsumfang eines Gewerbebetriebes erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Das bedeutet, es ist keine kaufmännische Buchführung und Bilanzierung, Vertretung oder Haftung erforderlich.

Das befreit Kleingewerbetreibende aber nicht von der Pflicht, sich gemäß § 192 Sozialgesetzbuch VII bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt von der Branche ab, in der ein Kleingewerbe tätig ist.

Berufsgenossenschaft: Pflicht für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmen profitieren unter bestimmten Umständen von Besonderheiten im Steuerrecht – insbesondere bei der Umsatzsteuer. Wenn ihre Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 € waren und im aktuellen Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen werden, können sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sich vom Finanzamt von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.

Das befreit Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer aber nicht von der Pflicht, ihr Unternehmen und ihre Angestellten bei der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft anzumelden.

Ausnahmeregelungen

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Mitgliedschaftspflicht. Kleinstbetriebe mit nur wenigen Mitarbeitenden können unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft befreit sein. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen variieren je nach Berufsgenossenschaft und werden in den Satzungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft festgelegt.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

In der Regel geben die Gewerbeämter bei der Anmeldung eines Unternehmens die Gründungsinformationen an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter. Zählt Ihr Unternehmen zu den Pflichtmitgliedern, wird es automatisch angemeldet. Um sicherzugehen, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden ordnungsgemäß versichert sind, ist es ratsam, sich innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit selbst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. 

Berufsgenossenschaft: Was gilt für Selbstständige?

Selbstständige fallen nicht unter die Sozialversicherungspflicht und müssen sich selbst um einen angemessenen Versicherungsschutz kümmern. Eine Krankenversicherung ist in jedem Fall Pflicht, in einigen Berufen besteht zudem eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. 

In Bezug auf die Berufsgenossenschaft gilt in der Regel, dass selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Freiberufler:innen ohne eigene Angestellte nicht zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft verpflichtet sind. Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich beispielsweise im Handwerk selbstständig machen, ihr eigenes Restaurant oder ihren eigenen Laden eröffnen, sind nur dann dazu verpflichtet, sich in der Berufsgenossenschaft anzumelden, wenn sie eigene Mitarbeitende einstellen.

Ausnahmen bilden Personen, die selbstständig im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, wie Hebammen, Physiotherapeuten oder Logopäden sowie Hausgewerbetreibende oder Selbstständige in der Landwirtschaft. Alle anderen Einzelunternehmerinnen oder -unternehmer können sich freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. 

Während Pflichtmitglieder automatisch – kraft Gesetzes – versichert sind, müssen Unternehmerinnen oder Unternehmer, die sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern wollen, selbst einen schriftlichen Antrag bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger einreichen. Das gilt auch für Freiberufler:innen: Da sie nicht als Gewerbetreibende gelten und sich entsprechend nicht beim Gewerbeamt anmelden, müssen sie selbst auf die zuständige Berufsgenossenschaft zugehen.

Welche Vorteile bietet die Berufsgenossenschaft freiwillig Versicherten?

Selbstständige, die keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigen, können also freiwillig Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden. Die freiwillige Mitgliedschaft bietet einige Vorteile: Freiwillige Mitglieder haben den gleichen Anspruch auf Versicherungsschutz sowie umfangreiche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen und sozialen Teilhabe sowie Pflege- und Geldleistungen wie Pflichtmitglieder.

Das bedeutet, sie sind im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gut abgesichert, was die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation betrifft. Zudem erhalten sie Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, um Unfälle zu verhindern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies kann langfristig dazu beitragen, Gesundheit und Produktivität zu erhalten.

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Was kostet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft?

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für die Beschäftigten eines Unternehmens werden in voller Höhe vom Arbeitgebenden bezahlt. Die Höhe der Beiträge belaufen sich auf einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbruttolohns oder -gehalts eines Jahres. Sie dienen der Unfallversicherung sowie Präventionsmaßnahmen, Schulungen und Beratungsdiensten, die dazu beitragen, 

Arbeitsunfälle zu verhindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Beitragshöhe für freiwillig Versicherte

Bei Selbstständigen, die sich freiwillig in der Berufsgenossenschaft versichern, ergibt sich die Höhe des Mitgliedsbeitrages aus der Höhe der Versicherungssumme, der branchenabhängigen Gefahrenklasse sowie dem Umlagefaktor 1.000. 

Wie hoch die Kosten der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft tatsächlich ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Branche, der Unternehmensgröße und der Art der Tätigkeiten, die im Unternehmen ausgeübt werden, ab. 

Die Beiträge werden normalerweise auf Grundlage der sogenannten „Gefahrklassen“ berechnet, die die Risikostufe der jeweiligen Branche und der Tätigkeiten widerspiegeln. Im Handwerk und der Gastronomie ist das Verletzungsrisiko beispielsweise deutlich höher als im Einzelhandel. Je höher das Unfallrisiko in einer Branche oder einem Unternehmen ist, desto höher sind in der Regel die Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Fazit: Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung

Insgesamt bieten Berufsgenossenschaften eine wichtige Unterstützung für Selbstständige und deren Beschäftigte, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und im Ernstfall schnell und kompetent zu handeln. Die Mitgliedschaft kann dazu beitragen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und die langfristige Gesundheit und Produktivität zu gewährleisten. 

Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Kosten der Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft, um von den angebotenen Leistungen zu profitieren und sich und Ihre Angestellten zu schützen.

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