Schwarzarbeit im Handwerk: Formen, Auswirkungen, Prävention

Schwarzarbeit ist unethisch, illegal und schadet der Reputation der Handwerksbranche.

Schwarzarbeit im Handwerk

Schwarzarbeit im Handwerk: Formen, Auswirkungen, Prävention

Schwarzarbeit ist unethisch, illegal und schadet der Reputation der Handwerksbranche.

Nahezu alle Branchen – darunter auch das Handwerk – sind in Deutschland von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen. Wer schwarz arbeitet oder illegal Personen beschäftigt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben und macht sich damit strafbar und muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. In diesem Beitrag wollen wir die Ursachen, Auswirkungen und Risiken von Schwarzarbeit im Handwerk beleuchten und zeigen, wie Sie Schwarzarbeit verhindern und melden können.

Schwarzarbeit hat viele Facetten

Schwarzarbeit bezeichnet in der Regel illegale, nicht angemeldete und nicht versteuerte Erwerbstätigkeiten. Sie findet außerhalb der offiziellen Wirtschaft und abseits der geltenden gesetzlichen Regelungen statt. Typischerweise erfolgt Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung ohne Anmeldung beim Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern, was dazu führt, dass keine Steuern entrichtet werden.

Damit hat Schwarzarbeit weitreichende negative Konsequenzen für den Staatshaushalt. Hinzu kommt, dass Schwarzarbeit die soziale Absicherung der Arbeitnehmenden gefährdet. Da keine Beiträge zur Renten- und Sozialversicherung gezahlt werden, bleiben bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und im Alter die Sozialleistungen aus.

Gleichzeitig führt sie zu Wettbewerbsverzerrungen. Ein gewerblicher Handwerksbetrieb, der Arbeiten unter der Hand verrichtet, zahlt keine Steuern und leistet keinen Sozialabgaben für seine Angestellten. Hinzu kommt, dass die Angestellten häufig nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Dadurch können sie Arbeiten zu einem günstigeren Preis anbieten und damit die Preise der Wettbewerber deutlich unterbieten. Betriebe, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten, können unter diesen Bedingungen nicht mithalten, was am Ende legale Arbeitsplätze vernichtet. Nicht selten werden zudem ausländische Arbeiter:innen beschäftigt, die keine gültige Arbeitsgenehmigung oder einen Aufenthaltstitel besitzen. Handelt es sich dabei um ungelernte Kräfte, können auch die Qualität der Arbeit sowie die Sicherheit von Dienstleistungen oder Produkten unter der Schwarzarbeit leiden.

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Was fällt unter den Begriff „Schwarzarbeit“?

Fällt der Begriff „Schwarzarbeit“, denken viele zunächst an Arbeiten, die unter der Hand und ohne Rechnung gegen Barzahlung ausgeführt werden. Arbeitgeber melden ihre Angestellten nicht an, um die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu umgehen. Ein System, das leider besonders häufig im Handwerk, insbesondere im Baugewerbe Anwendung findet. Tatsächlich fallen aber noch mehr Handlungen oder Unterlassungen unter den Tatbestand der Schwarzarbeit. Hierzu zählen

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen,

  • Steuerhinterziehung,

  • Verstoß gegen gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen (bspw. Zahlung des Mindestlohns),

  • Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug (bspw. Empfänger von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen, die zusätzliche Einkünfte nicht melden),

  • illegale Beschäftigung von Ausländern (Nicht-EU-Bürger, die über keinen Aufenthaltstitel verfügen),

  • illegale Überlassung von Arbeitnehmenden, die ohne Verleiherlaubnis eingesetzt werden sowie

  • organisierte Formen von Schwarzarbeit, die das Ziel haben, fingierte Leistungen als Aufwand in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen, um daraus Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

Schwarzarbeit im Handwerk

Handwerkerinnen und Handwerker, die ihren Betrieb nicht als Gewerbe anmelden oder sich nicht in die Handwerksrolle eintragen lassen, leisten ebenfalls Schwarzarbeit.

Das Gleiche gilt für Handwerkerinnen und Handwerker, die neben ihren Einkünften aus einem ordnungsgemäß angemeldeten Angestelltenverhältnis regelmäßig zusätzliche Einkünfte aus unangemeldeten Arbeiten erzielen, die sie ohne Rechnung gegen Barzahlung erledigen.

Schwarzarbeit ist strafbar!

Schwarzarbeit verursacht enorme finanzielle Schäden. Dies betrifft nicht nur den Dienstleistungssektor, sondern auch das Handwerk, die Bauwirtschaft sowie viele andere Branchen. In Deutschland beispielsweise ist im Jahr 2022 ein Schaden in Höhe von rund 686 Millionen Euro durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entstanden. Daher gibt es in vielen Ländern Bemühungen, Schwarzarbeit durch rechtliche Maßnahmen, Kontrollen und Aufklärung zu bekämpfen.

In Deutschland regelt das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, auch Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannt, was als Verstoß gegen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Bestimmungen gilt. Die Überprüfung, ob sich die Betriebe an die Vorschriften halten, erfolgt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK), die dem deutschen Zoll untersteht.

Was sind die Ursachen von Schwarzarbeit im Handwerk?

Die Ursachen von Schwarzarbeit im Handwerk sind vielfältig und können durch verschiedene wirtschaftliche, gesellschaftliche und individuelle Faktoren beeinflusst werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft preissensibel und suchen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oft nach kostengünstigeren Alternativen. Wenn Kunden hohe Preise scheuen, könnten Handwerksbetriebe Schwarzarbeit anbieten, um den Erwartungen an günstigere Preise gerecht zu werden.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, kann der hohe Konkurrenzdruck, der die Handwerksbranche prägt, Betriebe zudem dazu verleiten, Schwarzarbeit als Mittel zur Kostensenkung einzusetzen, um mit anderen Unternehmen konkurrieren zu können. Oder Handwerksbetriebe geraten in Phasen mit geringer Auftragslage in Versuchung, Schwarzarbeit anzunehmen, um ihre Einnahmen zu stabilisieren.

Es muss aber nicht immer Absicht dahinterstecken: Das deutsche Steuersystem ist komplex und nicht immer klar verständlich. Wer sich hier überfordert fühlt, mag in der Schwarzarbeit eine vermeintlich einfachere Lösung suchen. Hinzu kommt, dass einige Handwerkerinnen und Handwerker möglicherweise nicht ausreichend über die rechtlichen Konsequenzen und negativen Auswirkungen von Schwarzarbeit informiert sind. Eine unzureichende Sensibilisierung kann dazu beitragen, dass Schwarzarbeit als akzeptable Praxis betrachtet wird. Mangelnde Kontrollen und Sanktionen können zusätzlich dazu führen, dass Schwarzarbeit als risikoarm wahrgenommen wird. Wenn die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, gering ist, steigt häufig die Verlockung.

Die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit erfordert daher nicht nur rechtliche Maßnahmen, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Handwerksbetrieben, zur Vereinfachung von Steuerregelungen und zur Aufklärung über die Risiken und Konsequenzen von Schwarzarbeit.

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Die Risiken und negative Auswirkungen von Schwarzarbeit

Die Handwerksbranche in Deutschland ist von großer Bedeutung für die Wirtschaft. Entsprechend birgt Schwarzarbeit im Handwerk Risiken, die nicht nur die betroffenen Betriebe, sondern die gesamte Wirtschaft beeinflussen können. Neben den Steuereinnahmen, die dem Staat entgehen, dem Schaden für die Sozialversicherung und der Verzerrung des Wettbewerbs gibt es weitere weitreichende negative Auswirkungen.

Mangelnde Qualität und Sicherheitsrisiken

Hierzu zählen beispielsweise Qualitätsmangel und Sicherheitsrisiken. Schwarzarbeit geht oft mit mangelnder Kontrolle und Aufsicht einher. Dies kann zu Qualitätsmängeln bei den erbrachten Leistungen führen. Im Handwerk sind präzise Arbeit und die Einhaltung von Sicherheitsstandards von entscheidender Bedeutung. Schwarzarbeit kann diese Standards gefährden und das Risiko von Unfällen und Schäden erhöhen.

Verlust der Reputation und Vertrauen

Dieser Umstand hat großen Einfluss auf die Reputation der Handwerksbranche. Betriebe, die sich auf Schwarzarbeit einlassen, nehmen den Verlust ihrer Reputation in Kauf. Kunden legen großen Wert auf Zuverlässigkeit und Qualität. Betriebe, die in Schwarzarbeit verwickelt sind, riskieren, dieses Vertrauen zu verlieren, was langfristige Auswirkungen auf ihren Ruf hat. Kundengewinnung und Kundenbindung werden dadurch erheblich erschwert.

Strafrechtliche Konsequenzen

Zudem müssen Handwerkerinnen und Handwerker, die sich auf Schwarzarbeit einlassen, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Schwarzarbeit ist nicht nur unethisch, sondern auch illegal. Geldstrafen, Haftstrafen und der Entzug von Handwerkskarte sind mögliche Sanktionen, die nicht nur individuelle Existenzgrundlagen bedrohen, sondern auch das Ansehen der gesamten Branche beeinträchtigen.

Inhaber:innen von Handwerksbetrieben oder gewerbliche Auftraggeber, die Arbeitnehmer:innen nicht bei der Sozialversicherung anmelden, kein Gewerbe angemeldet haben und ihre Umsätze und Einkünfte nicht ordnungsgemäß versteuern, handeln gesetzwidrig. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden kann. Zudem müssen hinterzogene Steuern und nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge nachträglich abgeführt werden. Je nachdem, wie lange und in welchem Umfang ein Handwerksbetrieb Schwarzarbeit geleistet hat, kommt hier eine stattliche Summe raus. Zusätzlich droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Aber nicht nur Arbeitgeber:innen können bestraft werden. Arbeitnehmer:innen, die sich mit ihrem Handwerk nach Feierabend oder am Wochenende schwarz etwas dazu verdienen, erwarten die gleichen Strafen wie Arbeitgeber:innen. Haben sie zudem den Betrieb, in dem sie angestellt sind, nicht über die zusätzliche Tätigkeit informiert, riskieren sie zudem eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung.

Bußgeldkatalog Schwarzarbeit Schwarzarbeit verstößt gegen zahlreiche rechtliche Bestimmungen. U. a. erfüllt es den Tatbestand des Beitragsbetrugs, der Verletzung der Pflicht zur Rechnungslegung, die Hinterziehung von Lohn und Steuern oder den Verstoß gegen das SchwarzArbG.

Eine Übersicht, welche Strafen bei Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die Abgabenordnung (AO), das Arbeiterüberlassungsgesetz (AÜG), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) drohen, finden Sie im Bußgeldkatalog Zoll.

Übrigens drohen auch Privatpersonen, die Schwarzarbeit in Anspruch nehmen und damit fördern, Strafen. Unabhängig davon, ob es sich um kleine Reparaturen, Gartenarbeit oder Hausarbeit handelt, müssen sie sich davon überzeugen, dass eine Arbeitskraft ordnungsgemäß angemeldet ist. Zudem müssen sie eine Rechnung verlangen, diese mindestens zwei Jahre aufbewahren und auf Verlangen der Behörden vorlegen.

Schwarzarbeit melden

Im Kampf gegen die Schwarzarbeit führt die FSK Kontrollen bei verdächtigen Betrieben durch. Sie ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume – auch ohne Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers – zu betreten, die Personalien anwesender Personen zu überprüfen und sie zu ihrem Beschäftigungsverhältnis zu befragen sowie beschäftigungsrelevante Unterlagen einzusehen.

Darüber hinaus sind sie bei der Aufdeckung und Bekämpfung der Schwarzarbeit auf Hinweise angewiesen. Wer von illegalen Beschäftigungsverhältnissen oder Schwarzarbeit in Betrieben weiß, kann die Verstöße beim Zoll sowohl namentlich als auch anonym melden. Entweder direkt beim Hauptzollamt, Unterabteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit, oder online über ein Kontaktformular.

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Präventive Maßnahmen gegen Schwarzarbeit im Handwerk

Schwarzarbeit stellt eine illegale Praxis dar, die nicht nur das Vertrauen der Kunden in die Handwerksbranche gefährdet. Handwerksbetriebe, die sich an die Regeln halten, leiden unter unfairem Wettbewerb. Die Folge: Legale Arbeitsplätze gehen verloren. Es gibt jedoch Maßnahmen, die Handwerker:innen ergreifen können, um sich selbst, den eigenen Betrieb und damit die gesamte Branche vor den negativen Auswirkungen der Schwarzarbeit zu schützen.

Arbeitgeber:innen

Arbeitnehmer:innen

Melden Sie Ihren Handwerksbetrieb beim Gewerbeamt an und lassen Sie es in die Handwerksrolle eintragen

Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber Sie ordnungsgemäß anmeldet und die Lohnsteuer sowie die Beiträge zur Sozialversicherung abführt

Melden Sie Ihre Mitarbeitenden ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung an

Bestehen Sie auf den Mindestlohn und die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen

Überprüfen Sie bei ausländischen Fachkräften, ob sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels und einer Arbeitsgenehmigung sind

Melden Sie Arbeitgeber:innen, die sich nicht an die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen halten

Lassen Sie sich die Arbeitnehmerüberlassung bestätigen

Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen, informieren Sie die zuständigen Stellen über zusätzliche Einnahmen, die Sie bspw. mit einem Minijob im Handwerk erzielen

Halten Sie sich an die Mindestarbeitsbedingungen (bspw. den Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde)

Arbeiten Sie nebenbei auf eigene Rechnung, melden Sie sich beim Gewerbeamt und der Handwerksrolle an (gilt nicht für Gefälligkeiten, bspw. für kleine Reparaturen bei Freunden oder Familie)

Stellen Sie Ihren Kunden für jede Leistung und Lieferung eine korrekte Rechnung aus

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Nebentätigkeiten, um eine Abmahnung oder die Kündigung zu vermeiden

Lehnen Sie Aufträge, die unter der Hand bezahlt werden, ab

Führen Sie immer einen gültigen Personalausweis, Pass oder Passersatz mit sich und zeigen ihn bei Kontrollen vor

Sorgen Sie für eine ordnungsgemäße Buchführung im Unternehmen (dazu gehört auch die Kassenbuchführung, wenn Sie Bargeldzahlungen akzeptieren)

Melden Sie Verdachtsfälle den zuständigen Behörden

Stellen Sie sicher, dass für mögliche Überprüfungen durch die FSK alle erforderlichen Unterlagen (bspw. Namensliste aller Arbeitnehmenden, Arbeitszeitnachweise, Lohnabrechnungen, Zahlungsbelege für Sozialbeiträge etc.)

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

Klären Sie Unsicherheiten in Bezug auf steuerliche Regelungen mit Ihrer Steuerberatung

Nutzen Sie die Angebote der Handwerkskammern, um sich zu informieren

Melden Sie Verdachtsfälle den zuständigen Behörden

Darüber hinaus sind die Handwerkskammern und Behörden gefordert, um wirksame Maßnahmen zur Prävention von Schwarzarbeit zu etablieren.

Die Rolle der Handwerkskammern: Sensibilisierung und Aufklärung

Die Handwerkskammern spielen eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Informationen über die Risiken und Konsequenzen von Schwarzarbeit. Durch Informationsveranstaltungen, Broschüren und Schulungen informieren sie Handwerksbetriebe über die rechtlichen Aspekte und negative Auswirkungen von Schwarzarbeit.

Um zusätzlich das Bewusstsein für die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu schärfen, führen Handwerkskammern Sensibilisierungskampagnen durch. Diese sollen nicht nur vor den Gefahren von Schwarzarbeit warnen, sondern auch ethisches Verhalten in der Branche fördern.

Darüber hinaus bieten Handwerkskammern oft Beratungsdienste für Handwerksbetriebe an, um rechtliche Unsicherheiten zu klären. Durch die Unterstützung bei Fragen zu Steuern, Anmeldungen und Arbeitsrecht durch Schulungen, Infomaterialien und Leitfäden tragen sie dazu bei, dass Betriebe den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können.

Die Rolle der Behörden: Kontrollen und Durchsetzung

Behörden wie Finanzämter, die Gewerbeaufsicht oder die FSK spielen eine Schlüsselrolle bei der Überwachung und Kontrolle von Handwerksbetrieben. Regelmäßige Überprüfungen sollen sicherstellen, dass Betriebe ihre Angestellten korrekt anmelden, Steuern und Sozialabgaben abführen und die gesetzlichen Standards einhalten. Die Handwerkskammern unterstützen diese Bemühungen, indem sie ihre Mitgliedsbetriebe ermutigen, transparent zu agieren und bei Bedarf selbstständig interne Kontrollen durchzuführen.

Im Falle von Verstößen gegen die Gesetze zur Schwarzarbeit ergreifen Behörden Sanktionen und leiten strafrechtliche Maßnahmen ein. Dies dient nicht nur der Bestrafung, sondern auch der Abschreckung und dem Schutz fair agierender Betriebe.

Um die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen, ist die enge Zusammenarbeit zwischen Behörden und Handwerkskammern entscheidend. Durch den Austausch von Informationen und gemeinsame Initiativen können sie effektiv gegen Schwarzarbeit vorgehen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften fördern.

Fazit: Gemeinsam gegen Schwarzarbeit im Handwerk

Die Prävention von Schwarzarbeit erfordert eine gemeinsame Anstrengung von Handwerksbetrieben, Handwerkskammern und Behörden. Durch Sensibilisierung, Schulungen, Informationsaustausch und koordinierte Kontrollen können sie gemeinsam eine Branche schaffen, die auf Integrität, Fairness und Legalität basiert.

Handwerkerinnen und Handwerker sind aufgerufen, die Angebote der Handwerkskammern zu nutzen, sich zu informieren und aktiv zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beizutragen. Nur durch gemeinsames Handeln können sie die Branche stärken und vor den negativen Auswirkungen von Schwarzarbeit schützen.

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